Sind Steuerkonten (Vorsteuer, Umsatzsteuer) Erfolgskonten?

2 Antworten

Normalerweise nicht. Vorsteuer und Umsatzsteuer sind durchlaufende Posten, die in der Bilanz auftauchen. Also keine Erfolgskonten. (Gewerbesteuer hingegen wäre ein Aufwandskonto)

Bei Unternehmern, die von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 4 EStG), wird keine Umsatzsteuer von den Kunden verlangt, da gibt es also das Konto Umsatzsteuer nicht. Ein Vorsteuerkonto gibt es auch nicht, da solche Unternehmen die Umsatzsteuer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen wie ein Verbraucher entrichten müssen. Der Preis inklusive MwSt wird dann als Aufwand gebucht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt darauf an.

Wenn bilanziert wird, sind das saldiert Bilanzkonten.

Wenn die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt, sind diese Konten Erfolgskonten.

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