Pornorechnung

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein.

Ich verlinke dich jetzt mal zu einer ähnlich gelagerten Frage und meiner Antwort dazu:

http://www.gutefrage.net/frage/soll-ich-der-betrueger-firma-nun-meine-ausweiss-kopie-schicken

Minderjährige können ohne Einverständnis der Eziehungsbrechtigten keine Dauerzahlungsverpflichtungen (Abos, Handy- oder Internetverträge, etc...) eingehen, diese Verträge sind schweben unwirksam bis sie durch die Eltern genehmigt werden. Bei Abzockverträgen werden Eltern dies ganz sicher nicht tun! =)

Vgl.: BGB §§ 110, 184.

Rede mal mit deinen Eltern,das gibt bestimmt Ärger :P

Bezahlt muss das werden.Unwissenheit schützt bekanntlich nicht.

hoffentlich gibts Ärger

Deine Antwort ist leider falsch, da der Fragesteller minderjährig ist kann er keine rechtswirksamen Dauerschuldverhältnisse eingehen (§ 184 BGB).

Bitte nochmal nachlesen.

Was geht ab??????? Ich glaub's kaum.... wenn ich dran denk, daß es auch gratis Seiten gibt... Bist Du nicht etwas zu jung für sowas???

nein, die können das nicht einklagen....

Hast du vielleicht auch eine Offizielle Seite wo das steht??

Mit 13 kannst du keinen rechtswirksamen Vertrag abschließen, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist.