Polizisten filmen als beweismaterial?

5 Antworten

während der Ausgangssperre (wegen Corona)

Es gibt keine Ausgangssperre.

Wie gesagt wurde ich dann um 1 Uhr angehalten, direk warf man mir vor etwas eingeworfen zu haben, und das meine Pupillen geweitet waren und oder ob ich nicht etwas geraucht hätte (was beides nicht zutraf, und das wusste die ganz genau)

Was hat der Vorwurf des Drogenmissbrauchs mit Corona zu tun? Woher weißt du, dass 'die' das ganz genau wußte?

Damit hatte er ein Grund mir in die Eier zu gucken

Wer ist jetzt 'er', und inwiefern wurdest du auf der Strasse operiert, um deine Hoden zu öffnen?

Darf ich einfach mein Handy rausholen und den Polizisten filmen

Er wird dir schon sagen, ob er damit einverstanden ist.

...und auffordern seinen Namen zu sagen

Kannst du nicht lesen? Der Name steht auf der Uniform.

und daraufhin zum Beispiel meine Pupillen filmen als Beweismittel

Was soll beweisen, zu zeigen, dass du Pupillen hast? Die hat Jeder.

Man hört ja oft von fällen in denen die Polizei lügt

Ich habe es noch nie gehört. Sicherlich kannst du eine Quelle für diese Aussage angeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
UnknownUser672 
Fragesteller
 01.04.2020, 10:57

Bist ja richtig gut auf die Frage eingegangen...

Nein. Das ist strafbar.

Du darfst den Ton eines anderen Menschen niemals ungefragt und ohne ausdrückliche Genehmigung aufnehmen - auch nicht eines Polizisten.

Da Dein Handy keine Filmaufnahme ohne Ton machen kann, darfst Du auch nicht filmen.

Das stellt eine Straftat dar, man wird Dein Handy beschlagnahmen und Du siehst es auch nie wieder, da Tatmittel udn Tatwerkzeuge der Einziehung unterliegen.

Man hört ja oft von fällen in denen die Polizei....

Wenn ihr vorlauten Witzbolde einfach mal vor der Polizei die Klappe halten und Sendepause einlegen könntet, würde es zu keiner dieser Situationen kommen. Einfach mal an sich halten und machen, was einem gesagt wird.

UnknownUser672 
Fragesteller
 01.04.2020, 10:58

Und warum darf mich die Polizei mit der Bodycam filmen?

feinerle  01.04.2020, 11:32
@UnknownUser672

Du meinst dies im Sinne von "gleiches Recht für alle...."?

Dann habe ich ein böses Erwachen für Dich, die Polizei darf wesentlich mehr als Du.

Nicht der Typ in der Uniform, sondern die Uniform ist es, die das darf, die hoheitliche Funktion, welcher dies ausdrücklich und nur für diese als Ausnahmeberechtigung gestattet wurde, andere zu filmen nebst dem Herumtragen einer geladenen, schussbereiten, tödlich wirkenden Waffe - darfst Du auch nicht - und der Anwendung von Gewalt - darfst Du auch nicht - sowie der Berechtigung, andere Menschen zu durchsuchen, in ihre Wohnungen zu gehen, sie zu kontrollieren und ach ja, sie nicht nur auffrischer Tat betroffen festzunehmen und damit ihre Freiheit einzuschränken - darfst Du alles nicht - aber die Polizei darf das.

Wie heißt es so schön, was dem Esel erlaubt ist, darf der Ochs noch lange nicht......

UnknownUser672 
Fragesteller
 01.04.2020, 11:47
@feinerle

Okay Danke

Du darfst verlangen, dass sich der Polizist mit Dienstausweis ausweisen. Dann hast du zumindest Name und Dienstnummer.

Wenn sie dich durchsuchen wollen, kannst du dem Wiedersprechen und auf einen richterlichen Durchsungsbeschluss verlangen. Wenn sie dich ohne durchsuchen und nichts finden, könntes du eine Dinstaufsichtsbeschwerde ansträngen. Sowas verläuft aber meist im Sande.

(Erweiterte Pupillen bei Dunkelheit sind kein Anfangsverdacht, sondern eher ein Vorwand für eine illegale Durchsuchung, Polizisten sind sowieso nicht in der Lage das qualifiziert zu beurteilen) 

peti12314  31.03.2020, 21:06

"Wenn sie dich ohne durchsuchen und nichts finden, könntes du eine Dinstaufsichtsbeschwerde ansträngen. Sowas verläuft aber meist im Sande."

Wieso wohl? Weil man keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht. Wir sind hier im jeweiligen Polizeigesetz, also präventiv... du wirst nicht in einem Satz dort "richterlichen Durchsuchungsbeschluss" finden.

Wenn eine abstrakte Gefahr vor/während einer Identitätsfeststellung besteht kann man die Person sogar zur Eigensicherung durchsuchen.

Aber schön das du in der Lage bist zu beurteilen ob Polizeivollzugsbeamte qualifiziert genug sind die richtigen Maßnahmen zu treffen oder nicht.

JayCeD  31.03.2020, 21:14
@peti12314

Na ja, von einem Kumpel von mir die Mutter ist ein hohes Tier beim Zoll, als der mal nachts in der Stadt illegal von zwei Polizei Beamten durchsucht wurde, ist die den Dienstweg gegangen. Weil sie genau wusste was was die Kollegen von der Polizei dürfen und was nicht, und vorallem wehm man dann auf den Keks gehen muss. Haben die sogar eine aufs Dach bekommen.

Aber das war natürlich nicht in Bayern, wo die Polizei seit kurzem ja aus abstrakter Gefährdungseischätzung fast alles darf.

peti12314  31.03.2020, 21:22
@JayCeD

Man weiß ja nicht mal wieso die Polizei den FS in der Situation durchsucht hat.

Der Grund der Maßnahme wird einem in der Regel auch mitgeteilt.

Vielleicht wurde er ja auch zur Eigensicherung während der Identitätsfeststellung durchsucht? Wer weiß das schon? Dafür müsste man die Situation wohl vor sich haben.

Ansonsten kann man auch (falls es passiert das einem der Grund wieso auch immer nicht mitgeteilt wird) nett nach dem Grund fragen.

Nur durch geweitete Pupillen ist man in der Regel nicht Straftatverdächtiger...

Nein da machst du dich strafbar, Bildaufnahmen sind verboten wegen dem Recht am eigenen Bild !!!

Das selbe gilt für Videos !

nanfxD  31.03.2020, 21:07

das recht am eigenen Bild hat damit nichts zu tun

Uttenweiler16  31.03.2020, 21:10
@nanfxD

Natürlich hat es das !!!!

KimahriXIII  31.03.2020, 23:22

Das Recht am eigenen Bild besteht lediglich darin, dass man das Bild nicht ohne Einverständnis verwenden darf. Den Streit, ob das reine Filmen legal ist, gab es etliche Male aber es gibt kein Gesetz, dass das reine Filmen verbietet, solange es nicht in den persönlichen Lebensbereich eingreift.

Uttenweiler16  31.03.2020, 23:25
@KimahriXIII

Das stimmt nicht !!!

Wenn ich ein Video von ner Landschaft machen möchte muss ich drauf achten dss keine Personen gefilmt werden !!!

Hab nen guten Freund der Polizist ist !

KimahriXIII  31.03.2020, 23:27
@Uttenweiler16

Ich sag nur panorama Freiheit...

KimahriXIII  31.03.2020, 23:46
@Uttenweiler16

Ein wenig Recherche hilft immer. Das Persönlichkeitsrecht, auf das sich berufen wird, beinhaltet eben das Recht am eigenen Bild.

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Wo steht da etwas davon, dass das reine Filmen verboten ist? Ich lasse mir gerne den Gesetzestext vorlegen, der das reine Filmen verbietet. Bitte einen Gesetzestext und keine x-beliebige Seite, die einfach mal so etwas behauptet, ohne entsprechende Grundlagen zu zeigen (sprich Paragraphen)

Uttenweiler16  31.03.2020, 23:51
@KimahriXIII
  • Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden.
  • Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht.
  • Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.
  • Auch wenn jemand sein Einverständnis zur Aufnahme gegeben hat, heisst das nicht, dass man das Video auf Youtube hochladen darf. Die Publikation erfordert eine weitere Einverständniserklärung.
  • Wer sich in einem Youtube-Video erkennt und möchte, dass dieses Video gelöscht wird, kontaktiert die Person, die es hochgeladen hat und/oder meldet die Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Service Center von Youtube.
  • Weigert sich jemand, ein missbräuchliches Video zu löschen, bleibt als letzte Hoffnung nur eine Anzeige. Ein Gericht entscheidet dann, ob mit dem Video ein Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt.
Uttenweiler16  31.03.2020, 23:51
@KimahriXIII

Hättest nur den Link öffnen müssen !

KimahriXIII  01.04.2020, 00:00
@Uttenweiler16

Und du hast offenbar meine Antwort nicht gelesen. Ich habe mir den link angesehen und eben diese Behauptung gelesen. Eine kurze Suche zeigt, dass das Persönlichkeitsrecht lediglich das Recht am eigenen Bild beinhaltet, dessen Text ich daraufhin zitiert habe. Und es steht ganz klar da, dass es um Verbreitung geht, nicht das reine Filmen.

Deswegen habe ich gesagt, dass ich mir gerne den entsprechenden Paragraphen zeigen lasse und nicht die Behauptung irgendeiner Seite brauche. Nur weil eine Seite Behauptungen aufstellt (ohne wenigstens irgendwelche Paragraphen oder so zu nennen) ist es nicht wahr. Oder bist du auch jemand, der an die sogenannte Beamtenbeleidigung glaubt, die viele für existent halten?

KimahriXIII  01.04.2020, 07:04
@Uttenweiler16

Liest du dir Sachen überhaupt durch? Du hast mir gerade nur das geschickt, was ich zitiert habe (minus den Teil mit dem Tod)

So oder so, genau dieses Gesetz verbietet die VERBREITUNG und NICHT das anfertigen

Uttenweiler16  01.04.2020, 07:32
@KimahriXIII

Du kannst dir deine Paragraphen selbst suchen oder frag nen Rechtsanwalt !

Ich diskutiere nicht mehr, es ist definitiv verboten !

Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden. Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht. Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.

KimahriXIII  01.04.2020, 08:15
@Uttenweiler16

Wenn du sowas behauptest, musst du es schon nachweisen. Und bei Gesetzen geht das eben sehr einfach, so sie denn existieren 😜

In den USA ja