Polizist verhängt Verwarnungsgeld wegen "zu lauter Musik" im Auto - darf er das?

16 Antworten

Er darf, da unnötiger Lärm bei Betrieb eines Fahrzeugs verboten ist, § 30 Abs. 1 StVO.

War nur der Parkplatz menschenleer, oder die ganze Gegend? Das Verwarngeld mußt du nicht bezahlen, da du das Fahrezug nicht "geführt" sondern gesparkt gestanden hast. Der § 23 StVO spricht nämlich ausdrücklich vom Führen eines Fahrzeuges.Warte also ab, was in der Ordnungswidirgkeitenanzeige, bzw. der schriftlichen Verwarnung stehen wird. Vielleicht geht es ja um Störung der Nachtruhe o.ä.

Anscheinend hat der Polizist hier nicht im Namen des Gesetzes gehandelt, sondern nur aus persönlichem Interesse. Du hast gegen kein Gesetz verstoßen und die Ordnungsstrafe ist somit ungültig.

Du schmeisst Begrifflichkeiten durcheinander, die für Deine Frage sehr wichtig sind. Einmal "Ordnungsstrafe", dann "Verwarnungsgeld".

Wenn es tatsächlich ein Verwarnungsgeld war, kannst Du selbstverständlich nichts mehr machen. Das Verwarnungsgeld ist nämlich ein Angebot, das Du annehmen oder ablehnen kannst. Mit dem Angebot eines Verwarngeldes hat der Polizist darauf verzichtet, ein Bussgeld zu verhängen.

Gegen das hättest Du Widerspruch oder Klage erheben können. Und dann hättest Du mit Deinem Aussage-Trara kommen können. Wobei von 1000, die davon tröten, Himmel und Hölle in Bewegung setzen, es vielleicht einer auch wirklich tut.

Wenn Du das Verwarngeld angenommen hast, hast Du jedoch selbst zugestimmt. So ähnlich wie einem Vertrag. Ich kann Dir ja auch nicht was abkaufen und dann schreien: "ich will mein Geld zurück! Ich wollte das gar nicht kaufen". Da würdest Du Dir auch an den Kopp tippen, ne?

drpuetz 
Fragesteller
 07.12.2014, 13:57

Hallo und vielen Dank für deinen Kommentar.

Du schmeisst Begrifflichkeiten durcheinander, die für Deine Frage sehr wichtig sind. Einmal "Ordnungsstrafe", dann "Verwarnungsgeld".>

Hier liegst Du daneben. Die Begriffe sind in meinem Text korrekt verwendet. Der Polizist hat eine Ordnungsstrafe in Form eines Verwarnungsgeldes verhängt.

Wobei von 1000, die davon tröten, Himmel und Hölle in Bewegung setzen, es vielleicht einer auch wirklich tut.>

Ich bin der eine von den 1000. Ich habe nämlich mittlerweile Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld eingelegt.

Wenn Du das Verwarngeld angenommen hast, hast Du jedoch selbst zugestimmt. So ähnlich wie einem Vertrag. Ich kann Dir ja auch nicht was abkaufen und dann schreien: "ich will mein Geld zurück! Ich wollte das gar nicht kaufen". Da würdest Du Dir auch an den Kopp tippen, ne?>

Ich hab' das Verwarnungsgeld nicht angenommen, sondern die schriftliche Aufforderung zur Zahlung abgewartet. Und selbst wenn: Einen Artikel zu kaufen und ihn dann doch wieder zurückzugeben und das Geld zurückzubekommen ist in Zeiten von Amazon und Ebay etwas völlig Normales. Auch in so gut wie jedem Ladengeschäft erhält man bis zu 14 Tage nach dem Kauf sein Geld zurück.

derdorfbengel  07.12.2014, 14:05
@drpuetz

Nun, Verwaltungsrecht ist nicht bürgerliches Recht und der Staat ist auf "Kulanz" nicht angewiesen. Er will auch nicht unbedingt, dass Du weiterhin Verwarngelder kaufst.

Aber mit der Zusatzinfo, dass Du gar kein V. entrichtet hat, macht es Sinn. Du kannst ja noch 14 Tage danach Widerspruch oder Klage erheben.

Dann kommt allerdings die Rechtmässigkeit ins Spiel. Wenn der Bescheind rechtmässig war, bleibst Du auf den Kosten des Widerspruchs sitzen, die Klage würde noch teurer.

Du kannst Widerspruch einlegen, hast hoffentlich nicht bezahlt....