Polizei glaubt mir als Zeuge nicht was nun?
Servus an alle,
Zum Sachverhalt:
Vor ein paar Wochen stand ein Polizist auf der Arbeit auf einmal neben mir und wollte von mir wissen "Wer war das?" auf nachfrage worum es überhaupt geht wurde mir gesagt es wurde aus der Richtung unseres Betriebes Beleidungen gegen 2 Polizei Beamten ausgesprochen. Für mich erstmal nicht weiter tragisch ich hab nichts mit bekommen und sagte ihm das auch so (war in der Pause und hab komplett abgeschalten). Kurze Zeit später tauchte er wieder auf und wollte meine Personalien wegen einer Zeugen Aussage die Beleidigung wäre aus einem geöffneten Fensters in unserem Betrieb gekommen in der nähe ich gestanden habe. Hab artig meine Personalien abgegeben weil ich nicht mehr sagen konnte als ich hab es nicht mitbekommen und da ging es schon los. Der gute Herr teilte mir mit das wenn ich nicht aussage wer es war mit als Täter geführt werde und er weiß das ich aussagen kann wer es war..
Eine Woche später hatte ich Post im Briefkasten zwecks einer Vorladung als Zeuge. Auch da brav hin gegangen und das Selbe ausgesagt, das ganze musste ich ständig wiederholen und mir wurde immer wieder gesagt das eine Falsch aussage Strafbar ist und immer wieder das ich doch einfach sagen könnte das ein gewisser Kollege es war (Dieser hat eine Vorladung zwecks einer Anzeige wegen Beleidigung bekommen). Als ich dann endlich Fertig war stand auf dem Auszug meiner Aussage nur wer alles an dem Tag im Betrieb war und das ich nichts mitbekommen habe (dafür hab ich über 40 minuten bei der Aussage verbracht). Als ich gehen wollte wurde mir ein weiteres mal mitgeteilt eine Falsch aussage ist Strafbar und ich habe mit Post von der Staatsanwaltschaft zu rechnen falls ich nicht Aussagen will wer es war.
Jetzt frage ich mich doch ein wenig was stimmt mit den Damen und Herren von der Polizei nicht, ich war in der Pause, hab komplett abgeschalten und nichts mitbekommen. Und dennoch wird mir auf eine gewisse Art gedroht wie ich finde.
Was kann man in so einem fall tun falls jetzt doch was kommen sollte von der Staatsanwaltschaft. Hab keine Lust für irgendwas zur Verantworung oder zur Rechenschaft gezogen zu werden von dem ich nichts weiß, weil so ein netter Herr meint sich wegen irgendwas in seiner Ehre gekränkt zu fühlen.
9 Antworten
Hallo,
nimm dir einen möglichst guten Anwalt!!!
Der Anwalt sollte vor allem Einsicht in die Akte bekommen !
Das Ganze kommt mir spanisch vor, vielleicht eine Intrige?
Emmy
Wenn er wiederholt dermaßen "attackiert" wird, darf er sich wohl einen Anwalt nehmen, so daß die Unterstellungen der Polizei ein Ende nehmen!!!
Einen Anwalt darf er sich jederzeit nehmen, nur bezahlen muß er ihn auch.
Warum gehst du davon aus, daß er kein Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten?
Wo habe ich geschrieben dass ich davon ausgehe dass er sich das nicht leisten kann? Ich habe lediglich darauf hingewiesen dass er ihn selbst bezahlen muss.
Was kannst du tun? Abwarten. Du hast nichts mitbekommen, hast dies gesagt und damit sollte gut sein.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nicht, es sei denn du bist mit dem Beschuldigten verwandt ödet verschwägert.
Du fühlst dich unter Druck gesetzt? Sie haben dich darauf aufmerksam gemachtcht, dass du aks Zeuge die Wahrheit sagen musst. Das ist völlig legal.
Du bist genervt? Kann ich verstehen. ABER: Die Polizisten fühlen sich halt auch nicht gut, wenn sie beleidigt werden.
Verstehe ich aber wenn ich jedesmal eine Anzeige erstattet hätte für einen Gast der mich beleidigt hätte weil er nicht bekommt was er will könnten die wahrscheinlich einen neuen Berufszweig aufmachen.
Da kommt nichts, das sind nur normale Ermittlungen. (Außer natürlich einer deiner Kollegen sagt du seist es gewesen.)
Da sämtliche Kollegen im Betrieb vorgeladen wurden (ob sie nun im Keller oder sonst wo waren) und alle zumindest untereinander im Betrieb sagen sie haben auch nichts mitbekommen bezweifle ich das.
Sollte das aber dennoch der Fall sein geht es sofort zum Anwalt.
Das wäre dann auch angebracht. Bevor du jedoch nicht beschuldigt wirst ist alles in Ordnung.
wenn du doch nichts mitbekommen hast und ein reines Gewissen hast, was soll denn da schon passieren? Also nichts, denn man kann dich zu nichts zwingen. Der nette Herr von der Polizei hat dir nur höflich mitgeteilt, was dir droht, wenn du was mitgekriegt hast und es nicht sagst. Dazu ist er verpflichtet, es dir einmal zu sagen.
Aber vielleicht hast du auf ihn so gewirkt, dass du ihn nicht verstanden hättest, von daher hat er sich nur noch mal wiederholt.
Ach beim nächsten Mal achte doch bitte auf vollständige Wörter und Satzzeichen, dann liest es sich besser.
Sollte es vor Gericht landen, wird dich so ein netter Herr im schwarzen Gewandt nochmal das gleiche Fragen, und auch die Strafe bei Falschaussage wird er wiederholen.
Der nette Herr in schwarz heißt Herr Vorsitzender oder Herr Richter.
Das ist wieder mal ein klassisches Beispiel dafür daß man einer polizeilichen Vernehmung, auch als Zeuge, besser fernbleibt.
Niemand kann Dir was, vor allem kann Dir niemand sagen was Du gesehen hast. Alles Schwachsinn.
Künftige halte Dich daran nicht mehr mit der Polizei zu Reden, dazu bist Du nicht verpflichtet. Als Zeuge mußt Du beim Staatsanwalt erscheinen und auch wahrhritsgemaäß aussagen. Der Staatsanwalt wird Dich aber sehr wahrscheinlich nicht vorladen. Wenn doch gehst Du eben hin.
Erscheinen und aussagen mußt als Zeuge vor Gericht. Allerdindings eben nur das was Du gesehen bzw. gehört hast. Wenn Du nichts gehört oder gesehen hast, sage es entsprechend und fertig.
Sehr guter Rat. Der Fragesteller wird sich über die Anwaltsrechnung sehr freuen. Zudem ist er Zeuge, da gibt es nichts mit Akteneinsicht.