Polizei glaubt mir als Zeuge nicht was nun?

9 Antworten

Hallo,

nimm dir einen möglichst guten Anwalt!!!

Der Anwalt sollte vor allem Einsicht in die Akte bekommen !

Das Ganze kommt mir spanisch vor, vielleicht eine Intrige?

Emmy

Artus01  09.07.2017, 17:42

Sehr guter Rat. Der Fragesteller wird sich über die Anwaltsrechnung sehr freuen. Zudem ist er Zeuge, da gibt es nichts mit Akteneinsicht.

emily2001  09.07.2017, 20:24
@Artus01

Wenn er wiederholt dermaßen "attackiert" wird, darf er sich wohl einen Anwalt nehmen, so daß die Unterstellungen der Polizei ein Ende nehmen!!!

Artus01  15.07.2017, 07:54
@emily2001

Einen Anwalt darf er sich jederzeit nehmen, nur bezahlen muß er ihn auch.

emily2001  15.07.2017, 19:06
@Artus01

Warum gehst du davon aus, daß er kein Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten?

Artus01  15.07.2017, 19:40
@emily2001

Wo habe ich geschrieben dass ich davon ausgehe dass er sich das nicht leisten kann? Ich habe lediglich darauf hingewiesen dass er ihn selbst bezahlen muss.

Was kannst du tun? Abwarten. Du hast nichts mitbekommen, hast dies gesagt und damit sollte gut sein. 

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nicht, es sei denn du bist mit dem Beschuldigten verwandt ödet verschwägert.

Du fühlst dich unter Druck gesetzt? Sie haben dich darauf aufmerksam gemachtcht, dass du aks Zeuge die Wahrheit sagen musst. Das ist völlig legal.

Du bist genervt? Kann ich verstehen. ABER:  Die Polizisten fühlen sich halt auch nicht gut, wenn sie beleidigt werden. 

Mehoney 
Fragesteller
 01.08.2017, 20:27

Verstehe ich aber wenn ich jedesmal eine Anzeige erstattet hätte für einen Gast der mich beleidigt hätte weil er nicht bekommt was er will könnten die wahrscheinlich einen neuen Berufszweig aufmachen. 

Da kommt nichts, das sind nur normale Ermittlungen. (Außer natürlich einer deiner Kollegen sagt du seist es gewesen.)

Mehoney 
Fragesteller
 09.07.2017, 17:00

Da sämtliche Kollegen im Betrieb vorgeladen wurden (ob sie nun im Keller oder sonst wo waren) und alle zumindest untereinander im Betrieb sagen sie haben auch nichts  mitbekommen bezweifle ich das.

Sollte das aber dennoch der Fall sein geht es sofort zum Anwalt.

tryanswer  09.07.2017, 17:01
@Mehoney

Das wäre dann auch angebracht. Bevor du jedoch nicht beschuldigt wirst ist alles in Ordnung.

wenn du doch nichts mitbekommen hast und ein reines Gewissen hast, was soll denn da schon passieren? Also nichts, denn man kann dich zu nichts zwingen. Der nette Herr von der Polizei hat dir nur höflich mitgeteilt, was dir droht, wenn du was mitgekriegt hast und es nicht sagst. Dazu ist er verpflichtet, es dir einmal zu sagen. 

Aber vielleicht hast du auf ihn so gewirkt, dass du ihn nicht verstanden hättest, von daher hat er sich nur noch mal wiederholt.

Ach beim nächsten Mal achte doch bitte auf vollständige Wörter und Satzzeichen, dann liest es sich besser.

Sollte es vor Gericht landen, wird dich so ein netter Herr im schwarzen Gewandt nochmal das gleiche Fragen, und auch die Strafe bei Falschaussage wird er wiederholen.

Der nette Herr in schwarz heißt Herr Vorsitzender oder Herr Richter.

Das ist wieder mal ein klassisches Beispiel dafür daß man einer polizeilichen Vernehmung, auch als Zeuge, besser fernbleibt.

Niemand kann Dir was, vor allem kann Dir niemand sagen was Du gesehen hast. Alles Schwachsinn.

Künftige halte Dich daran nicht mehr mit der Polizei zu Reden, dazu bist Du nicht verpflichtet. Als Zeuge mußt Du beim Staatsanwalt erscheinen und auch wahrhritsgemaäß aussagen. Der Staatsanwalt wird Dich aber sehr wahrscheinlich nicht vorladen. Wenn doch gehst Du eben hin.

Erscheinen und aussagen mußt als Zeuge vor Gericht. Allerdindings eben nur das was Du gesehen bzw. gehört hast. Wenn Du nichts gehört oder gesehen hast, sage es entsprechend und fertig.