Polizeilichen Bericht korrigieren oder ändern

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Seltsam, wollte da ein karrieregeiler Jungbulle auf sich aufmerksam machen? In solchen Fällen (keine Zeugen, Fahrer nicht vernehmungsfähig) kommt "aus ungeklärter Ursache" ins Protokoll und die Messe ist gesungen! Weitere Ermittlungen folgen ohnehin, sind dann aber unvoreingenommener möglich!

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:22

Das hätte ich mir gewünscht.
Aber wie geht es nun weiter?

MikeFFM  13.02.2009, 14:24
@user1099

Beschwerde beim Dienststellenleiter, wenn der abwiegelt formelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Beamten. Der Mist kann schlimmstenfalls böse Folgen für Dich haben, wenn er nicht korrigiert wird!

jobo22  13.02.2009, 14:24
@user1099

Mit was denn - was kommt den auf ihn zu. Dagegen kannst du eine Beschwerde einlegen, falls es durch den Bericht zu falschen Annahmen kommt.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:32
@MikeFFM

Der Mist hat schlimmste Folgen. Den die Versicherungen halten sich erstmal an die Angaben aus dem Polizeibericht. Keine Leistungs der Unfallversicherung, keine Leistunge der Berufsunfähigkeitsversicherung, keine Leistung der Vollkasko. Nichts. Und die Rechtsschutzversicherung macht auch erstmal zu, weil es ja den Unfallbericht gibt.

MikeFFM  13.02.2009, 14:41
@user1099

So etwa meinte ich das mit den Folgen. Diese beamteten Hasenhirne denken nicht weiter als von 12 Uhr bis Mittag, wenn sie so einen Schwachsinn verzapfen! Und im Endeffekt bist Du nur wegen der Inkompetenz eines Polizisten der Dumme und legst drauf! Geh dagegen vor, notfalls mit Anwalt! Den wirst Du wohl eh brauchen...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:46
@jobo22

Es sind massenhaft Probleme mit Versicherungen!

Bei wem beschweren?

MikeFFM  13.02.2009, 14:51
@user1099

Beim zuständigen Dienststellenleiter, also dem Vorgesetzten des Beamten. Wenn das nichts nutzt, richte eine formelle Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Polizeipräsidium. Nichts von denen gefallen lassen!

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:52
@MikeFFM

Danke, das werde ich probieren.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:53
@MikeFFM

Was für einen Anwalt brauchen wir? Einen für Medizinrecht haben wir bereits. Aber der weiß nach meinem Eindruck mit diesen Verwaltunsgsachen nicht Bescheid.
Ist das etwas was eine Rechtsschutzversicherung übernehmen würde?
Und wie bemisst sich der Streitwert?

MikeFFM  13.02.2009, 15:02
@user1099

Das fällt wohl eher unter Verwaltungsrecht. Aber Probleme mit der Bullerei kann auch jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht regeln, das haben die ständig im Programm.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:10
@MikeFFM

Danke. DH ist schon raus. Eiegentlich solltest Du so ungefähr 10 vbekommen, weil Du der einzige bist, der vernünftige Tips gibt. Ich probier mal ob ich das mit dem anderen Lob-Verfahren hier hinbekomme.

MikeFFM  13.02.2009, 15:34
@user1099

Nur so eine Idee... Hast Du die Sache mal dem ADAC vorgetragen? Gerade in Bayern ist der doch fast so mächtig wie die Katholische Kirche und die ADAC-Juristen sind auch nicht gerade Stümper...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:38
@MikeFFM

Wir sind nicht beim ADAC.
Und tatsächlich hat es auch nichts mit einem PKW-Unfall zu tun, sondern mit einem Unfall an einer Klinik. Das Ganze war ja nur eine beispielhafte Darstellung für das (Fehl-)Verhalten eines Beamten.

hoIsch  15.02.2009, 18:54
@MikeFFM

diesen threat sollte man wengen absolutem böldsinn streichen

user1099 
Fragesteller
 05.08.2009, 08:57
@hoIsch

Wer diesen Therad für absoulten Blösinn hält, sollte diesen Thread nicht lesen.

Na das Protikoll ist schon nciht ganz OK, denn es müßte das Wort "vermutlich" enthalten. aber egal das Protokoll ist ja nur eine der Quellen und das eine Befragung nicht stattfand ist ja wohl klar, also kann alles korrigiert werden.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:22

??? WIE wird das korrigiert?
Die Polizei/der Polizist hat sich jedenfalls nicht bemüssigt gefühlt den Verunfallten nach dem Erwachen aus der Narkose zu befragen. Wie also kann man diese falsche Behauptung korrigieren, den tatsächlich war das Auto von der Strasse abgekommen, weil einer der gerade gekauften Reifen geplatzt war.

attaatta  13.02.2009, 14:25
@user1099

freu dich ,das ist die unverfänglichste Formuöierung ,sonst heisst es unangepasste Geschwindigkei

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:33
@attaatta

Ach, erklär mal bitte wie Du Deine Geschwindgkeit an einen platzenden Reifen anpasst.
Oder bist Du der Polizeibeamte der das Protokoll geschrieben hat?

jobo22  13.02.2009, 14:37
@user1099

Geht es um die Schuldfrage, oder um was geht es? Wegen Versicherung, oder was? Wenn dann muss nachgewiesen werden, dass der Reifen geplatzt ist, weil der Halter/Fahrer seinen Pflichten bezüglich Wartung nicht nachgekommen ist...

wfwbinder  13.02.2009, 14:39
@user1099

Wie das korrigiert wird? Natürlich Durch die Aussage des Fahrers, denn ihm ist, nachdem er wieder wach ist, ja auch rechtliches Gehör zu gewähren. Zwingend.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:49
@wfwbinder

Das wurde ihm zumindest bezüglich des Polizeiberichts nicht zugestanden. Den auf den Anruf mit der Bitte um Ergänzung des Protokolls war niemand zuständig und aufgrund des Schreibens des Anwalts an die Polizei mit der Bitte der Befragung des Verunfallten passierte nichts.
Wo steht dass rechtliches Gehör innerhlab des plozeilichen Protokolls zu gewähren ist?

jobo22  13.02.2009, 14:54
@user1099

Du hast ihn also noch nicht erreicht (Verfasser des Berichts)?

Kann ich nur zu sagen, dass diese Personen Schicht arbeiten und fast immer ausser Haus sind.

Also durchhalten?! Eventuell Druck machen. Öfters auf dem Revier erscheinen. Anrufe. Erfragen, wann betreffende Person - laut Dienstplan - anzutreffen ist.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:56
@jobo22

??? Der Reifen war nagelneu.
Schreibst Du gerade an dem Polizeibericht weiter?
Es geht (noch) nicht um die Schuldfrage, es geht um eine korrekte Darstellung aus Sicht des Polizisten. Es gab keine Ziegen und der Beamte wusste nicht, wodurch das FAhrzeug von der Strasse abgekommen ist.
Konkret soll die Vermutung des Beamten als Vermutung kennzeichnet werden oder es soll halt da stehen "aus unbekannten Ursache".
Darum geht es.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:00
@jobo22

Nein, persönlich ist der Beamte nicht zu sprechen.
Durchhalten: Ja, sicher. Die letzten 1 1/2 Jahre ging es ja auch, aber langsam, läuft die Zeit ab um Strafanzeige zu stellen, falls es einen Schuldigen gab. Und dafür wiederum braucht es das Geld, da Gutachten vorfinanziert werden müssen. Die VErsicherungen zahlen aber nicht, da der BEamte seinen Job nicht richtig machte.
Druck möchte ich gerne machen.
Deshlab ja die Frage hier.
Wir wohnen in Hamburg, das Revier ist in Würzburg. Ausserdem nutzt das alles jetzt nichts mehr. Die Akte ist bei der Polizei geschlossen, laut derren Angaben.

jobo22  13.02.2009, 15:28
@user1099

Hast du 1 1/2 Jahre versucht diesen Sachbearbeiter zu erreichen? Du musst doch mit dem sprechen können!

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:33
@jobo22

Der Fall ist für die erledigt. Nachdem ich diese Auskunft erhlaten hatte, habe ich den Anwalt bemüht ein Schreiben zu schicken (was er machte) und danach haben wir es nicht mehr probiert. (U.a. wg. Umzug um aus dem Bundesland zu "fliehen" )

Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und die Akte geschlossen, weil kein anderer Beteiligter ermittelt wurde.
Und der Eindruck, dass man mit dem sprechen können müsste ist einfach falsch.

jobo22  13.02.2009, 15:36
@user1099

So wie ich das sehe musst du auf Verdacht eine Dienstaufsichtsbeschwerde mache, um eventuell wieder was ins Rollen zu bringen. Verlieren kannst du dabei nichts.

user1099 
Fragesteller
 05.08.2009, 08:54
@jobo22

Die Dienstaufsichtbeschwerde ist rausgegangen und der Polizeipräsident meinte, sein Polizist habe alles richtig gemacht.
Dagegen ist wieder eine BEschwerde raus. Und dann kam die Anwort vom Leitenden Oberstaatsanwalt.
Das Schreiben war eine Offenbarung: Tatsächlich handelt ein Polizist richtig, wenn er seine eigenen, persönlichen Meinungen beschreibt, den ein Polizist darf eigene Schlussfolgerungen ziehen, wie er gerade will. Weiterhin wüssten auch Versicherungen, dass diese Protokolle im Prinzio nichts zu sagen haben. (Das hat der Staatsanwalt zwar anders ausgedrückt, aber so war es gemeint.)
Mit anderen Worten: Ein Polizist kann in seiner Sachverhlatsdarstellung schreiben was immer er will, weil ein Polizist schlussfolgern darf was immer er will.

meisten s heisst es nichtangepasste Geschwindigkeit das ist unangenehmer Formuliert Steuer verrissen ist ne Milde Form...und von allein kommt ein Auto ja auch nicht von der Strasse ab

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:25

Von allein kommt ein Auto nicht von der Strassem aber wenn ein Reifen während der Fahrt platz dann schon.
Kann man den Bericht irgendwie korrigieren lassen, z.B. "aus unbekannten Ursache"

jobo22  13.02.2009, 14:27
@user1099

Wenn ein Reifen geplatzt ist, ist das eine Ursache...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:38
@jobo22

Ja, und, das interessiert den Polizisten, die VErsicherungen und jeden der etwas zahlen soll recht wenig.
Das bedeutet Gutachter privat finanzieren, Anwalt privat vorfinanzieren und Jahre warten.
Ist das normal?

MikeFFM  13.02.2009, 14:27

Nicht? Hat Dich schon mal bei strahlendem Sommerwetter eine richtige Windboe plötzlich und unerwartet erwischt? Wohl kaum... Da kannst Du so langsam fahren und das Lenkrad so fest halten wie Du willst, es weht Dich weg!

H2SO4  13.02.2009, 14:33
@MikeFFM

komm mal nach Norddeutschland ,da kennen wir diese Phänomene nicht umsonst werden brücken für Leere LKW und Kfz mit Anhänger gesperrt. Soll ja auch Autofahrer geben denen Die Bäume vors Auto springen

hoIsch  15.02.2009, 18:55
@MikeFFM

MIKE DU SCHREIBST MÜLL

user1099 
Fragesteller
 05.08.2009, 08:59
@hoIsch

holsch, Du bist der Träger der Weisheit. Deine Kommentare sind wohlbegründet und hervorragend argumentiert. Deine Logik bewegt sich auf höchsten Niveau und Alk gibts billig bei Aldi.

Ich denke mal das muss dann vor Gericht geklärt werden.

Sollte nur irgendein Beschluss daraus resultieren, könnte man dagegen einen Wiederruf/Beschwerde einlegen

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:30

Gegen welches Gesetz, welche Norm hätte der Polizist verstoßen?
Woraus sollte ein Beschluss resultieren?
Aufgrund von was kan man bei wem einen Wiederruf/eine Beschwerde einlegen?

jobo22  13.02.2009, 14:31
@user1099

Wenn der Unfallverursacher für irgensetwas aufkommen muss oder es Probleme mit der Versicherung gibt, kannst du Beschwerde einlegen.

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:37
@jobo22

Klasse, bei wem, weil die Probleme gibt es schon massig.

jobo22  13.02.2009, 14:41
@user1099

Mit wem oder was gibt es denn Probleme. Das muss man erst mal wissen ;)

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:45
@jobo22

Versicherungen?!?!?
Basierend auf den nicht objektiven Angaben des Polizeibeamten.

Akzeptiert die Versicherung also nicht die Aussage, dass der Reifen geplatzt ist?

Wenn es also tatsächlich um die Formulierung im Polizeibericht geht - erkundige dich beim Gericht, Polizei was man da nachträglich machen kann...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 14:50

Ja es geht um die Versicherungen.
Erkundigungen bei der Polizei ergaben: Der Fall sei für sie abgeschlossen. Es gäbe ja nichts weiter zu ermitteln.
Wenn bei Gericht kann man ansprechen und bei welchem Gericht? (Unfallort oder Wohnort?)

jobo22  13.02.2009, 15:07
@user1099

Am Wohnort. Normalerweise (laut Polizei) muss das vom Sachbearbeiter gemacht werden. Wenn der wirklich nichts macht - wie oben beschrieben eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen und/oder vorher mit dem Vorgesetzten reden...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:14
@jobo22

Der Sachbearbeiter sitzt am Unfallort.
Der Verunfallte wohnt am Wohnort.
Beide sind ca. 500 Kilomter voneinander entfernt.
Oder meintest Du den Wohnort des Sachbearbeiters?
Den kennen wir nicht.

jobo22  13.02.2009, 15:22
@user1099

Warum klärst du die Frage "Kann man den Bericht nachträglich ändern? - und - Kann ein Bericht geändert werden, wenn der Fall abgeschlossen ist?" nicht ein für alle mal beim Anwalt oder beim Anwalt im Netz (bis ca. 20 €)?

Danach weisst du, ob es überhaupt möglich ist in diese Richtung zu steuern...

Laut Polizei geht das nicht - irgendeine Möglichkeit gibt es aber vielleicht doch (?)...

user1099 
Fragesteller
 13.02.2009, 15:34
@jobo22

Weil die einfache Frage offensichtlich so komplex ist, dass ich nicht wüsste wo ich fragen sollte. Hast Du eine Idee?

jobo22  13.02.2009, 15:41
@user1099

Ich würde einfach mal grundsätzlich versuchen zu klären, ob diese Möglichkeit (fallunabhängig) überhaupt besteht...