Muss ich ein Bericht schreiben bei der Ausbildung?

9 Antworten

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetzt

Pflichten des Auszubildenden (Unterabschnitt 2. §13 BBIG)

Der Auszubildende hat

    die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,
    mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen,
    regelmäßig die Berufsschule zu besuchen,
    die betriebliche Ordnung einzuhalten,
    den Weisungen des Ausbildenden bzw. des Ausbilders Folge zu leisten und
    an den ärztlichen Untersuchungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz teilzunehmen
    ein Berichtsheft zu führen,
    an Maßnahmen, für die er nach § 15 BBiG freigestellt wird, teilzunehmen.
    über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren
    Erholungspflicht
    Wettbewerbsverbot

Wer hat denn die Aufgabe gestellt? Der Arbeitgeber oder die Schule?

Berichte kommen nämlich meistens von der Schule. Hast du vielleicht eine Aufgabe überhört?

Bei uns war es so, dass die Berichte geschrieben werden mussten, aber keiner hat es kontrollier oder wollte sie sehen. Sie müssen aber da sein und vorgelegt werden können. Manchmal dienen die Berichte zur Notenfindung, wenn man am Ende nach allen Prüfungen zwischen zwei Noten steht. Kommt also wirklich selten vor, dass die Berichte angefordert werden.

Hier muss ich die IHK zitieren. 

Pflichtaufgabe für Auszubildende Ausbildungsnachweis

Der Führung von schriftlichen Ausbildungsnachweisen kommt nicht nur eine informative und pädagogische, sondern im Hinblick auf die Zulassung zur Abschlussprüfung eine besondere rechtliche Bedeutung zu. Darüber hinaus hilft der Ausbildungsnachweis dem Ausbildenden und Auszubildenden, den Überblick über die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten zu bewahren.

Du bist also dazu verpflichtet, sonst bekommst du keine Zulassung zur Abschlussprüfung.

Während der Arbeitszeit das Regelt das BBiG!

Du musst auf jeden Fall das Berichtsheft schreiben,auch wenn dein Ausbilder,deine Chefin oder wer auch immer nichts gesagt haben,aber es steht in der Ausbildungsordnung.Das Berichtsheft musst du am Ende der Ausbildung zur Praktischen Prüfung mitnehmen und dem Prfungsausschuß vorlegen.Wenn du Glück hast blättern die Prüfer darin rum und Gut ist,wenn du Pech hast stellen die Prüfer auch Fragen zum Berichtsheft

genauso ist es.

Jeder Azubi muss während seiner Lehre ein Berichtsheft führen und dort seine Tätigkeiten vermerken . Das Berichtsheft ist der Ausbildungsnachweis. Mit ihm wird nachgewiesen, dass du an deinem Ausbildungsplatz auch deinen Beruf erlernt hast.

Der Azubi muss sein Berichtsheft regelmäßig führen. Der Ausbilder kann von ihm verlangen, dass er das Berichtsheft zu einem bestimmten Termin vorlegen muss. Kommt der Azubi dieser Pflicht nicht nach, droht ihm eine Abmahnung bzw. die Kündigung der Lehrstelle.

Der Ausbilder muss die Einträge kontrollieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, sollte der Azubi sein Berichtsheft trotzdem regelmäßig führen, denn er braucht vollständige Ausbildungsnachweise für die Zulassung zur Abschlussprüfung: Ein vollständiges Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was viele Azubis nicht wissen: Fast für alle Berufe schreibt die Ausbildungsordnung vor, dass der Azubi sein Berichtsheft während der Arbeitszeit an der Lehrstelle führen darf!

Wenn ein Ausbilder vom Azubi verlangt, falsche Angaben in seinem Berichtsheft zu machen, sollte er sich nach der Probezeit wehren. Denn dies ist immer ein Hinweis darauf, dass die Ausbildung mangelhaft ist bzw. die Azubis oft ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen. Alles, was in den schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, hast du offiziell an deiner Lehrstelle gelernt. Falls du später Schadensersatz wegen einer mangelhaften Ausbildung fordern will, ist das Berichtsheft der wichtigste Nachweis!