Polizeiliche Vorladung ohne Begründung?

3 Antworten

Du musst nichtmal zum termin hin, wäre aber ratsam um zu fragen worum es geht.
Eine aussage musst und solltest du dort nicht machen! Und das darf dir dann in einer verhandlung auch nicht als nachteil angesehen werden

Im Termin müssen sie Dir sagen ob Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wirst. Als Beschuldigter musst Du nicht aussagen.

TheGrow  19.02.2016, 19:00

Als Beschuldigter musst Du nicht aussagen

Als Zeuge muss er genauso wenig vor der Polizei aussagen.

In beiden Fällen, muss er nur die Pflichtangaben zu seiner Person machen.

pilot350  19.02.2016, 19:01
@TheGrow

du wiederholst Dich.

gadus  19.02.2016, 19:26
@pilot350

Wenn schon Dich dann auch Du (Am Anfang sowieso) gross.   LG  gadus

pilot350  19.02.2016, 19:29
@gadus

@gadus endlich mal  das comming out eines Korrintenkackers.

SchlaumeierX 
Fragesteller
 19.02.2016, 19:34
@pilot350

Leute, bitte... Das Gestreite hilft niemandem. Entspannt euch, es ist Freitag!!

Hallo SchlaumeierX,

in dem Schriftstück ist:

  • die Telefonnummer der Dienststelle und
  • die Durchwahl des zuständigen Sachbearbeiters und
  • der Name des zuständigen Sachbearbeiters und
  • das Aktenzeichen/die Tagebuchnummer unter der der Vorgang geführt wird

angegeben. Ich würde nochmals die angegebene Telefonnummer anrufen, das Aktenzeichen nennen und den Sachbearbeiter bitten, Dir mitzuteilen worum es in der Vernehmung geht und ob Du als Zeuge oder Beschuldigter vorgeladen wurdest. Ich würde auf diese Information bestehen, denn diese steht Dir zu.

Dir steht es sowieso frei,  ob Du der Vorladung Folge leistest oder nicht. Ich würde denen mitteilen, dass Du der Vorladung ohne die Dir zustehenden Informationen keine Folge leisten wirst.

Du kannst alternativ natürlich auch der Vorladung Folge leisten, spätestens dann muss man Dir eröffnen, wie der Tatvorwurf lautet und ob Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden sollst.

Es steht Dir dann egal ob Du Zeuge oder Beschuldigter bist frei, zur Sache auszusagen oder nicht. Wenn Du nicht aussagen willst, machst Du nur die Pflichtangaben zu Deiner Person, äußerst Dich aber nicht zur Sache.

Schöne Grüße
TheGrow

SchlaumeierX 
Fragesteller
 19.02.2016, 19:33

Hallo TheGrow, 

vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe mich dazu entschieden, den Termin wahrzunehmen und mir anzuhören, worum es geht. Wenn ich dann im Zweifelsfall immer noch schweigen kann, ist das ja in Ordnung. Durch Recherchen im Internet hab ich lediglich erfahren, dass es als Beschuldigter besser ist, nichts zu sagen, auch wenn man nichts getan hat, das klingt auch recht klug.

Ich bin dennoch sehr verdutzt, denn ich kann mir auch nicht vorstellen, wo ich Zeuge geworden sein soll. Ich habe mich in den vergangenen Monaten zwar zwei Mal bei der Polizei als Zeuge gemeldet, der erste Fall schien jedoch ein internistischer Notfall nach einem Familienstreit auf offener Straße zu sein, beim zweiten Mal bin ich auf mehrere Männer aufmerksam geworden, die einen anderen verprügelten. Aber das hat ja beides nichts mit "Sexualdelikt" zu tun, nehme ich stark an...

TheGrow  19.02.2016, 21:25
@SchlaumeierX

Durch Recherchen im Internet hab ich lediglich erfahren, dass es als Beschuldigter besser ist, nichts zu sagen, auch wenn man nichts getan hat, das klingt auch recht klug

Diese Aussage vertreten zwar viele und das werden Dir auch viele Rechtsanwälte sagen.

Ich habe da einen etwas anderen Standpunkt.

Selbstverständlich kann man sich auch durch eine unbedachte Aussage rein reißen, das zweifle ich gar  nicht an.

Aber man darf nie vergessen, dass ein Staatsanwalt anhand der Aktenlage entscheidet:

  • ob das Strafverfahren eingestellt wird, weil der Beschuldigte die Tat schlichtweg nicht begangen hat oder
  • ob das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einstellt und hier geht es nicht drum ob die Tat geringfügig ist, sondern ob die Schuld an der Tat als gering anzusehen ist oder
  • ob das Strafverfahren gegen Auflagen eingestellt wird oder 
  • ob eine Hauptverhandlung nicht erforderlich ist und die Strafe per Strafbefehl verhängt werden kann oder
  • ob eine Hauptverhandlung notwendig ist, weil es noch viel Klärungsbedarf gibt.

Da der Staatsanwalt wie gesagt seine Entscheidung per Aktenlage trifft, kann eine Aussage bei der Polizei Sinn machen.

Hat man die Tat nicht begangen, kann man durch eine Aussage z.B. auch viel zu seiner Entlastung vorbringen. Wenn ich Beispielsweise ein Alibi habe, welchen Sinn macht es da dieses Alibi bei seiner Vernehmung nicht anzugeben, sondern zu schweigen? Oder wenn ich weiß, wer der Täter ist, warum sollte ich schweigen und riskieren an seiner Stelle verurteilt werden?

Hat man die Tat begangen, sollte man sich nicht zur Sache äußern, wenn noch gar nicht feststeht ob einem die Tat überhaupt bewiesen werden kann.

Liegen aber genügend und zweifelsfreie Beweise vor, dass man die Tat begangen hat, welchen Sinn macht es hier zu leugnen oder sich nicht zur Sache zu äußern? Ein Geständnis wirkt sich fast immer Strafmildernd aus

Und vor allem, sind alle Fragen in der Vernehmung beantwortet, ist es sehr wahrscheinlich, dass man mit einem Strafbefehl davon kommt und es nicht zu einer kostspieligen Hauptverhandlung kommt.

Oder andersrum. Äußert sich der Beschuldigte in der Vernehmung bei der Polizei nicht und es bleibt viel Klärungsbedarf über den Tatablauf und die Beweggründe des Täters steigt doch die Wahrscheinlichkeit, dass eine kostspielige Hauptverhandlung angesetzt wird.

Ganz ehrlich, ich halte es in den meisten Fällen nicht für so klug sich nicht zu vor der Polizei zu äußern, denn es sinken durch das Schweigen die Chancen ohne Gerichtsverhandlung davon zu kommen.    

Aber letztendlich muss jeder für sich Entscheiden, was er macht und was er für sich am sinnvollsten hält.