Vorladung trotz Unschuld?
Ich bin Zeuge einer Straftat A mit einem Messer gewesen, bei der der Täter beim Eintreffen der Polizei die Flucht ergriffen hat. Da ich theoretisch der Täter hätte sein können weil ich am selben Ort war , wurde ich auf ein Messer untersucht wobei bei mir BTM gefunden wurde (Straftat B). In der Vorladung steht allerdings dass wegen A und B ermittelt wird. Bedeutet das jetzt dass die mir beides anhängen wollen oder ist das nur so weil es ein und das selbe Ermittlungsverfahren ist?
3 Antworten
Es wird wegen beidem ermittelt - die Ergebnisse werden nur unterschiedlich sein.
a) wird wohl ermittelt, dass du nichts damit zutun hattest
b) wird ermittelt, dass du btm im Blut hattest und demnach schuldig bist
genau - kann ja sein das du im fall (a) trotzdem aussagen musst warum du zu dem zeitpunkt dort warst und was du gesehen hast - das ist auch teil der ermittlungen.
Alles klar werde ich einen Drogentest machen müssen ? Und was wenn er positiv/negativ ist ?
Erste Frage: WER hat vorgeladen?
Polizei? Ignorieren! Muss man nicht hingehen.
Staatsanwaltschaft / Gericht? Muss man hingehen, Aussage zur Sache konsequent verweigern (Keine Einlassung zur Sache, eisern bleiben, nix unterschreiben). Ja nach dem WAS das für BTM waren und welche Menge wird das Verfahren eingestellt.
Das heißt wenn alles mit rechten Dingen zu geht habe ich nur btm an der Backe ?