Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter - was soll ich tun?

6 Antworten

Das sieht dann ja schlecht aus für Dich.

Auch ich habe verzichtet, weil ein Studium natürlich vorgeht, von der Stundenzahl her schon.

Stehe zu Deinem Fehler, zahle den Betrag zurück, falls noch nicht geschehen, und hoffe auf einen milden Richter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bratkartoffel92 
Fragesteller
 08.11.2020, 15:21

Ich habe ja zurück gezahlt, als ich den Antrag gestellt habe stand dort aber nirgends etwas von Stundenzahl. Ich habe im Antrag nur angekreuzt, dass die Tätigkeit mein Haupterwerb ist und ich alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen gemacht habe. Haupterwerb war aber nicht weiter definiert.

Nach der Erklärung, dass die Stundenzahl dafür eine Rolle spielt, habe ich das Geld sofort zurück gezahlt.

schleudermaxe  08.11.2020, 15:27
@Bratkartoffel92

Das wirkt sich dann aus, kein Einkommen, nur BAföG/Stipendien, keine hohe Strafe.

Viel Glück.

Du solltest unter gar keinen Umständen irgend eine Aussage bei der Polizeit machen. Den Satz "alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden" sollten sie ändern in "alles was sie sagen wird gegen sie verwendet werden". Das ist nämlich die Realität: die Polizei ist der Vernehmungsprofi und du merkst gar nicht, wenn sie dir eine Falle stellen. Als Beschuldigter hast du ein Aussgeverweigerungsrecht - nutze es!

Du musst auch einer Vorladung der Polizei nicht folgen (Absagen wäre trotzdem höflich). Eine Vorladung kann nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, aber auch hier bleibt es bei dem Aussageverweigerungsrecht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht einstellt, wirst du um den Anwalt nicht herum kommen. Ist immer noch besser als eine Verurteilung und Vorstrafe.

AlterLeipziger  08.11.2020, 15:32

Mit diesem Verhalten wird ja provoziert, dass Anklage erhoben wird!
Du unterstellst ja der Polizei, dass diese nicht die Wahrheit wissen will, sondern "Fallen" stellt!
Wenn nichts verbotenes Geschehen ist, sondern wie hier geschildert, nur ein nicht berechtigter Antrag gestellt wurde und das unrechtmäßig erlangte Geld bereits zurückgezahlt wurde - was soll denn da unterstellt werden?

Cwmystwyth  08.11.2020, 16:29
@AlterLeipziger

Das ist grober Unfug! Und gefährlicher Unfug!

  1. Die Polizei errmittelt und gibt an die Staatsanwaltschaft weiter. Die entscheidet, ob sie einstellt oder Anklage erhebt.
  2. Alle Aussagen vor der Polizei, egal wie undurchdacht oder zweideutig sie sind, sind beweisrelevant.
  3. Einen Bonus für ein Geständnis oder für Ehrlichkeit gibt dir nur der Richter, niemand sonst.
  4. Alle Strafrechtsanwälte raten dringend davon ab, mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zu sprechen, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen.

Hier noch ein Links zum Einlesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-verhalte-ich-mich-wenn-sich-die-polizei-mit-mir-unterhalten-moechte_060377.html

NEVER TALK TO THE POLICE!

AlterLeipziger  08.11.2020, 16:58
@Cwmystwyth

Tja logisch, was sollte ein Anwalt auch sonst schreiben, schließlich wollen auch Anwälte Geld verdienen, womit sonst, wenn nicht mit Verunsicherung der möglichen Klienten....

Cwmystwyth  08.11.2020, 19:16
@AlterLeipziger

Seufz! Du wirst ein leichtes Opfer, wenn du mal was anstellst.

Kann ich dort ruhigen Gewissens hingehen und das so schildern, wie ich es hier geschildert habe?

Kannst Du, Du musst als Beschuldigter aber auch nicht hingehen.

Dann wird es aber zu einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft kommen, der Du dann Folge leisten musst.

Einen Anwalt kann ich mir beim besten Willen nicht leisten - ich komme so gerade mit Nebenjobs über die Runden.

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich befürchte, dass das ohne Anwalt nix wird.

NonNam  08.11.2020, 15:14

Mag dir ja nicht widersprechen. Aber kein Staatsanwalt wird einen aussageverweigernden Beschuldigen vorladen. Wozu auch? Um sich anzuhören, dass er nicht aussagen will?

Multifunction  08.11.2020, 15:24
@NonNam

Ich kenne es nur so, dass man als Beschuldigter zwar nicht bei der Polizei erscheinen muss, wohl aber bei der Staatsanwaltschaft, wenn die einen auffordert.

Ob sie das nun tut oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Und wenn ich falsch liege und Du das begründen kannst, dann erwarte ich sogar, dass Du mir widersprichst.

NonNam  08.11.2020, 15:32
@Multifunction

Ja in der Theorie muss er dahin. Da hast Du schlicht recht. Passiert aber in der Praxis nie. Wenn er die "Vorladung" bei der Polizei nicht wahrnimmt, sagt er damit indirekt aus: "Ich will mich zu dem Vorwurf nicht äußern". Das darf er. Und rechtliches Gehör hatte er damit. Warum sollte jetzt die Sta. vorladen? Um sich anzuhören, dass er sich nicht äußern möchte? Wäre doch reine Zeitverschwendung und passiert deshalb auch nicht.

Multifunction  08.11.2020, 15:37
@NonNam

Da ist natülich was dran.

Und es spart dem Steuerzahler Kosten. ;-)

Naja, die äußeren Tatsachen sind ja ziemlich klar - also der reine Ablauf der Geschehnisse. Im Endeffekt wird es in Bezug auf Strafbarkeit also nur um deine innere Einstellung gehen, also ob du Vorsatz hattest. Das heißt, solltest du damals ernsthaft in Erwägung gezogen haben, dass du nicht für die Hilfen berechtigt warst und sie dennoch beantragt haben (ohne deine Umstände klarzustellen), wäre das bereits strafbar. Weil niemand in deinen Kopf schauen kann, wird man von äußeren Umständen auf deine damalige Einstellung schließen.

Für dich spricht natürlich, dass du die Summe (hoffentlich sofort) zurückgezahlt hast, als du mitbekommen hast, dass du nicht berechtigt warst. Man könnte aber natürlich argumentieren, dass du hättest wissen müssen, dass du als Student nicht berechtigt bist, oder von vornherein nur die 2000 € für Lebensführung hättest beantragen sollen.

Das nur als Hintergrund dafür, worauf es bei deiner Aussage ankommen wird, solltest du dich zu einer entscheiden.

Ob du tatsächlich ohne Anwalt zur Vernehmung gehen möchtest, ist ein Risiko, dass du selbst einschätzen musst. Ich gehe bei deinem Fall nicht davon aus, dass es eine hohe Strafe (sprich mehr als Einstellung gegen Auflagen oder niedrige Geldstrafe) geben wird, vor allem weil du alles bereits zurückgezahlt hast. Ich bin aber auch kein Strafverteidiger und kenne das lokale Strafgericht nicht.

Komplett ohne Aussage deinerseits hingegen sprechen die äußeren Umstände nicht unbedingt für dich. Als Kompromiss bietet sich vielleicht an, zwar der Vernehmung abzusagen, aber eine schriftliche Aussage zu tätigen, was etwas kontrollierter ist. In diesem Fall kann dir aber Schweigen zu bestimmten Tatsachen negativ ausgelegt werden, denn dann hast du dich zur Sache insgesamt geäußert.

Oder du beißt die Zähne zusammen und suchst dir einen Verteidiger bzw. beantragst die Beiordnung von einem. Google dann aber vorher wie die Kosten verteilt werden.

Hallo,

da es ja erstmals nur eine Befragung sein wird, solltest Du Dir nicht schon vorher den Kopf zerbrechen!
Gehe hin und schildere das so, evtl. vorhandene Unterlagen mitnehmen.
Nach dieser Befragung wird ja erst entschieden, was weiterhin geschieht. Das wird Dir dort auch erklärt.
Der Fall ist einfach bei einer Untersuchung der Anträge aufgefallen und wird nun "Amtsmäßig" bearbeitet.

Mit ging es mal so, wegen einem Rempler mit dem Auto, wegen angeblicher Fahrerflucht.

Grüße aus Leipzig

Cwmystwyth  08.11.2020, 15:17

Sorry, aber das ist ein falscher und sehr gefährlicher Ratschlag. Schließe nicht aus deiner eigenen, offensichtlich positiven Erfahrung auf den Allgemeinfall.

AlterLeipziger  08.11.2020, 15:26
@Cwmystwyth

Wenn ich es so erlebt habe, warum sollte ich es nicht mitteilen? Warum immer von vornherein misstrauen?

Vorsicht ja, mache ich auch. Eine Vorladung bei der Polizei ist noch keinerlei Verurteilung! Deshalb sollte man ja dort auch die Fakten nennen - so wie es hier geschildert wurde, fand ich es nachvollziehbar. 2 meiner Freunde haben ja auch diesen "Corona-Antrag" gestellt, allerdings als Handwerkerfirmen. Da ging es am Anfang doch etwas chaotisch zu, mit Fehlern an vielen Stellen....

Cwmystwyth  08.11.2020, 16:24
@AlterLeipziger

Mach Dich schlau! Was du empfiehlst ist entgegen jeder Empfehlung von Strafrechtsanwälten. Im schlimmsten Fall gestehst du unbewusst Sachverhalte ein, die gegen dich verwendet werden.

AlterLeipziger  08.11.2020, 15:58

Als Ergänzung mal noch dies

Ich habe aber eben nichts Nachteiliges erfahren!

Anwälte wollen ja auch verdienen, deshalb: Nichts ohne Anwalt...