Hallo ich hab Vorladung wegen Ermittlungsverfahren von der Kriminalpolizei bekommen ich werde beschuldigt wegen Geldwäsche,ich bin in ein Betrug Job?

5 Antworten

Du kannst hingehen und eine Aussage machen, du kannst hingehen und keine Aussage machen oder du kannst nicht hingehen. Und du kannst dich an einen Anwalt wenden und dazu rate ich dir. Bevor du irgendeine Aussage machst.

Nicht hingehen,das ist ein schlechter Rat, denn dann wirst Du abgeholt bzw. zwangsweise vorgefuehrt.Erstmal hingehen und Dir alles anhoeren, denn die Beschuldigungen muessen Dir eroeffnet werden. Danach kannst Du Stellung nehmen,oder wenn es Dir aus irgendeinem Grund zu heikel ist, die Aussage verweigern mit den Worten:" Ich verweiger die Aussage zu dem mir Vorgeworfenen in vollem Umfang",.. danach suchst Du Dir einen Anwalt, der entweder gleich ein Antwortschreiben losschickt oder zusammen mit Dir zum naechsten Termin erscheint.Dies wuerde ich Dir anraten.

Yanko B.

@Yankors

Nein. da wird man nicht abgeholt. Als Beschuldigter muß man einer Einladung der Polizei nicht Folge leisten. Und das sollte man auch nicht, ohne vorher mit einem Anwal gesprochen haben.

Hängtvon der Höhe der Aktion ab, ob sich eine Klage lohnt.

erste betrag war wo auf mein konto kam gesammt :1510,40euro zweite betrag war gesammt 2.509,00 euro dritte betrag war gesammt 1.618,49euro und es ist ja so das betrugsfirma gibtr es immer noch im internet.

@Peter0176

Da muss ein Anwalt beauftragt werden.

Du hast dich strafbar gemacht.

Gehe zur Polizei und arbeite mit denen zusammen, sonst wird es nur noch schlimmer.

Anwaltliche Hilfe ist sicher auch nicht schlecht. Kostet dir natürlich auch Geld.

Hallo Peter0176

Da du selbst reingelegt wurdest hast du auch nicht strafbar gemacht schließlich hast du nach § 16 StGB nicht vorsätzlich gehandelt:

(1) 1Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. 2Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

Eine fahrlässige Geldwäsche gibt es zwar nicht direkt dummerweise gibt es in dem Geldwäschegesetz § 261 StGB den Absatz 5 sollte jemand grob fahrlässig bei sowas mitmachen:

5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du solltest dir also schnellstmöglich einen guten Anwalt zulegen welcher dir helfen wird den Vorfall so zu schildern dass man dir nicht nachher eine Strafbarkeit nach zitiertem Absatz 5 andichtet.

LG

Darkmalvet

Na ja, wenn jemand seine Geldgeschäfte über mein Konto abwickeln möchte, würde ich schon stutzig werden...

Da hätten bei Dir schon die Alarmglocken schrillen müssen.