Polizei dienstgrade?

2 Antworten

Polizisten werden nicht nach Tätigkeit bezahlt, sondern nach Amtsbezeichnung und Erfahrungsstufe. Folgende Zuschläge können noch gewährt werden:

  • Familienzuschläge
  • Polizeizulage (127€)
  • Schichtdienstzulage
  • Gefahrenzuschlag beim SEK

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst (Voraussetzung: Realschulabschluss)
  • gehobenen Dienst (Voraussetzung: FHR/Abi)
  • höheren Dienst (Voraussetzung: abgeschl. Studium)

Aufstieg in die jeweils nächsthöhere Laufbahn ist durch Beförderung/Überleitung möglich.

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

Amtsbezeichnungen des mittleren Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalmeister (A7)
  • Polizei-/Kriminalobermeister (A8)
  • Polizei-/Kriminalhauptmeister (A9)

Amtsbezeichnungen des gehobenen Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalkommissar (A9)
  • Polizei-/Kriminaloberkommissar (A10)
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A11)
  • Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A12)
  • Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A13)

Amtsbezeichnungen des höhreren Polizeidienstes:

  • Polizei-/Kriminalrat (A13)
  • Polizei-/Kriminaloberrat (A14)
  • Polizei-/Kriminaldirektor (A15)
  • Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16)

Höhere Amtsbezeichnungen sind in jedem Land unterschiedlich Die Zahlen in den Klammern hinter den Amtsbezeichnungen sind die Besoldungsgruppen. Du gibst bei Google [dein Bundesland] [Besoldungsgruppe] ein, um zu erfahren, wie viel Geld ein Polizist im jeweiligen Amt verdient.

Hallo derkleinedachs,

wie Du schon richtig festgestellt hast gibt drei Laubahnen bei der Polizei:

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst)
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne)
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne)
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne)

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern)
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne)
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne)
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne)
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne)

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern)
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne)
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne)
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne)

Die Regel sieht so aus, dass man nur in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen innerhalb der der Laufbahn befördert wird und dann ist Schluss.

Aber mit entsprechender Beurteilung kann man auch jederzeit die Laufbahn wechseln. Dazu muss man "NUR" das EAV (Eignungs und Auswahlverfahren) bestehen und kann dann das Studium für die entsprechende Laufbahn beginnen. Je nach Bundesland bzw. bei der Bundespolizei gibt es mehre Möglichkeiten.

Du kannst z.B. von Polizeimeister direkt auf den Polizeikommissars - Lehrgang gehen. Es gibt dabei mehrere Möglichkeiten. Du kannst ganz normal zusammen mit denjenigen die vom Gymnasium kommen das dreieinhalbjährige Studium machen, was dank der Vorkenntnisse am einfachsten zu schaffen ist, es gibt aber auch die Möglichkeit ein verkürztes Studium zu machen, wo natürlich nur die erfahrenen Polizeibeamten und keine Frischlinge vom Gymnasium dabei sind , das soll aber wesentlich schwieriger sein und es gibt für Lebensältere Beamte die z.B. eine Stelle besitzen die aufgeschichtet wurde. Also dabei geht es um Stellen , die bis jetzt von PHM besetzt wurden und nun für PK/POK vorgesehen sind. Die machen dann einen kurzen Lehrgang von wenigen Monaten und werden dann auch meist gleich vom POM oder PHM zum POK befördert.

Aber wie gesagt, da gibt's durchaus Unterschiede zwischen den Polizeien der Länder untereinander wie auch bei der Bundespolizei. Das Ändert sich vor allem auch ständig. Eine genaue Aussage über das Studium kann ich Dir hier nicht nennen.

Fakt ist Du kannst vom mittleren Dienst zum gehobenen Dienst und vom gehobenen Dienst zum höheren Dienst jederzeit aufsteigen, Du musst nur die entsprechende Beurteilung haben, das EAV bestehen und später auch das Studium.

Übrigens, während des Studium bekommst Du Dein Gehalt ganz normal weiter gezahlt, lediglich die Zulagen für den Schichtbetrieb fallen weg, aber dafür bist Du ja im Studium auch vom Schichtdienst weg.

Hoffe die Frage ist so ausreichend beantwortet.

Schöne Grüße
TheGrow