Polizei NRW Voraussetzung Durchschnitt?

3 Antworten

  • Deutscher i. S. d. Artikels 116 GG (Grundgesetz)
  • Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (Europäische Union)*
  • Gewährleistung für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen oder kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Eignung für den Polizeidienst hinsichtlich charakterlicher und geistiger Anlagen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Polizeidiensttauglichkeit aus polizeiärztlicher Sicht
  • Keine Vollendung des 37. Lebensjahrs am Einstellungstag
  • Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren.
  • Nachweis über mind. 6 Jahre Englischunterricht (oder 4 Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem EU-Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
  • Besitz des Deutschen Sportabzeichens mindestens in Bronze, das nicht älter als 12 Monate ist (Zeitpunkt der Bewerbung)***
  • Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mind. in Bronze, nicht älter als 24 Monate am 1. Juni des Einstellungsjahres***
  • Zum 1. Juni des Einstellungsjahres mind. Führerschein Kl. B oder Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
  • Mindestgröße für Frauen und Männer: 163 cm
  • BMI**** nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5
  • Erfolgreicher Abschluss des polizeilichen Auswahlverfahrens
  • Nachweis über Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) bis 1. Juni des Einstellungsjahres. Voraussetzung ist eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen pro Minute, deren Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge erfolgt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es wird kein Notendurchschnitt für die Bewerbung vorausgesetzt, es reicht wenn du den nötigen Abschluss vorweisen kannst. Wenn du das Fachabitur machst, benötigst du die volle Fachhochschulreife die aus dem schulischen und praktischen Teil besteht. Nur der schulische Teil reicht nicht aus. 

Den Abschluss musst du haben. Mindestnoten werden nicht gefordert.

Der Abschluss dient nur der Berechtigung zum Besuch einer Hochschule. Das ist ein rein rechtlicher Aspekt.

Deine Eignung prüfen sie anders, im eigenen EAV. Noten sind ihnen daher egal.

Gruß S.