Polizei beendet Party von Jugendlichen. Was passiert?

9 Antworten

in deine wohnung?? -- du meinst die wohnung deiner eltern - wenn sie (die polizei) nicht die musikanlage beschlagnahmt haben passiert auch weiter nichts mehr

Du kriegst erstmal eine dicke Verwarnung und es wird kaum vermeidbar sein, dass deine Eltern informiert werden. Dazu kommen Geldstrafen und wenn die illegalen Substanzen gefunden werden.. oh, ich rate davon ab.

Wenn du klug bist, feierst du nie solche Partys bei dir daheim.

Normalerweise musst du die Polizisten nicht ins Haus lassen. Sie haben da ja keinen Durchsuchungsbefehl und alles was sie finden würden können sie nicht verwenden.

Ich hatte auchmal so einen Fall. Musik zu laut und gekifft. Polizei kam, ich bat sie rein (hätte ich nicht müssen) und dann standen sie im Zimmer wo gerade die Pfeife rumgereicht wurde. Sie sind nachdem sie uns nahegelegt hatten leiser zu machen einfach wieder gegangen. Ich bekam dann später Post mit einer Strafzahlung von etwa 40Euro wegen der Lautstärke.

Über das Kiffen hatten sie kein Wort verloren. Sie wären damit auch nicht durchgekommen und das wissen sie auch. Sind ja keine Idioten ;-)

keine so angenehmen

Die Polizei sagt euch,macht alles leiser,die Nachbarn beschweren sich und dann sind sie weg.Die schauen doch nicht nach,was ihr trinkt oder raucht.Dazu brauchen sie eine Genehmigung zur Hausdurchsuchung.

asosgirl 
Fragesteller
 30.03.2013, 23:52

Also die Polizei kommt nicht rein? Und wenn sie einen Erwachsenen sprechen will? Und ab wann würden sie eine Genehmigung zur Hausdurchsuchung bekommen?

FreakyGilber  30.03.2013, 23:55
@asosgirl

Sie brauchen keine Genehmigung. Tatverdacht reicht völlig aus (;

Schon gar bei Minderjährigen.

user2431  30.03.2013, 23:55
@asosgirl

Kann schon sein, dass sie dich fragen ob sie reinkommen dürfen. Das musst ihnen aber nicht erlauben.

elmundoesloco  30.03.2013, 23:57
@asosgirl

Einen Durchsuchungsbeschluss bekommt die Polizei dann wenn hinreichend Tatverdacht auf eine Straftat besteht. Das geht notfalls auch im Eilverfahren (dauert ca. ein Handytelefonat) beim diensthabenden Ermittlungsrichter (die sind auch nachts und am Wochenende, darüber hinaus sogar nachts am Wochenende, erreichbar).

Mit 15 bist du alt genug um mal alleine zu Hause zu bleiben. Deine Eltern müssen dir nicht ständig hinterherrennen. Wenn kein Erziehungsberechtigter da ist, ist halt keiner da..

Still  31.03.2013, 08:52

Das Betreten einer Wohnung ist keine Hausdurchsuchung! Schon bei der Störung der Nachtruhe kann und darf die Polizei ohne richterlichen Beschluß mit Gewalt sich Zugang verschaffen, sprich die Tür eintreten und für Ruhe sorgen.