Plötzlich soll ich "zu Unrecht" bezogene Leistungen zurückzahlen!?!
Hallo, also ich bin alleinerziehend (2 Kinder(4 und 1)) und beziehe für mich Leistungen nach dem SGB II , bekomme UHV für die beiden und die beiden Kinder beziehen Wohngeld. Und das schon seit 3 Jahren!
Letzten Monat habe ich meinen Weiterbewilligungsantrag wie immer eingereicht und habe heute ein Schreiben vom jobcenter bekommen, das meine Kinder und ich von Oktober 2011 bis Februar 2012 zu Unrecht bezogene Leistungen bekommen haben, wegen der Einarbeitung von Wohngeldbezug für die Kinder im o.g.Zeitraum.
Jetzt meine Frage: 1. Warum kommen die gerade jetzt darauf, ich meine meine Tocher bekommt seit 3 Jahen wohngeld und die Kleine seit 1 Jahr und bis jetzt war alles okay, und plötzlich sollen das zu Unrecht bezogene Leistungen sein?
3 Antworten
Wenn Deine Kinder Wohngeld erhalten, bedeutet das, dass sie mit Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss etc. über ihren Bedarfssatz kommen und damit aus dem SGB2-Bezug fallen. Was sagt denn der Bewilligungsbescheid dazu? Du müsstest ja einen neuen Bescheid für die betreffenden Monate erhalten haben. Am Besten gehst Du damit zu einer Sozialberatung.
Ja, das Programm kann das wohl nicht... Programmierer sind auch nur Menschen.
Sind denn Leistungen für die Kinder gezahlt worden?
Aber vermutlich ist das kaum hier endgültig zu klären, dazu müssen einem die Bewilligungsbescheide und die Kontobuchungen vorliegen, und die willst Du sicher nicht ins Internet stellen. Am Besten eine örtliche Beratung, ggf. zuerst auch mal beim Jobcenter nachfragen.
Also ich habe die ganzen letzten Monate meist gleichviel Geld erhalten mal bissl mehr mal bissl weniger. Aber im Grunde ist es doch den ihre Schuld, wenn sie das falsch rechnen und dann auch noch so rausschicken. Und ich wüsste auch nicht wie ich mit einmal fast 800 Euro zurückzahlen sollte
Wenn die Überzahlung nicht Dein Verschulden ist, musst Du nicht alles auf einmal zurückzahlen. Wenn Du zuviel erhalten hast, wirst Du es dennoch in Raten zurückzahlen müssen. Das JC darf max. 10% der Regelleistung aufrechnen.
Du solltest aber zunächst prüfen (lassen), ob der Anspruch wirklich berechtigt ist.
Auf alle Fälle Widerspruch einlegen und dann weiterschauen, die verändern grade alles ganz übel..
Genau !
Hab auch schon einen geschrieben, danke
Ja klar. Wenn man Wohngeld bezieht muss man das auch auf dem Antrag angeben, weil dann ja die Miete nicht mehr komplett übernommen wird.
Ich gebe das Wohngeld doch schon immer an und bis jetzt wurde es immer mit eingerechnet und plötzlich soll ich es zurückzahlen? Ausserdem habe ich gestern meinen aktuellen Bescheid erhalten, wo das Wohngeld für die Kinder mit eingerechnet ist und der Betrag ist so wie sonst auch!!!!
Also om aktuellen Bescheid, sind die Kinder nicht mit berücksichtigt. Es steht auch auf der Rückseite: "Aufgrund eines Programmfehlers wird für Ihre beiden Kinder ein Bedarf ausgewiesen. Durch den Wohngeldanspruch sind diese jedoch vom Leistungsbezug ausgeschlossen."
Ich glaub die kennen Ihr Programm seber nicht wirklich genau.