Teilzeitstelle mit ALG2 Aufstocken oder Wohngeld beantragen?

3 Antworten

Wohngeld und ALG 2 sind einander vorrangig. D.h. es ist ich immer die Stelle zuständig deren Leistung höher ist. Wählen kann man da nicht wirklich.

Nein dein Einkommen wird erst in dem Monat angerechnet in dem es auf dein Konto eingeht. Also für März steht dir noch die volle Leistung zu.

du hast den job natürlich mittlerweile vor antritt gemeldet. gerechnet wird der lohn im monat wo es fällig ist. dann wird gerechnet ob wohngeld oder alg2 anfallen wird. wohngeld erhältst du wenn du mind. 80% deines bedarfs selber decken kannst. dazu gibt es ganz klare rechner. einer ist für alg2 und im zweiten schritt würde er wohngeld rechenn, wenn dies für dich überhaupt in frage käme. bei dem geringen einkommen wohl ehr nicht, da dein bedarf ja schon bei 404 euro regelsatz liegt zzgl. maximale kdu

Das Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf deinem Konto eingeht. Wenn aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, dass die Lohnzahlung zum 10. des Folgemonats fällig ist, dann wird im März kein Einkommen angerechnet.

Ansonsten: Das Jobcenter muss prüfen, ob dein Wohngeld-Anspruch höher als das Alg II wäre. Ein wirkliches Wahlrecht hast du nämlich nicht.

danke für deine Antwort