Teilzeitstelle mit ALG2 Aufstocken oder Wohngeld beantragen?
Erstmal meine Fakten: 36 Jahre alt, alleinstehend keine Kinder, Eigenheimbewohner , ALG2 Empfänger
ab 01.03. Teilzeitstelle bekommen hier im Ort sozialversicherungspflichtig - 15h/Woche bei einem Verdienst von 510 € Brutto.
Ich gehe davon aus das mein Nettogehalt weniger ausfällt, als mein jetziges ALG 2. Ich überlege daher hin und her ob ich Wohngeld beantragen soll oder ein Hartz4 Aufstocker werde? Wo würde ich denn finanziell besser wegkommen? und was habe ich am Ende des Monats auf meinem Konto bei der jeweiligen Variante?
Ich habe bereits mehrere angebotene "Google-Rechner" diesbzüglich befragt, aber jeder sagte was anderes.
Was ist wenn ich dem Jobcenter sage, das ich eine Stelle ab 01.03. habe, werden dann meine Leistungen sofort eingestellt? Und wenn ich erst am 15 d. Folgemonats Gehalt bekomme, dann hätte ich 1,5 Monate gar kein Geld ???
3 Antworten
Wohngeld und ALG 2 sind einander vorrangig. D.h. es ist ich immer die Stelle zuständig deren Leistung höher ist. Wählen kann man da nicht wirklich.
Nein dein Einkommen wird erst in dem Monat angerechnet in dem es auf dein Konto eingeht. Also für März steht dir noch die volle Leistung zu.
du hast den job natürlich mittlerweile vor antritt gemeldet. gerechnet wird der lohn im monat wo es fällig ist. dann wird gerechnet ob wohngeld oder alg2 anfallen wird. wohngeld erhältst du wenn du mind. 80% deines bedarfs selber decken kannst. dazu gibt es ganz klare rechner. einer ist für alg2 und im zweiten schritt würde er wohngeld rechenn, wenn dies für dich überhaupt in frage käme. bei dem geringen einkommen wohl ehr nicht, da dein bedarf ja schon bei 404 euro regelsatz liegt zzgl. maximale kdu
Das Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf deinem Konto eingeht. Wenn aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, dass die Lohnzahlung zum 10. des Folgemonats fällig ist, dann wird im März kein Einkommen angerechnet.
Ansonsten: Das Jobcenter muss prüfen, ob dein Wohngeld-Anspruch höher als das Alg II wäre. Ein wirkliches Wahlrecht hast du nämlich nicht.
danke für deine Antwort