Alg2 Weiterbewilligungsantrag Lohnabrechnungen?

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Das ist doch völlig uninteressant was das BG - Mitglied vor einem Jahr an Einkommen hatte,wenn ihr da schon eine BG - gebildet habt wurden diese Nachweise ja schon erbracht und wenn ihr da noch keine BG - gebildet habt,dann spielt das Einkommen auch keine Rolle,weil es dann eh nicht auf deinen Bedarf hätte angerechnet werden dürfen !

Ich vermute hier mal,dass sie euch ggf.im nachhinein eine BG - unterjubeln wollen,aus welchem Grund auch immer und durch die Anrechnung des Einkommens dann eine Rückzahlung auf dich zukommen könnte.

Ja wir waren da ja schon ne bg. Wohnen seit vielen jahren zusammen. 

Habe halt anfang 2015 aufstocken müssen. Und als der job dann beendet war musste ich komplette leistungen beantragen worauf das gehalt des BG Mitgliedes angerechnet wurde und wird. Daher liegt denen ja eigl. Alles vor.

Frage ist jetzt nur was ich nachen soll weil die sagen die berechnen ohne die lohnabrechnungen des kompletten jahres und ohne die ganzen kontoauszüge nichts. Und ich brauche ja das geld weil das bg mitglied auch keine unmengen verdient um mich zu unterstützen (sind eh nicht verheiratet oder so). 

@Tari25

Im SGB - ll müsst ihr ja nicht verheiratet sein,da reicht es ja schon aus wenn ihr als BG - veranlagt würdet !

Wenn sie den Nachweis von einem kompletten Jahr haben möchten,dann ziehst du die Monate ab,in denen die Nachweise schon erbracht wurden und den Rest belegt ihr dann.

Dann schreibst du ein paar separate Zeilen,dass sie über die fehlenden Monate schon Nachweise haben.