Kinderzuschlag / Wohngeld kündigen

2 Antworten

Schreib beiden Leistungsträgern, dass du mit Wirkung ab... auf die bewilligten Leistungen verzichtest. Denk aber dran, einen Verzicht kann man nicht für die Vergangenheit zurücknehmen. Solltet ihr finanziell nicht zurecht kommen, musst du neue Anträge stellen.

Beide Behörden mit einem formlosen Schrieben auffordern die Leistung einzustellen. Du benötigst dazu keine Begründung oder einen gesonderten Antrag.