Wohngeld und schwankendes Einkommen - für welchen Zeitraum gelten die 15% Unterschied?

1 Antwort

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen alles zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich Frei- und Abzugsbeträge geteilt durch 12 Monate.

Die mehr als 15 prozentige Erhöhung des Gesamteinkommens muss länger als 2 Monate andauern, dann ist der Ursprungsbescheid kraft Gesetzes weg und ihr bekommt eine Rückforderung. Ob in voller Höhe oder nur anteilig hängt davon ab, ob euch trotz der Erhöhung des Einkommens noch Wohngeld zugestanden hat.

Damit, ob ihr mitteilungspflicht gewesen wärd, hat das nichts zu tun. Der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend gesondert geahndet.

So steht es übrigens auch auf dem Bescheid.  ;-)

Vielen Dank, das ist schon mal sehr gut erklärt. Und ja, Verstoß gegen Mitteilungspflicht und die 15%-Regel sind 2 unterschiedliche Dinge, aber oft zusammen angewandt, wenn ich z.B. eine Nachzahlung erhalte, und die nicht vorher angekündigt habe, weil ich es einfach nicht wusste..
Nach Ihrer Erklärung darf also eine einmalige Erhöhung von Schülerjob-Einkommen oder Gehaltserhöhung nicht automatisch zu einer Neuberechnung führen?

@cosmos60

Das ist richtig, vorausgesetzt alle anderen Einkünfte sind unverändert kann ein Schülerjob nur zu einer Minderung oder dem Wegfall des Wohngeldes führen, wenn der Schüler länger als zwei Monate gearbeitet hat.