Welche Leistungen kann ich bei einem Bruttolohn von 1200€ beantragen?

4 Antworten

Das kommt drauf an, wie hoch Deine Miete , Nebenkosten etc sind. Im Internet gibts Wohngeldrechner, da kannst Du mal testen, ob sich ein Antrag lohnen würde. Wenn Du mit deinem Geld und allen Abzügen für Miete und Nebenkosten unter dem Hartz4 Satz liegst, kannst Du beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen. (Ich gehe mal davon aus, dass Du allein nicht grade in einem Penthouse wohnst ...)

Die Miete beträgt 348,23

@sporti19

Wenn du 348 € warm Miete zahlst + 391 € Regelsatz,liegt dein gesamter Bedarf bei ca.739 € !

Von deinen ca.620 € anrechenbarem Einkommen bis zu deinem gesamten Bedarf von 739 € sind es 119 €,die würdest du als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Könnte durchaus sein,das du dann mit Wohngeld besser wegkommen würdest und dieses darum auch beantragen müsstest und keinen Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung hast,da du dann mehr Wohngeldanspruch hättest.

Bei diesem Bruttoeinkommen musst du zunächst erst einmal Wohngeld beantragen,denn das hat Vorrang vor ALG - 2 Leistungen !

Solltest du aber nach der Zahlung des Wohngeldes laut SGB - ll immer noch als bedürftig gelten,könntest du gleich eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen. Deshalb solltest du dir im Internet erst einmal einen Wohngeldrechner suchen und dir dort deinen evtl.Anspruch berechnen lassen.

Den kannst du dann mit meinen nachfolgenden Angaben vergleichen,dann kannst du entscheiden was du beantragen musst.

Dein Bedarf laut SGB - ll beträgt derzeit 391 € Regelsatz + deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,also deine warm Miete. Das würde dir als ALG - ll Empfänger vom Jobcenter zustehen.

Da du 1200 € Bruttoeinkommen hast,kannst du davon min.300 € an Freibeträgen absetzen,diese kannst du dann von deinen ca.920 € Netto abziehen. Dir blieben dann noch ca.620 € als anrechenbares Einkommen übrig,welches dir auf deinen von mir oben genannten Bedarf angerechnet würde. Du würdest dann die Differenz von anrechenbarem Einkommen bis zu deinem gesamten Bedarf ( Regelsatz + Kosten für Unterkunft und Heizung ) als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Also 620 € anrechenbares Einkommen abzüglich 391 € Regelsatz = 229 € anrechenbares Resteinkommen für deine Kosten für Unterkunft und Heizung.

Von diesen 229 € bis zu deiner tatsächlichen angemessenen warm Miete,würdest du deine Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Diese kannst du dann mit der Summe vergleichen,die du ggf.als Wohngeld bekommen würdest.

Bei 1200€ Brutto hast du im Alg2 einen Absetz-/Freibetrag von mindestens 300€ (§ 11 b SGB II)

920 ./. 300 € = 620€ anrechnungsfähiges Einkommen

Dein Bedarf nach SGB II-Recht beläuft sich auf 391€ (Regelsatz) + 350€ Miete (ohne Haushaltstrom) = 741€

Bedarf > anrechnungsfähiges Einkommen = Leistungsanspruch

Das ist eine grobe Abschätzung, der zudem einige weitere Prämissen zugrunde liegen, die ich nicht ausführen will.
Ich würde jedenfalls Antrag auf Alg2 stellen; noch diesen Monat, denn dann wirkt er auf den 01.01. zurück; ob es Wohngeld werden könnte, kann man dir auch beim Jobcenter sagen, die sollten dort einen Wohngeldrechner haben (mit dem allerdings nicht jeder SB umgehen kann).

Ich denke nicht, dass du bei sonem gehalt nen zuschuss bekommst. aber probieren kannst du es.

zu mir: ich verdient 700 euro netto~ bezahl 430 euro warm zusätzlich knapp 70 euro stromkosten und bekomm keinen zuschuss

Dann ist mit Sicherheit deine Bedarfsgemeinschaftssituation eine völlig andere oder es liegt ein Leistungsausschluss vor, denn lebtes du alleine und hättest kein anrechnungsfähiges Vermögen, würdest du erheblichen Leistungsanspruch haben.