Bin ich während der Antragstellung- Zeit noch krankenversichert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wichtig ist, dass man sich vor dem 1.8. persönlich arbeitslos meldet. Die Antragstellung und die spätere Bewilligung sind nicht entscheidend.

Teilweise sprechen die Krankenkassen eine offizielle Stundung bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur aus. Am besten mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

Gruß

RHw

ich hatte mich vorher persönlich arbeitssuchend gemeldet und gesagt dass ich ab 1.8 arbeitslos werde. an dem tag habe ich den antrag bekommen. muss ich noch einmal persönlich dort hingehen um mich diesmal arbeitslos zu melden?

@demi0312

Wenn die Arbeitsagentur das Datum der persönlichen Meldung vermerkt hat, z.B. auf dem Antragsformular, reicht das aus.

@RHWWW

hmm..dann schau ich mir mein antrag mal an. danke :)

@demi0312

Gerne.

Wenn man bisher krankenversicherungspflichtig ist, hat man nach § 19 SGB V noch 1 Monat Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, also bis zum 31.8.2011.

Wenn man freiwilliges Mitglied der Krankenkasse ist (Bruttoverdienst über 49500 Euro im Jahr), bleibt man ab 1.8. freiwilliges Mitglied der Krankenkasse.

Eine Info an die Krankenkasse ist aber auf jeden Fall sinnvoll.

@RHWWW

Danke für den Stern!

Hallo!

Grundsätzlich hast du eine 4-wöchige Nachversicherung in der Krankenversicherung. den genauen Paragraphen kann ich dir gerade nicht sagen, aber keine Sorge, du bist krankenversichert.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, ab dem Zeitpunkt, wo du die Voraussetzungen nach §118 SGB III erfüllst. Wann du genau den Antrag abgibst, ist irrelevant, du wirst das Arbeitslosengeld ja am letzten Werktag des Monats für den August bekommen, und zwar für den ganzen Monat und nicht nut ab 11.8, auch wenn du da den Antrag abgegeben hast.

danke sehr :)

Ja, das bist Du. Wenn Du den Antrag am 11.08. abgibst, wird quasi rückwirkend für August der KV-Beitrag vom Arbeitsamt gezahlt.

vielen dank für die schnelle antwort

Da du ja bis zum 31.7. noch versicherungspflichtig arbeitest, bist du weitere 4 Wochen "nachversichert". Du brauchst deiner Krankenkasse nur zu belegen, dass du den Antrag auf AlG gestellt hast. Übrigens kannst du fehelende Bescheinigungen ohne weiteres nachreichen. Selbst zahlen musst du nichts.

danke für die antwort :)