PKW TÜV abgelaufen, Strafe, Vorsatz - kann mir jemand helfen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo knufff,

für die fahrlässige Überziehung der Hautuntersuchung droht laut Bußgeldkatalog / bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 329113

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Bei den Verwarnungsgeld von

15,00 Euro

, handelt es sich um den

Regelsatz

für eine

fahrlässige und vorsätzliche  

Begehung der Ordnungswidrigkeit.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, denn Du unter dem nachfolgenden Link einsehen kannst, sagt dazu folgendes:

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01052014_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

7.4.5 Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

(§ 3 Abs. 4a BKatV)

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist, zu verdoppeln. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet. Die entsprechenden Angaben sind auch in der Mitteilung an das KBA (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“) stets anzugeben.

Das bedeutet, der Polizeibeamte hatte insofern recht, als dass Bußgelder bei vorsätzlicher Begehung tatsächlich zu verdoppeln sind.

Nur droht Dir gar kein Bußgeld (ab 60,00 Euro), sondern nur ein Verwarnungsgeld (bis 55,00 Euro), dessen Höhe sich bei Vorsatz eben nicht verdoppelt.

Im Klartext: Auch wenn Du noch einmal angehalten wirst, zahlst Du nur ein Verwarnungsgeld von 15,00 Euro.

Allerdings kann der Polizeibeamte bei fortgesetzten Verstoßes gegen die Pflicht das Fahrzeug das Fahrzeug der Hauptuntersuchung zu unterziehen, die Zulassungsstelle über diesen Umstand informieren, die daraufhin die Zulassung für das Fahrzeug entziehen kann, was mit zusätzlichen Kosten für Dich verbunden ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Allerdings sind Rechtsauskünfte von Polizisten häufig falsch. Das fängt schon damit an, dass er Dich am Anfang des Gesprächs wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß über Deine Rechte als Beschuldigter im Ordnungswidrigkeitenverfahren belehrt hat. Ich würde mir in diesem Fall meinen Teil denken und sehen, dass ich bald zum TÜV komme.

knufff 
Fragesteller
 20.09.2015, 03:31

Also informiert hat er mich im voraus über gar nichts. Er fing quasi direkt an verbal über mich herzufallen, als wäre ich ein Schwerverbrecher.

Ich fand es auch sehr merkwürdig, dass er mindestens 10min mit seiner Kollegin im Auto saß und meine Papiere geprüft hat. Ich stand ja davor, also konnte sehen, dass die fleißig am prüfen waren, was auch immer.

Ich habe nun seit 14 Jahren Führerschein und noch nie wurden so lange meine Papiere geprüft. Das waren sonst immer so 2-3 Minuten und fertig.

TheGrow  20.09.2015, 10:43

Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Aber selbstverständlich unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die im Bußgeldkatalog angegebenen Bußgelder sind Regelsätze die bei der fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit anzuwenden sind.

Bei vorsätzlicher Begehung sind die Bußgelder zu verdoppeln. Lediglich Verwarnungsgelder sind nicht zu verdoppeln.

Da ich ja erst Montag zum TÜV kann, wie ist es, wenn ich jetzt am Sonntag noch fahre, da er ja meinte, dass es jetzt vermerkt sei und wenn ich wieder erwischt würde, dann wäre es Vorsatz und noch teurer?

Eigentlich doch auch nur die 15€ oder?

Er wollte Dir nur deutlich machen, dass Du mit dem jetzt fälligen Verwarngeld schon den halben TüV bezahlt hättest, wenn Du ihn machen lassen hättest als dieser fällig war.

Mir ist nicht bekannt, warum bei Vorsatz die strafe höher ist. Außerdem ist in solchen Fällen der Vorsatz auch schwer nachzuweisen. Der Polizist wollte dir wahrscheinlich nur ein bisschen Angst einjagen, damit du nächstes mal genauer darauf achtest ;)

knufff 
Fragesteller
 20.09.2015, 03:23

Genau das glaube ich auch, aber habe mich eben doch gefragt, ob es vielleicht doch solche Regelungen von wegen Vorsatz gibt. Und auch seine Aussage von wegen halber TÜV (ca 50€) ohne Vorsatz finde ich sehr fragwürdig.

Crack  20.09.2015, 10:56

Außerdem ist in solchen Fällen der Vorsatz auch schwer nachzuweisen.

Sehe ich anders.

Denn es wurde ja bereits einmal verwarnt - dem Halter ist der Umstand das die HU abgelaufen ist also bekannt. Somit handelt er unter Vorsatz.