Vergessen, den 2. Minijob anzugeben - Bußgeld?

2 Antworten

Hey Du.

Jetzt mußte ich tatsächlich erstmal "HiWi" googlen - wie peinlich.

Nix Bußgeld! Sondern erstmal Kommunikation herstellen. Punkt! 

Reiche alle Unterlagen nach oder frage besser erstmal direkt an - ich meine damit auch DIREKT! - nach, wie das Problem behoben werden kann.

Ein schwarzes Schaf bisste sicherlich nicht, sonst wäre die Frage von Dir nicht entstanden. Oder?

:-) Du brauchst Dir keine Gedanken machen. Es ist Gesetz, daß bei nicht erbrachten Informationen Strafen erlassen werden - die greifen dann auch wirklich ernsthaft und schmerzhaft, wenn man der Aufforderung nicht nachkommt.

Grundlegend beinhaltet das also lediglich, daß Du erstmal deiner Nachweispflicht nachkommen mußt. Hier steckt versteckter Unterdruck dahinter, den viele Andere tatsächlich nötig haben, weil sie sich nicht an die Regeln halten und Aufforderungen der Nachweispflicht einfach bewußt gar nicht nachkommen.

Um ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro kommst Du ganz einfach drum rum sozusagen.

Diese Info mit dem Bußgeld steht meist sogar fettgedruckt als Untermalung.

Wenn Du tatsächlich Hilfe brauchst, kannst Du dich an einen örtlichen Lohnsteuerverein wenden. Gegen den jährlich zu erbringenden Opolus/ Beitrag rechnen die Dir deinen Vorteil gegen alle Nachteile exakt auf und haften auch dafür.

Du kannst natürlich auch direkt zum Finanzamt gehen - das sind auch nur Menschen, die dort arbeiten. Die erwarten nur oftmals nicht mehr, daß jemand direkt vor Ort um Hilfe fragt, weil es eben zu viele schwarze Schafe gibt, die nur noch förmlich explodieren. Aber sowas braucht kein Mensch, oder?

Mach Dir mal keinen Kopf wegen den mindestens €5000 - €10000 - Du wolltest ja auch wissen, wie hoch es sein könnte.

Kümmer Dich - Schlaf gut  - Alles Gut.

Kritik/ Fragen/ Meinungen etc. -  sehr gern.

LG

auch angemeldet bei der Sozialversicherung! der Arbeitgeber hat angekreuzt, dass ich rentenversicherungsbefreit werden soll)

Das geht nicht. Die Befreiung von der Versicherungspflicht musst du beantargen, das kann der Arbeitgeber nicht mal eben ankreuzen.

Dazu kommt noch, dass die Befreiung einheitlich für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs gilt, d.h. du bist entweder bei beiden befreit oder eben bei beiden nicht. Einmal so und einmal so geht nicht.