Umzug von Baden-Württemberg nach Niedersachsen?
Huhu,
Ich möchte von Baden-Württemberg nach Niedersachsen zu meinem Partner und seinem Vater ziehen. Der ganze Ablauf ist für mich sehr verwirrend. Der Vater bezieht ALG II und ich ebenfalls. Wenn also 2 Menschen jetzt zusammen unter einem Dach wohnen und ALG II beziehen - Was ändert sich an den Geldern? Der Plan bisher war, dass wir in Niedersachsen einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Wenn wir den haben wollte ich meine Wohnung kündigen. Jetzt stelle ich mir die Frage wie es mit meinem ALG II weiter geht. Muss ich einen Antrag bei meinem Amt in Baden-Württemberg stellen damit ich zukünftig das Geld aus Niedersachsen erhalte? Falls ja, wie nennt sich dieser Antrag? Umzugskosten müssen nicht vom Amt übernommen werden. Was muss noch beachtet oder gemacht werden um den Umzug in die Tat umzusetzen?
Viele Grüße und danke im Voraus!
2 Antworten
Wenn du derzeit ALG - 2 beziehst und auch deine Wohnkosten gezahlt werden, dann würdest du in Niedersachsen gar keinen Wohnberechtigungsschein bekommen, dazu müsstest du da erst einmal gemeldet sein !
Melden kannst du dich da aber noch nicht, denn wenn du dich in Baden - Württemberg abmelden würdest, dann stünden dir von da auch keine Leistungen mehr zu, außerdem musst du auch deine Kündigungsfrist deiner Wohnung von 3 Monaten beachten.
Du solltest dich also dann so abmelden das es zu keiner Doppelzahlung von Miete kommt, auch wenn dann ein anderes Jobcenter für dich zuständig ist.
Wenn du keine finanzielle Hilfe für Umzug, Renovierung, Kaution usw.benötigst, dann könntest du auch ohne die Zusicherung zur Kostenübernahme bzw.die Bestätigung für die Notwendigkeit für deinen Umzug umziehen, denn diese würdest du ja nur bei einem wichtigen Grund von deinem jetzigen Jobcenter bekommen.
Ein wichtiger Grund könnte z.B. die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein oder der Zusammenzug mit einem Partner zwecks Gründung einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ihr würdet dann wie ein Ehepaar bzw.eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt, ihr würdet dann zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sein.
Wie alt seid ihr denn ?
Wenn du zum Partner ziehst der beim Vater lebt, dann wärt ihr ja 3 und nicht nur 2 Personen, dann ginge die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) durch 3 Personen, der Bedarf von Vater und Partner würden also geringer werden.
Ziehst du aber ohne die Zustimmung deines alten Jobcenters um, dann würdest du außer den schon oben genannten Dingen keine Übernahme einer evtl.späteren BK - Nachzahlung erhalten und es würden dir max.deine bisherigen KDU - weiter gezahlt.
Am einfachsten wäre es wenn du einen Termin beim Jobcenter machst und das mit denen besprichst.
Wenn ihr alle zusammen unter einen Davh wohnt werdet ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft gelten und dann werdet ihr neu berechnet.