Vermittlungsvorschläge, wenn man kein ALG 1 erhält?

Wieso bekommst du kein ALGI ?

Ich bin mir nicht sicher, ob es genehmigt wird

3 Antworten

Schon wenn Du einen Antrag stellst, kann es schriftliche Stellenangebote geben, denn Ziel ist es, dich so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen.

Bewerben musst Du dich dann, wenn im Angebot eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, solltest Du das ohne wichtigen Grund nicht tun, dann kann es eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 3 Wochen geben, diese würde dann von deinem Gesamtanspruch abgezogen und ginge dir verloren, wenn Du Glück hast nur 2 Wochen, wenn sie das ganze als unzureichende Eigenbemühungen ansehen würden.

Würde der Antrag aber abgelehnt, weil Du die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hast, also innerhalb von 30 Monaten nicht min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, oder der Vermittlung in Arbeit nicht min. für 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kannst oder willst, dann müsstest Du dich auf Angebote auch nicht bewerben, selbst mit Belehrung nicht.

Denn was sollte dir denn dann gesperrt werden, wenn gar kein Leistungsanspruch besteht ?

Stellenvermittlungsvorschläge bekommt man normalerweise nur, wenn man entweder im Leistungsbezug oder arbeitssuchend gemeldet ist.

Vor Bewilligung Deines Antrages auf ALG 1 solltest Du also keinen Stellenvermittlungsvorschlag bekommen.

Aber selbst, wenn - worin bestünde das Problem?

Normal nicht

Das heißt?