Pflichtanwalt bei Pädophilen/Vergewaltigern: Beschreibung lesen!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß § 49 II BRAO (Bestellung folgt aus § 141 I StPO) darf ein Pflichtverteidiger ein Mandat nur aus wichtigem Grund ablehnen. Ob ein solcher schon allein darin zu sehen wäre, dass man die Taten seines Mandanten missbilligt, wage ich stark zu bezweifeln.

Es ist schon etwas eigenartig, Strafverteidiger werden zu wollen, dann aber ernsthaft zu fragen, wer Schwerstkriminelle denn vor Gericht vertreten soll. Das ist fast so, als würde ein Arzt darüber nachdenken, einem solchen Menschen die Behandlung verweigern. Andersrum bedeutet es nicht, dass der Arzt die Taten der Person gutheißt, wenn er ihm die Behandlung gewährt. Irgendjemandem muss in einem Rechtsstaat nun mal die Aufgabe der Wahrung der Rechte des Angeklagten zu wahren zukommen und genau das ist die Funktion eines Strafverteidigers. Wenn du nur damit klarkommen würdest, Unschuldige zu verteidigen, solltest du deinen Karrierewunsch möglicherweise überdenken.

Die Gerichte fragen vor einer Beiordnung aber telefonisch an, ob man bereit ist, das Mandat zu übernehmen. Es könnte ja auch sein, dass man aus welchen Gründen auch immer (zB weil man bereits vom Opfer beauftragt wurde) gehindert ist.

-> im Einzelfall wird man begründen können, dass man aufgrund seiner Einstellung zu solchen Taten keine sachgerechte Verteidigung gewährleisten kann.

@holger11

Das mag zwar in der Praxis so gehandhabt werden (wobei ich davon ausgehe, dass es hierbei je nach Gericht und auch regional Unterschiede gibt), ändert aber an der eindeutigen Rechtslage nichts. Allein die "persönliche Einstellung zu solchen Taten" wird, wie ich schon geschrieben habe, regelmäßig eben keinen wichtigen Grund für eine Aufhebung der Beiordnung darstellen können, kann man doch davon ausgehen, dass jeder anständige Bürger solche Taten missbilligt. Anders wäre es allenfalls, wenn dem Anwalt die Übernahme eines solchen Mandats aus in seiner Person liegenden Gründen absolut unzumutbar wäre, bspw. weil er selbst Opfer eines vergleichbaren Verbrechens geworden ist.

Schöne und korrekte Antwort, die ich unterschreibe! Mir ist kein Strafverteidiger bekannt, der sich mit derart abstrusen Gedankengängen trägt, wie der Fragesteller. Nicht die Person, die Rechte des Angeklagten – die auch in rechtsstaatlichen Verfahren nicht automatisch gewahrt werden – heißt es zu verteidigen. Für die wenigen guten Strafverteidiger im Lande verfügen Angeklagte oft nicht einmal über ein Gesicht. Stellvertretend dessen gibt es die Akte. Anwälte, womit ich schmunzelnd die letzte Frage beantworte, die in Familienrecht, Verkehrsrcht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Urheberrecht, Sozialrecht usw. machen und darüberhinaus, quasi nebenbei noch Strafrecht, sind Obsiegen nicht gewöhnte Gemischtwarenkrämer. Richtige (teure) Strafverteidiger machen nur in Strafrecht, und nur solche sind ernst zu nehmen.

Dankeschön für die Antwort.

Vielleicht sollte ich meinen Karrierewunsch wirkrlich überdenken, denn ich weiß nicht wie ich reagieren würde, wenn mir ein Mandant die Wahrheit über den Tathergang erzählen würde, diese jedoch dem Gericht nicht bekannt ist und ich ihn aufgrund von Mangel an Beweisen zur Freiheit verhelfen soll.

@JustAQuestion91

Warum musst du denn Strafverteidiger werden? Spezialisiere dich doch auf ein anderes Gebiet, Copyright zum Beispiel, oder irgend etwas anderes, wo niemand wirklich zu Schaden kommt. 

Nebenbei: Vor kurzem war doch der Prozess gegen diesen Mörder, der diese beiden Flüchtlingsjungen missbraucht und ermordet hat. Da hat auch der Verteidiger lebenslänglich gefordert. 

Ein Plichtmandat kann abgelehnt werden. Denn ein Anwalt ist eine Person der Rechtspflege, er kann sich aussuchen ob er ein Mandat ablehnt od. annimmt, gleiches gilt für Plichtmandate. Nur ist es in der Praxis so, wenn er oft ablehnt fällt er bei Gericht aus der Liste der Plichverteitiger, aber wenn er genug Kunden hat ist er darauf nicht angewiesen. Denn dieser wird nur beauftragt wenn sich die Person keien Anwalt leisten kann.Die Kosten trägt die Staatskasse. Es ist zwar Rechstaatlichkeit jeder Person einem Verdeitiger zu gewähren, aber es darf niemand gezwungen werden das Mandat zu übernehmen.

Stan82 hat Recht. Wenn man erst einmal als Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist, kann nur bei schwerwiegenden Gründen eine Entpflichtung erfolgen. Denn es ist ein öffentlich-rechtlich begründeter Vertrag zugunsten des Beschuldigten / Angeklagten zur Wahrung seiner strafprozessualen Rechte im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Andernfalls müßte z.B. eine mehrtägige Hauptverhandlung u.U.wiederholt werden müßte. Die Situation ist äußerst selten, da aufgrund der Anwaltsdichte sich jedenfalls bevor die Hauptverhandlung begonnen hat, sicher ein Kollege oder Kollegin finden lassen wird.

Auf einem anderen Blatt steht die persönliche Einstellung bestimmte Straftäter nicht verteidigen zu wollen.

Gerade diejenigen, die von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, dämonisiert und der Tod gewünscht wird, brauchen eine(n) Strafverteidiger(in)der Ihnen zur Seite steht; und das wird nicht nur professionelle, sondern auch bei engagierten (richtigen) Verteidigern auch psychische und emotionale Unterstützung sein. Die Humanität und Gerechtigkeit einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie Sie mit denen umgeht, die gegen ihre Regeln verstoßen haben. Im übrigen sollte sich ein jeder bewußt sein, dass er unter geeigenten Umständen selbst zum Schwerverbrecher, Totschläger oder Mörder werden könnte. Dies liegt in der Natur und der Freiheit bzw. Unfreiheit des Menschen.

Auch als berufener Pflichtverteidiger hast Du die Möglichkeit ein Mandat wegen Gewissensgründen abzulehnen.

Aber wer verteidigt dann solche Menschen?

@JustAQuestion91

Endweter Anwälte die Geld brauchen od. Leute die der Meinung sind in einem Rechtsstaat hat jeder ein Recht auf Verdeitigung, egal was er getan hat. Für die Anklage der STA. Der Anwalt für die Verdeitigung. Und das Gericht für das Urteil.

@Schlauerfuchs

Bist du ernsthaft der Meinung, dass Menschen, die schwerstkrimineller Taten angeklagt sind ohne jeglichen Beistand gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht auftreten sollten?

@Stan82

Nein, ich meine nur, dass es jeden Anwalt selbst überlassen sein sollte ob er das Mandat animmt od. nicht. Natürlich ist es eine Sache der Rechtstaatlichkeit diesen Personekreis auch eine Verdeitigung zu geben.

Also wenn das jeder Anwalt machen würde, könnte man niemanden wegen sowas Verurteilen. Ohne Anwalt kann man ihn ja shclehct vor Gericht stellen.

Und das ist nunmal die Aufgabe eines Anwalts. Auch Vergewaltiger, Mörder und Hochverräter haben einen Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit.