Verhaftung, wer kontaktiert die Angehörigen?

6 Antworten

Guten Abend,

in der Regel übernimmt dies entweder der Sozialarbeiter oder auf Wunsch der Seelsorger der zuständigen JVA, wo der Inhaftierte hingebracht wurde. Dies muss aber auf Anweisung des Inhaftierten ausgehen.

KaterKarlo2016

Das übernimmt die Polizei.

ahso habs nur überflogen weis ich so leider nicht

Nein. Übernimmt Sie nicht. Es ist nicht Aufgabe der Polizei jeweils die Angehörigen einer Verhaftung bzw. Inhaftierung zu informieren. Zudem wenn, nur aus Kulanz.

@KaterKarlo2016

Das ist leider ein Irrtum. Es ist nicht selten so daß der Inhaftierte selbst mit niemandem selbst Kontakt aufnehmen darf. Er kann aber verlangen daß ein von ihm benannte Person benachrichtigt wird. Wer sollte es denn tun wenn er selbst es nicht darf?

Danke für deine Antwort.

Der Inhaftierte kann verlangen daß ein von ihm benannte Person benachrichtigt wird. Es kann aber sein daß er selbst keinen Kontakt mit anderen aufnehmen darf. Meist übernimmt das, wenn vorhanden, sein Rechtanwalt. Ansonsten ein Bedienster des Gerichts oder dann später ein Bediensteter der JVA in die er eingeliefert wird.

Das entscheidet der Betroffene selbst.

Eine Information an andere erfolgt keineswegs "automatisch", sondern nur auf Verlangen des Beschuldigten.

Früher fuhren hier 2 Kripobeamte zu den Angehörigen . Heute sind hier Leute vom Krieseninterventionsteam die das machen die kommen auch ins Krankenhaus pp. ( mit ??Polizei) kommt auch auf die Sachlage an.

Bley 1914