Vermittlungsvorschlag ALGII ablehnen.

8 Antworten

Zwei 450 € Jobs in der Gastronomie, die zeitlich miteinander kollidieren?

Das ist äußerst ungewöhnlich!

Wir reden hier immerhin von Mini-Jobs, Welche Kneipe hat denn nur drei Stunden offen am Tag?

Egal, es gibt jedenfalls keine Absenkung des ALG II um 112nochwas für jeweils drei Monate (bzw. mehr, wenn man unter 25 ist!!!), wenn man "einen wichtigen Grund" hat für die Ablehnung eines Jobs nach § 31 ff. Siehe § 10 SGB II. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Ist ein Transport schwierig, evtl. aus medizinischen Gründen, dann kann das Jobcenter dafür Geld gewähren laut SGB III § 44 in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1.

Denn Leute mit solchen Schwierigkeiten sollen ja nicht ausgeschlossen werden vom Arbeitsmarkt! Dafür zahlt der Staat Millionen, damit das nicht passiert!

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich würde beim Betrieb anrufen und nach den Arbeitszeiten fragen. Wenn die sich überschneiden, wäre eine Annahme des Jobs Schwachsinn, weil du damit deine Hilfebedürftigkeit nicht verringerst. Das wäre wie Pest gegen Cholera getauscht. Da du schwerbehindert bist, hast du sicher auch ne bestimmte Wochenstundenanzahl, die du nicht überschreiten darfst. Ist das so? Wenn dein alter Job diese Zahl schon erreicht, wäre es unzumutbar, noch einen weiteren Job anzunehmen, auch wenn sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden. Nen SB-Ausweis hast du ja nicht aus Spaß. Ansonsten wäre es, wenn es zeitlich zumutbar ist, auch möglich, zwei Jobs zu haben. Denn man ist verpflichtet, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. In deinem Fall glaube ich aber nicht, dass es zumutbar ist, kenne jedoch auch nicht alle Details.

xANONx 
Fragesteller
 25.07.2013, 21:42

Grundsätzlich wäre ich schon in der Lage einen 2ten 450 € Job zu machen, fände ich ja auch Gut was zu machen. Der Schwachsinn liegt nur darin, dass ich nur EINEN 450 € Job machen kann, da diese ohne Lohnsteuer gemacht werden, müsste ich dann bei einem zweiten 450€ Job (wäre dann Lohnsteuerklasse 6) knapp 80% Steuern Zahlen. Da bleiben ja nur noch 120€ im Monat über. Da beisst sich die Katze in den eigenen Schwanz...

Das ich Schwerbehindert bin weiss die Dame vom Amt, hat es aber irgendwie nicht richtig kapiert was da für ein Rattenschwanz dran hängt. Da sie im Urlaub ist kann ich mich in dieser Situation leider auch nicht Erklären :( LG Danke für die schnelle Antwort.

Mit Sicherheit ist das ein Grund, ein sehr guter sogar. Du solltest dem Arbeitsamt deine Krankheit unbedngt mitteilen, bzw. daran erinnern, damit sie das für künftige "Vermittlungsvorschlähe" berücksichtigen.

Zudem ist es wirklich schwachsinnig, dass du einen Minijob gegen einen anderen austauschen sollst; da hat vermutlich mal wieder einer einfach nicht nachgedacht sondern irgendwas rausgeschickt.

Bei einem handelt es sich um einen 450 € Job, den ich jedoch gerne ablehnen würde und zwar mit dem Grund dass ich bereits seit Jahren einen festen und gesicherten 450 € Job habe und es völlig Sinnfrei wäre diesen zu wechseln.

Hier kommt es auf das "Kleingedruckte" an, also den effektiven Verdienst. Verdienst du im zweiten Job mehr, musst du dich darauf bewerben; dass sich die Wirte absprechen könnten, ist natürlich kein hinreichender Grund für eine Ablehnung. Möglich sind übrigens u.U. auch zwei parallele Jobs.

.. und ich das Dialysegepäck nicht so einfach im Bus durch die Gegend schleppen kann, weil es einfach zu schwer ist. Ist das ein Grund?

Jein.
Ein Umzug ist weshalb nicht möglich?

xANONx 
Fragesteller
 25.07.2013, 21:50

zu 1)

der Verdienst ist exakt der selbe... wäre sogar eine Verschlechterung zu meinem jetzigen Arbeitsplatz da ich Fahrtkosten habe. Jetzt holen mich meine Kollegen immer zur Arbeit ab, oder ich kann mit dem Fahrrad hin fahren, da er nur ein paar 100m entfernt ist.

zu2) ganz einfach, da meine Situation nur vorrübergehend ist. Ich habe nächstes Jahre einen Ausbildungsplatz. Wegen meiner Dialyse müsste ich einen Umzug ca. 6 Monate im Voraus Planen.... Lieferungen etc. müssen Organisiert werden, eine geeignete Wohnung gefunden werden. Und das alles für einen Job mit dem ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte? Ich müsste dann ja trotzdem noch Leistungen annehmen.

GerdausBerlin  27.07.2013, 15:04
@xANONx

Wenn wir nicht von sittenwidrigen Löhnen und Arbeitszeiten ausgehen, ist ein zweiter Teilzeit-Job machbar und zumutbar - soweit die Arbeitszeiten kompatibel sind inkl. Fahrzeiten.

Das kann der Vermittler zunächst nicht ausschließen - es sei denn, er überprüft jedes Jobangebot mit einem Routenplaner (und berücksichtigt dabei gleich noch das nötige Gepäck des Arbeitnehmers; hier: 30 Kilo Dialyse-Kram).

Insofern ist die Zumutbarkeit eines zweiten Teilzeit-Jobs jeweils idividuell zu prüfen. Was dagegen spricht, kommt dann auf das dafür vorgesehene Blatt des Jobcenters:

o) Ich habe mich bei der Stelle nicht beworben, weil ____________.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. In krassen Fällen kann auch der Verdacht aufkommen, man hätte für den zweiten angebotenen Teilzeit-Job keine Zeit, weil man im ersten doch etwas länger arbeitet als angegeben ... (Nichts gegen die Gastronomie-Branche, aber der Zoll kennt die dortigen Usancen recht gut ;-).)

Hallo xANoNx,

Sie schreiben unter anderem:

Vermittlungsvorschlag ALGII ablehnen.<

Antwort:

Eine Schwerbehinderung mit GDB 100 sollte eigentlich bei jedem sozialdienstlich angestellten Beschäftigten die Glocke der Hilfsbereitschaft und nicht die Glocke der Schikaniererei läuten lassen!

So wie da mit Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer 100 %-Schwerbehinderung und dem damit zusammenhängenden Handikap umgegangen wird, sollte man sich dies nicht gefallen lassen und rechtsverbindlichen Rat/Unterstützung einholen.

Für Geringverdiener gibt es die Beratungs-/Prozesskostenhilfe, welche man beim zuständigen Amtsgericht beantragen kann.

Mit dieser Hilfe gewappnet, suchen Sie sich an Ihrem Wohnort einen kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht und lassen von diesem die notwendigen Schritte gegenüber der Agentur für Arbeit vornehmen.

Tun Sie dies nicht, müßen Sie sich auf immer weitere, derartige, menschenunwürdige Eskapaden gefaßt machen.

Bekomme gerade erst seit 2 Wochen ALGII und habe überhaupt keine Ahnung was ich machen soll<

Antwort:

Die Voraussetzung bei ALG II (Hartz4) lautet, daß Sie noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitsstag belastbar sein müßen.

Diese Voraussetzung erfüllen Sie doch bereits mit Ihrem 450 Euro-Job!

Alternative Hilfestellungen:

Für katholisch orientierte Menschen:

google>>caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

Für evangelisch orientierte Menschen:

google>>evangelische-beratung.info/seiten/online-beratung

Für schwerbehinderte Menschen, welche sich mit dem Gedanken tragen, bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einzureichen:

google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft

google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12732/derschwerbehindertenausweisfortsetzung

Wenn weitere Fragen sind, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

GerdausBerlin  27.07.2013, 14:53

Eine Schwerbehinderung mit GDB 100 sollte eigentlich bei jedem sozialdienstlich angestellten Beschäftigten die Glocke der Hilfsbereitschaft und nicht die Glocke der Schikaniererei läuten lassen!

Hilfe heißt auch, dass Behinderte nicht übergangen werden dürfen bei der Vermittlung, nur weil der Arbeitsmarkt vorrangig belastbarere Arbeitskräfte verlangt.

Wenn unser Finanzminister mit GDB 100 acht Stunden am Tag arbeiten kann und will, dann dürfen dies andere auch, wenn sie können - und können sich nicht hinter ihrem GDB verschanzen, um dauerhaft von ALG II plus Minijob zu leben (vgl. § 2 SGB II).

Und was die Transport-Probleme Behinderter anbelangt: Als Student habe ich regelmäßig Behinderte mit Rollstuhl zu ihrem 8-Stunden-Job gefahren, finanziert vom Senat. Warum sollte dies heute nicht mehr möglich sein?

Weil ein GDB gerne verwechselt wird mit einer Erwerbsminderung, die eine ganz andere Stelle feststellt?

Genauso, wie ein GDB gerne verwechselt wird mit einem Attest über einen Mehrbedarf in Sachen Ernährung!

Solche offenkundigen und weitverbreiteten Missverständnisse auszuräumen bist du mit deinen Kenntnissen und deiner sozialen Motivation sicher hervorrangend geeignet. Viel Erfolg und Spaß dabei.

Gruß aus Berlin, Gerd

Konrad Huber  27.07.2013, 15:45
@GerdausBerlin

Solche offenkundigen und weitverbreiteten Missverständnisse auszuräumen bist du mit deinen Kenntnissen und deiner sozialen Motivation sicher hervorrangend geeignet. Viel Erfolg und Spaß dabei.<

Antwort:

Zu den Steinen hat einer gesagt:

Seid menschlich!

Die Steine haben gesagt:

'Wir sind noch nicht hart genug.'

Erich Fried