Kann ein Pflichtverteidiger schwarz Geld verlangen?

5 Antworten

Ein Anwalt der ein Pflichtmandat übernimmt , muss von vornherein klarstellen, ob er bei Vertragseingehung auf Honorarbasis, oder ( in diesem Fall wahrscheinlicher ) nach dem Grundsatz des Rechtsanwalts - Vergütungsgesetzes arbeitet.

Bei einem Pflichtverteidiger gibt es aber im Laufe des Verfahres gar keine Abschlagszahlungen, sondern seine Kosten werden Bestandteil der Verfahrenskosten und nach Urteilsspruch in diesem Zuge der unterlegenen Partei anteilig, oder zur Gänze auferlegt, oder sie gehen zu Lasten der Staatskasse. ( Kommt halt auf das Verfahren und dessen Ausgang an )

Ein Anwalt der im Mandat der Pflichtverteidigung anders handelt, würde massiv seine Anwalts-Zulassung riskieren. ( Aber auch hier hat man schon Pferde kot*en sehen )

Gehe aber besser mal davon aus, daß Deine "Freundin" dich hier ausnehmen will, denn sonst würde sie oder ihr Freund schon längst die Anwaltskammer über das angebliche Gebahren des Pflichtverteidigers informiert haben.

Kann keiner hier wissen.

Honorare sind frei vereinbar.

Wenn Gelder aus dunkelne Geschäfte sind, werden diese Geld ausgegeben, weis der Anwalt auch.

Lass dich bloß nicht veräppeln. Ich würde sofort den Kontakt abbrechen und auch ich wurde von solchen Leuten nur ausgenutzt.

benjamin2 
Fragesteller
 06.03.2018, 21:39

Es geht darum das sie wohl einen Anwalt hat der sie ausnutzt. Sie hat schon oft gezahlt. Aber ich vermute das dieser Anwalt schwarz arbeitet

Auch ein Pflichtverteidiger darf eine Zuzahlung zu seiner gesetzlichen Vergütung verlangen. Dies muss er allerdings vorher vereinbaren. Und er muss natürlich dafür auch eine Rechnung ausstellen. Natürlich gibt es aber auch „schwarze Schafe“ wie überall!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Klar macht er das. Sonst hat sie doch keinen Grund, Dich so anzuschnorren.

benjamin2 
Fragesteller
 06.03.2018, 21:28

Was? Sie verarschen?

SiViHa72  06.03.2018, 21:29
@benjamin2

Die herzallerliebste Freundin, genau.

Der Anwalt kann sich das gar nicht erlauben.