Pferdeeinsteller Kündigung schreiben?

2 Antworten

Der Grund geht niemanden was an. Wenn Du Deinen bisherigen Stallbesitzer eigentlich magst und ihm sagen möchtest, was er verändern muss, dass er erfolgreicher ist in der Zukunft, kannst Du das mündlich tun, ansonsten sag, Du möchtest gehen und hier ist die Kündigung.

Eigentlich reicht der eine Satz "Ich kündige den Einstellvertrag hiermit fristgerecht zum xy (das Datum, wann die Frist abläuft, kannst Dir ausrechnen)." mit Datum und Unterschrift von Dir bzw. Deiner Identifikation (Absenderadresse) und dem, an den Du die Kündigung richtest (Empfängeradresse).

Warum kannst Du die Kündigung erst Ende des Monats schriftlich machen? Geht das nicht früher, das macht wirklich Geld aus?

Was Du nicht zahlen musst, sind die Verbrauchskosten, denn das Tier ist nicht mehr da, es frisst nicht mehr da, muss nicht auf die Weide gebracht werden oder ähnliches und äpfeln wird es zwar auch nicht mehr, aber wenn der Platz nicht besetzt ist, wird der entsprechende Angestellte dennoch seinen Lohn erhalten müssen. Was Dein Pferd nicht mehr nutzt, ist beispielsweise Wasser (Tränke, Waschplatz, Waschbecken, das durch Dich genutzt wurde) ... In den Einstellverträgen, die noch keine 10 Jahre alt sind, sollte eigentlich eine Leerboxenmiete ausgewiesen sein, die dann anfällt, allerdings sind so viele rechtlich nicht genug informiert, dass es immer noch Betriebe gibt, wo sowas nicht drin steht. Dann bitte in der Kündigung auch schriftlich darum, dass man Dir die Leerboxenmiete mitteilen soll. Und mehr als diese zahlst nicht. Deine Abwesenheitszeit würde ich an Deiner Stelle auch erst zahlen, wenn der Stallbesitzer Dir die Leerboxenmiete mitteilt, keinen Tag früher. Dass er Dir den Rest rauszahlt, darauf kannst meist lang warten.

TOP-Antwort !

Ja in dem Vertrag steeehhht ich zitiere ... "Der Vertrag beginnt am 01.06.2013 und läuft auf unbestimmt Zeit. Der Vertrag kann von jedem Teil mit &-wöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist die Ankunft des Kündigungsschreibens maßgebend."

@Nickyli

**6-wöchiger***

@Nickyli

Oh, dann ist das anders rum. Das heißt, der Vertrag läuft immer bis zum Ende eines Kalendermontas. Ende Februar ist der 28.2. Das ist dieses Jahr ein Freitag. 6 Wochen davor ist Freitag, der 17. Januar. Das heißt, Du musst vor Freitag, 17.01.2014 die Kündigung irgendwie schriftlich zum alten Stallbesitzer gebracht haben, dann zahlst Du bis 28.02.2014.

Schaffst Du das nicht, zahlst Du bis 31.03.2014 ... und hättest dann wieder Zeit bis vor 17.02., die Kündigung abzugeben.

Der Satz "Der Vertrag kann von jedem Teil mit 6-wöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden." ist der Stolperstein. "zum Monatsende kündigen" heißt nicht, am Monatsende die Kündigung auszusprechen, sondern zum Monatsende tritt die rechtzeitig vorher ausgesprochene Kündigung in Kraft!

Zum Monatsende kündigen bedeutet im konkreten Fall, daß du jetzt (bis Mitte Januar) zum ende des Monats März kündigen kannst. Der Vertrag endet zum einem Monatsende, 6 Wochen voher mußt du kündigen - so wie Baroque es schon gesagt hat. Begründen mußt du nix.