Rechtliche Frage rund ums Einstellen, darf ein Stallbesitzer einen vor die Türe setzen, welche Verpflichtungen hat man im Krankheitsfalle eines Pferdes?

6 Antworten

In unserem Stall herrschte vor einem Jahr die Druse. Und die Stallbesitzerin hat sich da wirklich vorbildlich verhalten.

Alle Pferde des betroffenen Stallktraktes durften den Stalltrakt nicht verlassen. Sie hatten allerdings Glück, dass die Reithalle direkt an diesen Stalltrakt angrenzte, so dass es erlaubt war, sie dort laufen zu lassen. Für alle anderen Pferde außerhalb des Stallktraktes war das Betreten dieses Traktes samt Halle verboten. Sie mussten dann den Aussenreitplatz benutzen, was bei Regen natürlich doof war.

Den betroffenen Tieren, also nicht nur die drei Drusepferde, sondern alle Nachbarpferde durften die anderen Anlagen des Stalles nicht benutzen. Sie durften auch nicht auf die Weide.

Kein fremdes Pferd durfte den Stall betreten. Kein Fremder, außer Tierarzt und Schmied, etc... durfte den Stall betreten. In der Akutphase fiel auch der Reitunterricht aus.

Eine Einstellerin (mit gesundem Pferd) war sofort ausgezogen. Das durfte sie, aber sie durfte nicht mehr zurück. Sie bekam mit dem Auszug die Kündigung.

Kein Pferd, auch nicht die, die vom betroffenen Stalltrakt weit entfernt lebten - es ist eine große Offenstallanlage - durfte ausgeritten werden. Auch Spazierengehen war verboten. Hunde mussten an die Leine. (Sonst dürfen Hunde frei laufen.)

Ich denke mir, was die vierte Frage angeht, dürfte das schwer zu beweisen sein. Es gehört ja vielleicht auch mit zur Aufsichtspflicht eines SB, dass er kranke Pferde nicht auf den Hof lässt. Wenn ein Pferd aber noch scheinbar gesund ist und in den Stall zieht, kann er vermutlich nichts machen. Es dürfte ja kein böser Wille dahinterstecken.

Bei uns war ein neues Händlerpferd wohl der Alphapatient. Aber als es kam, war es scheinbar gesund.  Shit happens.

Seitdem wird aber ein Gesundheitszeugnis verlangt. Das ist auch nicht unbedingt zuverlässig, aber ich würde das als SB auch so machen.

Danke für deine Antwort.

Bei Druse oder ähnlichen Krankheiten kann ich diesen Aufwand gut verstehen und finde es auch richtig. Bei einem Pilz aber kenne ich das so nicht. In dem Stall indem mein eigenes Pferd steht, kommen gelegentlich auch schon mal junge Pferde zum Einreiten, die auch schon mal einen Pilz haben. Die werden natürlich behandelt und nicht mit dem Sattelzeug und Putzzeug der anderen Berittpferde in Kontakt gebracht, aber mehr auch nicht.

Hallo.
Hatte auch schon viel mit Pferden zu tun, aber bei Krankheiten sofort zum Tierarzt der kann sich schnell schlau machen, so er es den nicht im Kopf hat.

Was steht denn dazu in dem Vertrag den die Pferdeigentümerin mit dem Stallbesitzer geschlossen hat?

Über Krankheiten steht da nicht viel. Nur dass der Stallbesitzer ein Sonderkündigungsrechts hat wenn das Pferd Verhaltenstörungen zeigt, die auf andere übergreifen oder gefährlich werden könnten, zB Koppen.

Und das der Stallbesitzer den Tierarzt verständigt, wenn das Pferd was hat und der Besitzer nicht erreicht werden kann.

Die 1 geht in Ordnung.

Wenn das Pferd nicht Kontakt mit anderen kommt und nur eigenes Sattel- Zaum- und Putzzeug nutzt, dann sehe ich bei einem Pilz kein Problem das Pferd ganz normal zu bewegen.

Nö, da hat der SB keine Handhabe.

Solange das Pferd dort eine Box gemietet hat, kann der SB auch nicht verbieten, dass das Pferd sich dort aufhält.

So ein Schwachsinn, jedes Pferd kann ansteckend krank werden, damit verliert man nicht die Rechte aus dem Einstellvertrag.

Da ich selbst Einsteller habe, Versuch ich das mal zu erklären. 

1. solang keine Diagnose gestellt wurde und sich der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit erhärtet, kann ich das unterbinden bis der TA kommt und eine Unbedenklichkeit ausspricht, denn als  hofbetreiber hat man die Verantwortung und die Sorgfaltspflicht auch den anderen eingestellten Pferden gegenüber in hängt mit dem Seuchenschutz und der entsprechenden Versicherung u.a. zusammen. 

2. darf er auch, aus den selben Gründen die ich oben bereits genannt habe solang keine gesicherte Diagnose mit Unbedenklichkeit vorliegt. 

3.jeder muss sich an die Kündigungsfristen halten. Haus und Hofverbot kann man durchaus erteilen. Mein Grund und Eigen muss nicht (mehr) jeder betreten dürfen und nennt sich Hausrecht. 

4. ja kann er, er ist aber dann in der Beweispflicht, heißt er muss es beweisen können dann kann er eine Strafanzeige einleiten. 

Danke für deine Antwort.

Der Tierarzt war natürlich schon da und daher weiß ich auch, dass es sich um einen Pilz handelt. Er konnte scheinbar die Stallbesitzer auch beruhigen denn weitere "Anweisungen" habe ich bisher keine erhalten, bin mal gespannt was noch kommt. Die Behandlung ist natürlich auch in die Wege geleitet.

Was mich nur wundert ist, warum wegen einem Hautpilz so ein wahnsinniger Aufstand gemacht wurde. Ich weiß das so was ansteckend ist und auch sehr hartnäckig sein kann und das man natürlich auch bezüglich der Hygiene einiges zu beachten hat, aber dennoch handelt es sich hier nicht um eine hochgradig ansteckende, tödlich verlaufende Krankheit (so wurde sich angestellt). Selbst das Pferd direkt daneben muss nicht krank werden ,wenn es fit ist und ein gutes Immunsystem hat. Ich hatte den Eindruck dass die Stallbesitzer nicht mal wissen was diese Krankheit genau bedeutet.

Eine Isolationsbox hat der Stall keine. Die könnten höchstens die Bretterwand zwischen den Boxen komplett verschließen.

Zu Punkt 3. Die Vorstellung mit dem Pferd auf der Straße vor dem Hof zu stehen und "kein Dach mehr überm Kopf zu haben" fände ich schon ziemlich seltsam. Daher auch meine Frage ob das so einfach geht. Aber anscheinend wohl schon...

Da wir gekündigt haben, habe ich Sorge dass die der Besitzerin noch irgendwie einen "reinwürgen" wollen, daher auch die Frage wegen der Anzeige dass man den Pilz reingeschleppt hat. Aber ich denke das nachzuweisen ist wirklich schwierig. Ich selber habe noch ein eigenes Pferd, aber sowohl der wie auch die anderen Pferde in diesem anderen  Stall haben keinen Pilz. Wer weißs wo es her kam..

@katjesr5

Naja es ist schon manchmal schwierig mit einstellern. Aber eins reinwürgen wird er nicht wollen, sofern er nicht zur kindischen Truppe gehört. 

Keine Iso-Box? Das ist natürlich schon merkwürdig. 

Ich kanns mir nur so erklären, dass er auf das Desinfizieren und Saubermachen nach einem Pilzpatienten keinen Bock hat im Stall und dass hernach andere Einsteller ausziehen weil sich die Pferde dort einen Pilz geholt haben. 

Weißt du ob eine Seuchenschutzversicherung besteht, wenn noch nicht mal eine Isolationsbox vorhanden ist? 

Kannst ihn ja mal "beiläufig" fragen, wenn er dir schief kommt, das sitzt meistens ;)

@kaltblueterin

Danke für den Tipp mit der Seuchenschutzversicherung. Ob der Stall eine hat, kann ich dir allerdings nicht sagen, keine Ahnung. Bisher wurde ja zum Glück auch noch nicht behauptet, dass wir den Pilz reingeschleppt haben, aber als der Tierarzt da war, haben die dem doch sehr seltsame und viele Fragen gestellt, wo so was herkommen kann, obs durch fremde Hänger sein kann (habe mit dem Pferd Hängertraining im Hänger einer Freundin gemacht), daher entstand diese meine Befürchtung. Aber alle Pferde die sonst in meinem Umfeld sind, sind gesund, daher kann man mir wohl zumindest keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Als kindisch habe ich die Stallbesitzer bisher eigentlich auch nicht eingeschätzt, aber es ist schon die ein oder andere Box leer und mit uns Ende März geht noch ein Pferd (Umzug nach Norddeutschland). Wenn so viele Boxen leer sind, kriegen manche Stallbesis schon mal seltsame Anwandlungen...

Du kannst Deinen Einstellern kein Hausverbot erteilen, die haben einen Vertrag.

4. Nein, kann er nicht.

@Menuett

4. Kann er wohl, wenn er belastbare Beweise hat.

Hausverbot kann ich erteilen, wenn das Einstellverhältnis beendet ist, wenn ich Gefahr für Haus und Hof sehe oder damit die anderen Pferde Gefahr (Gesundheit) gebracht werden können.

Klar kann ich das. Da könnt ja jeder alles machen.