Personenbeförderung/ Chauffeur ohne eigenes Fahrzeug was muss in die Gewerbeanmeldung
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer Gewerbeanmeldung. Ich habe in der Vergangenheit schon mehrfach Freunde, Nachbarn und Famielenmitglieder gegen Geld zum Flughafen gebracht oder von Veranstaltungen abgeholt. Da ich dies immer mit deren eigene Fahrzeuge gemacht habe kam mir die Idee mich in dieser Form selbständig zu machen. Wenn zum zB. die Personenanzahl über 4 hinaus ging und die entsprechende Gruppe einen Bus gemietet haben bin ich auch mit diesem Fahrzeug gefahren, ich habe einen Personenbeförderungsschein und dürfte theoretisch auch mehr als 8 Personen transportieren weil ich auch einen Busführerschein habe. Jetzt ist mir nicht ganz klar ob dies gesetzlich überhaupt erlaubt ist und wie die Bezeichnung in der Gewerbeanmeldung aussehen soll. Die Vorausetzung für eine Scheinselbständigkeit sind nicht gegeben, weil ich nicht in den Arbeitsablauf einer Fremdfirma eingebunden bin. ich bitte um Vorschläge und Anregungen Vielen Dank Gruß Uwe
2 Antworten
Wenn Du (reine) Fahrdienste (auch mit Deinem eigenen Fahrzeug) anbietest, solltest Du Dich erkundigen, ob eine Anmeldung als Taxigewerbe notwendig wird.
also Taxi und Mietwagen kommen nicht in Frage, also definitiv kommt kein eigenes Fahrzeug zum Einsatz und auch kein angemietetes von mir sondern Mieter sind ausschließlich der Auftraggeber!
Du bringst Familie, Freunde und Nachbarn gegen Geld zum Flughafen???
Die Versicherung sehe ich als das grössere Problem als die Gewerbeanmeldung. Da kannst du doch detailliert aufliten, was du machst.