Gewerbeanmeldung: sind das in der EÜR "Leistungen"?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht so ganz ersichtlich, ob du mit Konten buchst oder alles irgendwie in Excel machst. Bei Konten: "Sonstige Abgaben". In der EÜR, falls es was passendes oder sinngemäßes gibt: Sonstige betriebliche Aufwendungen.

Ich arbeite mit dem "excel für mac", also mit Numbers. Vielen Dank auf jeden Fall!

Vorschläge für den SKR 03:

Kt.4340 sonstige Betriebssteuern

Kt.4380 Beiträge

Kt.4390 sonstige Abgaben

Letzteres finde ich am passendsten. Welchen SKR benutzt Du?

http://www.smixx.de/ra/Links_S-T/DATEV-Standardkontenrahmen.pdf

Ist übrigens egal ob EÜR oder Bilanzierer.

Wenn ich Kartoffeln schäle, muss ich dann die Schalen erst in den Mülleimer werfen oder doch lieber gleich auf den Komposthaufen?
 
Soll heißen, es ist so ziemlich wurscht, ob das nun unter Rechtskosten oder unter sonstige Abgaben landet. Bei Umsatszteuer allerdings wäre es falsch (Hauptsache, die Kartoffelschale landet nicht im Müslibecher.)

Ich benutze gar keinen Kontenrahmen, das ist für meine kleine Firma viel zu kompliziert, ich arbeite mit dem "Excel für Mac", also Numbers

@Trenzpruca

Und das ändert jetzt was genau?

Bei der EÜR gibt es nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben für den Betrieb. Welches Konto Du dafür nimmst ist egal, wichtig ist eine Ausgabe.

Ich würde die Kosten unter Rechts- und Beratungskosten buchen.