Nach Gewerbeanmeldung kann man denn direkt loslegen oder muß den Bescheid von Finanzamt abwarten?

5 Antworten

Du kannst anfangen, solltest dir aber vorher überlegen, ob du als Kleinunternehmer anfangen willst oder nicht.

Kleinunternehmer= Kein Ausweis von Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen, keine Zahlung von Mehrwertsteuer ans Finanzamt aber auch kein Vorsteuerabzug.

Wichtig ist hier die Frage, ob du viel Ware mit Vorsteuerausweis beziehtst. In der Regel ist die Kleinunternehmerschaft eine Vergünstigung. Beratung Steuerberater ?

Du brauchst keinen Bescheid on Finanzamt, sondern eine Steuernummer. Die bekommst du sofort, falls du noch keine hast. Du kannst sofort loslegen.

Loslegen kannst Du schon.

Rechnungen schreiben kannst Du erst, wenn Du vom Finanzamt die Steuernummer bekommen hast. Die bekommst Du aber dort eigentlich auch direkt und unmittelbar, wenn Du persönlich hingehst. (Jedenfalls ist so meine Erinnerung...)

Du kannst direkt loslegen. Wenn Du Rechnungen VOR der Erteilung der Steuer-Nr. schreibst, kannst Du auf der Rechnung vermerken "Steuer-Nummer beantragt". Das reicht. Aber trotzdem mit dem Finanzamt in Kontakt treten, damit die schnell eine Nummer zuteilen. Du wirst sowieso noch einen Fragen bezüglich deines Unternehmens vom Finanzamt bekommen. Also überlege schon mal, ob du Einnahmen-Ausgaben rechnen willst (Bilanz erst ab einem großen Umsatz-Volumen empfehlenswert). Dann solltest Du dir auch Gedanken machen, ob du eventuell Kleinunternehmer sein möchtest, dann sparst Du dir die gesamte Umsatzsteuer-Rechnerei. Bist aber für 5 Jahre gebunden. Also sehr vorsichtig mit dem Ausfüllen und gründlich durchlesen.

Na na an die Option zur Regelbesteuerung OBWOHL man KLEINUNTERNEHMER ist, ist man 5 Jahre gebunden und nicht am Kleinunternehmertum im allgemeinen... schon ein Unterschied :-)

An die Kleinunteregelung ist man nicht zeitlich gebunden. Sobald man die Umsatzgrenze übersteigt, muß man Umsatzsteuer ausweisen. An die Regelbesteuerung ist man  5 Jahre gebunden, auch, wenn der Umsatz wieder sinkt, sorum wird ein Schuh draus.

Du kannst direkt loslegen - aber denk dran, daß Du auf Deinen Rechnungen Deine Steuernummer angeben mußt - die solltest Du auf alle Fälle vorher erfragen!

Wenn vorhanden,

kann man zunächst die vom letzten Steuerbescheid nehmen.

KEINESFALLS die Steuernummer auf Rechnungen angeben! UST-ID.-Nummer reicht völlig aus, auch bei Kleinunternehmern: http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/gruendung/ustidnr-auch-fuer-kleinunternehmer_druck.html

@tomasch

Nur Blöd dass man im Normalfall keine USt-ID Nr. hat wenn man gerade sein Gewerbe anmeldet. Grds hast Du ja Recht, ABER für eine kurze Übergangszeit muß halt die Steuer-Nr angegeben werden, man kann ja sobald man das UStSignal vom FA hat, auf USt-ID Nr. umstellen.