Persönliche Überreichung einer Kündigung des Mietvertrags unter Zeugen - Pflicht zur Annahme?

12 Antworten

Er muss den Empfang nicht unbedingt schriftlich bestätigen. Wenn die Kündigung unter Zeugen in seinen Machtbereich gelangt ist, reicht das vollkommen aus. Auch wenn sie zur üblichen Zeit in seinem Briefkasten ist reicht das. Er ist verpflichtet seine Post zu den ortsüblichen Zeiten in Empfang zu nehmen. Wenn er es nicht tut, ist das sein Problem.

Ein unparteiischer Zeuge möge das Kündigungsschreiben am 3. September in den Briefkasten des Vermieters einwerfen, das bis 16 Uhr. Du kannst das auch selbst im Beisein des Zeugen tun. Der bestätigt auf dem Umschlag mit Unterschrift Datum und Uhrzeit des Einwurfes sowie inhaltliche Kenntnisnahme.

verpflichtet ist er nicht, den Kündigungserhalt zu unterschreiben - er kann es aber tun. 

Bist Du denn sicher, dass Du am 2. bereits einen neuen Mietvertrag hast?

Du schreibst nur, Du bekommst Bescheid.

dissonanz666 
Fragesteller
 29.08.2015, 10:15

Es handelt sich um den Erwerb einer Immobilie. Am Mittwoch wird das geklärt sein.

anitari  29.08.2015, 10:24
@dissonanz666

Per Notarvertrag? Wenn ja, seid Ihr sicher bis 30.11. in die Immo einziehen zu können?

Er muss das nicht bestätigen. Deine Ehefrau ist aber als Zeugin dabei. 

dissonanz666 
Fragesteller
 29.08.2015, 10:16

Gilt die eigene Ehefrau auf Grund des Verwandschaftsverhältnisses als als "vollwertige" Zeugin?

anitari  29.08.2015, 10:22
@dissonanz666

Ehefrau ist nicht so gut als Zeuge.

@dissonanz666

Eheleute sind i. d. R. nicht miteinander verwandt;-)

oppenriederhaus  29.08.2015, 10:25
@anitari

aber haben die selben wirtschaftlichen Interessen.

  1. Zunächst: Ein Kündigungsschreiben muss namentlich an alle im Mietvertrg unter "Vermieter" genannten Personen gerichtet, eine (frühstmöglich) (gesetzlich) zulässige Frist benennen und von allen unter "Mieter" genannten Personen eigenhändig unterschrieben sein, sofern keine dementsprechende Vollmacht im Origninal einer Vertretungsberechtigung für den Miter, dessen Unterschrift fehtl, beigefügt wäre. An diesem formalen Unzulänglichkeiten scheitern weitaus mehr Kündigungen als an fristschädlichem Zugang :-O
  2. Eine Empfangsbestätigung muss der Gekündigte hingegen nicht abgeben.
  3. Ich rate daher zu folgender Vorgehensweise:
  • Fertigt 4 Kündigungsschreiben an, die alle im Original unterzeichnet sind
  • Variante1: Auf einer Kopie druckt ihr auf der Rückseite aus: "Empfangsbestätigung Umseitige Kündigung wurde am 02.09.2015 entgegegenommen: (Unterschrift)
  • Variante 2: Auf zwei Kündigungen schreibt man auf der Rückseite: "Umseitiges Schriftstück über Wohnraumkündigung wurde am 02.09.2015 um 14.53 Uhr persönlich zugestellt: Unterschrift. Als Zeuge: Unterschrift, (Name)" Ein unverfänglicher (dritter) Zeuge, der nicht Mietpartei ist, wäre da anzuraten.
  • Möchte der Vermieter Kopie der Variante 1 nicht unterschreiben, verabschiedet euch und nehmt alles mit. Werft auf dem Rückweg eine der Kündigungen aus Variante 2 mit unterzeichneter Zustellung in den Briefkasten und bewahrt die andere ebenfalls mit unterschriebener Zustellungsbestätigung gut auf. Die beiden Ausdruck der Variante 1 könnt ihr wegschmeissen.
  • Denn mit auf dem erhaltenen Kündigungsschreiben rückseitig vermerkten bezeugten Zugang  dürfte der Vermieter es kaum erst versuchen, Kenntnis bestreiten zu wollen.
  • Dass diese Bestätigung auf eurer Kopie und Aussage des Zeugen vor Gericht über fristwahrende Zustellung der Kündigung nun über jeden Zweifel erhaben wäre, dürfte einleuchten, oder?

G imager761