Perso abgelaufen, Meldebescheinigung als Ersatz?

3 Antworten

Also zunächsteinmal ist eine Meldebescheinigung KEIN AUSWEISERSATZ.

Als Ausweisdokument gelten gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ausschließlich der Personalausweis und der Reisepass (auch die vorläufigen). Nix anderes. Außerdem ist eine Meldebescheinigung auch kostenpflichtig. In Sachsen-Anhalt kostet sie zum Beispiel 8 EUR.

Ein vorläufiger Ausweis kostet nicht 5 EUR sondern, gemäß § 1 Absatz 2 der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV), bundesweit 10 EUR, und auch für den vorläufigen Ausweis brauchst du biometrische Passbilder.

Einen vorläufigen Personalausweis bekommst du nur, wenn du gemäß § 3 Absatz 1 PAuswG glaubhaft machen kannst, dass du den Ausweis SOFORT brauchst. Die Tatsache, dass man sich den richtigen Ausweis nicht leisten kann, ist kein Grund dafür einen vorläufigen Ausweis zu beantragen.

Jedoch stellen Behörden meistens auch einfach nur so auf Wunsch vorläufige Dokumente aus. (Ist aber eigentlich nicht erlaubt).

Dir andere Leistungen verweigern (Meldebescheinigungen, vorl. Personalausweis) dürfen dir die Behörden nicht, nur weil du nicht zeitgleich einen richtigen Personalausweis beantragen willst. Das heißt, egal was du von der Behörde willst, man darf es nicht an die Bedingung knüpfen, dass du einen richtigen Ausweis beantragen musst.

Es gibt auch die Möglichkeit, dir die Gebühr für einen Ausweis zu ermäßigen oder gar ganz zu erlassen. Laut § 1 Absatz 6 der PAuswGebV kann auf die Gebührenerhebung verzichtet werden, wenn der Antragsteller bedürftig ist.

Jedoch erheben so gut wie alle deutschen Gemeinden Ausnahmslos die Gebühr.

Der richtige Personalausweis nach § 1 Absatz 1 der PAuswGebV 22,80 EUR für unter 24 Jährige, ansonsten 28,80 EUR

Nochmal zusammengefasst:

  • Meldebescheinigung kein Ausweisersatz
  • Meldebescheinigung 8 EUR
  • vorläufiger Ausweis kostet 10 EUR + Kosten für Passbilder
  • vorläufiger Ausweis nur wenn sofort benötigt, wird aber in der Regel dennoch ausgestellt
  • Ausweis 28,80 EUR bzw. 22,80 EUR

Abschließend kann ich dir nur empfehlen gleich einen richtigen Ausweis zu beantragen, auch wenn es finanziell schwer ist.

Viele Leute beantragen einen vorläufigen Ausweis nach dem anderen, und bedenken nicht, dass sie dann für 10 EUR nur ein 3 Monate gültiges Dokument bekommen. Wohingegen der richtige Ausweis für 28,80 EUR 10 Jahre gültig ist.

Als ich geheiratet habe, wurde mir mein noch gültiger PA sofort entzogen. Ich musste einen vorläufigen PA und gleichzeitig einen neuen PA beantragen. Der vorläufige PA gilt nur für 3 Monate.

Wird bei Euch nicht anders sein.

Es gibt auch die Möglichkeit der Gebührenbefreiung, also frage danach, vielleicht gibts die auch für dich

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html

Ja. Die Möglichkeit, die so gut wie von keiner Gemeinde zugelassen wird.