Kündigung während Krankschreibung in Probezeit möglich?

4 Antworten

Es spielt für eine Kündigung keine Rolle ob man krank ist oder nicht.

So wie ein AG einem AN während der Krankheit kündigen kann, kann das der AN selbstverständlich auch. Wichtig ist nur, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Du solltest einen neuen Job haben, bevor du den jetzigen kündigst. Das AA wird mit einer Sanktion antworten.

Wenn du selbst kündigst, hast du die A-Karte und wirst erst einmal beim Jobcenter gesperrt.

Keine anderen als ohne Krankschreibung.