Hilfe bei der Formulierung eines Satzes bez. Urlaubsanspruch bei Kündigung?

5 Antworten

meist ist eine Kündigung nur zum Monatsende möglich! Und einfach Urlaub nehmen und nicht mehr zur Arbeit erscheinen geht nicht! Der AG muß diesem zustimmen, evtl. braucht er Dich bis zum letzten Tag, dann könntest Du daran auch nichts ändern. Den Urlaub würde er dann auszahlen.

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 13:31

Okay verstehe. Zu den Hintergründen,.... Bin die 5. Woche krank geschrieben wegen Burn out und kündige auf ärztlichen Rat. Mein Arzt (Psychologe) hat mir bescheinigt das ich nicht mehr in der Lage bin diese Art von Tätigkeit auszuüben. (2. Mal Burn out, viele Gespräche mit dem Chef mit der Bitte um Verbesserung der Arbeitsverhältnisse etc. )

Hab jetzt einfach Angst um meinen Urlaubsanspruch und möchte dort auf gar keinen Fall mehr hin.

gerd1011  05.10.2012, 13:45
@Miri77

wenn Du krank geschrieben bist, brauchst Du ja keinen Urlaub zu nehmen, dann bekommst Du ja Krankengeld. Und die Urlaubstage müssen ausgezahlt werden.

Schreib doch einfach nach dem Satz, dass du kündigst Gleichzeitig beantrage ich meinen Resturlaub in Höhe von x Tagen ab dem Datum bis zum Ende des Vertragsverhältnisses. Der ArbG muss dem Antrag zwingend zustimmen. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wenn du die Kündigung persönlich übergibst, reicht ein Zeuge aus. Trotzdem würde ich mir den Eingang quittieren und den Urlaub schrifltich bestätigen lassen.

Urlaub von 2011 ist definitiv verfallen. Dagegen könntest du nichts ausrichten, selbst wenn es eine betriebliche Übung in der Vergangenheit gegeben haben sollte, nach der anders verfahren worden ist.

Allerdings hast du bei diesem Austrittsdatum für 2012 Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub, mindestens aber auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, je nach vertraglicher Formulierung. Sollte ein Einzel- oder Tarifvertrag keine Zwölftelung bei unterjährigem Ein- oder Austritt vorsehen - sofern mehr als der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird - hast du eben Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Jahresurlaub. Eine anteilige Berechnung musst du nicht hinnehmen, zumal bei Austritt zum 15.11. nur bis einschl. Oktober Teilurlaub berechnet werden würde.

In einem evtl. Anschlussarbeitsverhältnis hättest du dann für dieses Kalenderjahr aber keinen Urlaubsanspruch mehr (Ausschluss von Doppelansprüchen gem. § 6 BUrlG).

Also erst mal kündigst du nicht unter Einbezug deines Urlaubs. Dann ist fraglich, ob dir diese Menge an Urlaub tatsächlich noch zusteht, da du schreibst, dass es auch Resturlaub aus 2011 ist und der ist eigentlich schon Verfallen. Dann kann es auch sein, dass es deinem Arbeitgeber betriebsbedingt gar nicht möglich ist dir sofort Urlaub einzuräumen. Dann muss er ihn dir am Ende auszahlen. Aber ab Montag einfach nicht hinzugehen geht nicht.

Hast du eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen? Dann zählt die gesetzliche nicht. Hast du beim Ausrechnen des Urlaubsanspruches bedacht, dass du nur den Jahresurlaub bis Mitte November rechnen darfst und nicht den kompletten?

Am besten wäre es, wenn du einfach nur schreibst, dass du hiermit fristgerecht zum 15.11.2012 kündigst. Der Rest muss erst mal geklärt werden.

Sandy78  05.10.2012, 13:33

ich weiß nicht woher die dame ist, aber bei uns in österreich verfällt der urlaubsanspruch erst nach zwei jahren.

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 13:38
@Sandy78

Bei uns gab es keine Regelung dafür weil immer wieder wenn man Urlaub haben sollte jemand krank wurde und man den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte. Ohh je, die machen bestimmt noch ärger. :-(

Sandy78  05.10.2012, 13:42
@Miri77

ja, wenn du krankgeschrieben bist, dann ist es eh egal!

du gibst heute am nachmittag die kündigung ab, ab wann bist du krankgeschrieben? warhscheinlich ab montag, oder bist du es schon?

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 13:49
@Sandy78

Ich bin jetzt nur noch bis einschließlich Samstag krank geschrieben , weil ich ja diese Woche kündigen wollte und ab nächste Woche meinen Urlaubsanspruch geltend machen wollte. Jedenfalls hatte ich es mir so gedacht. :-(

Sandy78  05.10.2012, 13:53
@Miri77

ja, dass geht natürlich nicht. sorry

aber um den urlaub inanspruch zu nehmen, muss dein chef zustimmen.

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 14:03
@Sandy78

Reicht es wenn ich da nachher hinfahre, meine Kündigung übergebe und ihn frage ob es für ihn okay ist das ich ab Montag in Urlaub gehe ? Mein Lebensgefährte wird mich begleiten. Oder muss ich schriftlich haben das es für meinen Chef in Ordnung ist das ich in Urlaub gehe? Sollte mein Chef sagen ich soll bis zur beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeiten werde ich weiter krank geschrieben , weil ich eben krank bin.
Meine Ärzte haben gesagt ich werde nur wieder gesund wenn ich mich von diesem Betrieb trenne.

Sandy78  05.10.2012, 14:10
@Miri77

das kannst du machen. und lass es dir bestätigen wenn er dir den urlaub genehmigt.

sonst musst ja auch einen urlaubsantrag ausfüllen den der chef unterschreibt.

sollte er nein sagen, dann schau, dass du gleich am montag wieder krankgeschrieben wirst, reib ihm das aber nicht unter die nase, sonst kommt er noch auf blöde gedanken.

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 14:18
@Sandy78

Naja , sollte er nein sagen hätte ich noch die Möglichkeit fristlos zu Kündigen hat man mir gesagt. Hab ja die bestätigung vom Arzt das ich dort nicht mehr arbeiten kann. Nur hätte ich zu gern entweder meinem Urlaub , oder das Geld für meinen Urlaub. Hab nichts zu verschenken.

Sandy78  05.10.2012, 14:39
@Miri77

tja, dann musst du versuchen eine lösung zu finden mit deinem chef. wenn du fristlos gehst dann verschenkst du alles und das willst du ja nicht.

Miri77 
Fragesteller
 05.10.2012, 14:44
@Sandy78

Genau deswegen gehe ich da persönlich hin. Ich kann nur hoffen das das nicht zum Anwalt geht , denn dafür habe ich keine Kraft. Ich möchte einfach nur ruhe.

Dankeschön!

also, der wortlaut für das kündigungsschreiben ist gut, das mit dem urlaub, solltest du in einem neuen satz beginnen, aber:

  • woher weißt du, dass du noch so viel urlaub hast, hast du ihn dir aliquot ausgerechnet.
  • dann, einfach die kündigung abgeben und urlaub gehen kannst du nicht, da muss dein chef schon zustimmen.
ralosaviv  05.10.2012, 18:17

Aliquot scheidet bei erfüllter Wartezeit und Austritt in der zweiten Jahreshälfte aus.

Sandy78  07.10.2012, 19:59
@ralosaviv

seit wann? hat sich da beim gesetz etwas verändert, dass ich übersehen habe?

Wenn Du die Kündigung persönlich übergibst, kannst Du das gleich besprechen. Danach weißt Du, ob es geht oder nicht.

LG Funnyhanni