Mietvertrag kündigen (zum 1.8.) aber die Kündigungsfrist läuft 2 Monate nachdem ich offiziell ausziehe erst aus. Wie formuliere ich das in der Kündigung?

4 Antworten

Mietvertrag kündigen (zum 1.8.) aber die Kündigungsfrist läuft 2 Monate nachdem ich offiziell ausziehe erst aus. Wie formuliere ich das in der Kündigung?

Das muss man nix extra schreiben. Man schreibt ganz normal: Hiermit kündige ich fristgerecht zum...

Mit dem Vermieter ist alles abgeklärt, der weiß dass ich früher gehe als es laut Kündigungsfrist möglich ist. Es geht nur um die offizielle Formulierung in der Kündigung

Du kannst eh jederzeit ausziehen, das kann er Dir nicht  verbieten, aber Deine Verpflichtung die Miete zu zahlen hast Du trotzdem.

Oder hat er Dir schriftlich gegeben dass Du keine Miete mehr zahlen musst?

Nicht dass Du auf einmal erstaunt bist, weil ein Mahnbescheid kommt.

MfG

Johnny

Wozu das formulieren?  Du mußt bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen. Egal ob Du vorher ausziehst oder erst am letzten Tag.

Zum 1.8. bzw. 31.7. kannst Du jetzt ohnehin nicht kündigen. Frühestens zum 30.09.

Mit dem Vermieter ist alles abgeklärt, der weiß dass ich früher gehe als es laut Kündigungsfrist möglich ist. Es geht nur um die offizielle Formulierung in der Kündigung

du kündigst spätesten am 31.7. zum 31. Oktober. Wann du ausziehst ist egal, spätestens am 31.10.

Oder bis zum 3.7. zum 30.9.

Hi. Ich hab auch Ende November meine Wohnung gekündigt, und bin schon Ende Dezember ausgezogen. Ich hab einfach geschrieben: "Da ich bereits zum xx.xx.2014 ausziehe, erreichen Sie mich unter der folgenden Adresse: "