Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

6 Antworten

Der Vermieter kann da auch nix machen, das wär was fürs Ordnungsamt, die müssten dann schauen ob dies tatsächlich ein Problem is, das zählt dann zu den selben Bedingungen die auch starke Raucher haben, von wegen keinen belästigen und so.

Chloromelanit 
Fragesteller
 17.09.2021, 17:48

Muss ich mich darum kümmern, das Ordnungsamt zu verständigen oder ist das Aufgabe des Vermieters, wenn ich den Mangel schon angezeigt habe?

ewigsuzu  17.09.2021, 20:51
@Chloromelanit

weil der vermieter nichts dafür kann was leute in nem andern haus tun, da is der vermieter nich zuständig.

Du bist doch bestimmt nicht der einzige mit dem Problem. Zuerst einmal würde ich mit den anderen Mietern reden.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. 

Du weißt schon, dass man bei warmen Außentemperaturen die Fenster geschlossen halten sollte, damit nicht noch mehr Wärme reinkommt, oder?

Morgens und Abends, wenn es kalt ist, durchlüften und den Rest des Tages die Fenster geschlossen halten.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Habt ihr denn schon mal mit anderen Hausbewohnern besprochen? Vielleicht kennen sie den Verursacher?

Der Vermieter wird den Verursacher sicher nicht ermitteln können, wenn Ihr das als Bewohner schon nicht schafft.

Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

Ich fürchte, dass keine große Mietminderung möglich ist. Es gab ähnliche Urteile zu Rauchern, wo es hieß, dass das Rauchen in der Wohnung (oder halt das Anzünden von Räucherstäbchen) zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört.

Das Thema würde ich dann aber mit einem Fachanwalt besprechen. Eine Minderung hängt immer von der konkreten Störung ab.

Chloromelanit 
Fragesteller
 17.09.2021, 10:36

Das mit dem Fenster geschlossen halten kann auch nur von jemandem kommen, der noch nie in ner schlecht isolierten Dachgeschosswohnung gelebt hat 😂 Wir haben Fenster zur Südseite, wenn wir die Fenster geschlossen halten haben wir hier drin über 35°C!

Aber klar, jetzt haben wir erstmal nur bewölktes Wetter, also können wir sie häufiger mal geschlossen halten.

Ich habe im komplettem Jahr, das wir hier schon wohnen, nur 2 mal jemanden auf dem Gang getroffen. Wenn man an den Wohnungstüren klingelt, wird hier einfach nicht geöffnet. Alle socially awkward hier, aber wir sind da nicht großartig anders, deswegen wunderts mich nicht. Ist halt Großstadt, so läuft das hier.

Ich habs schon befürchtet.. In der alten Wohnung waren es laute Nachbarn, nun werden wir zugedampft.. Irgendwas ist echt immer 🙈

ChristianLE  17.09.2021, 11:01
@Chloromelanit
Das mit dem Fenster geschlossen halten kann auch nur von jemandem kommen, der noch nie in ner schlecht isolierten Dachgeschosswohnung gelebt hat 

Doch hab ich. War dann zum Schluss der Grund für meinen Auszug. Die 35°C konnte ich locker toppen ;-)

Letztendlich bringt es tagsüber dennoch nichts, dann zu lüften. Du hast Null Luftaustausch. Ich hab früh immer durch die Wohnungstür "quer" gelüftet. Das hat was gebracht.

Hängt doch mal einen Zettel neben die Briefkästen und fordert den unbekannten Verursacher höflich (!) auf, etwas kürzer zu treten...

wenn du den verursacher der störung kenntst, musst du den vermieter auf diese störung ansetzen. der kann den verursacher zwingen, das einzustellen und ihm ggf. mit kündigung drohen.

hilfreich wäre auch die androhung einer formal korrekten mitminderung wegen dieser permanenten geruchsbelästigung. das ist wirksamer als allgemeine beschwerden, die oft ignoriert werden.

ChristianLE  17.09.2021, 09:20
der kann den verursacher zwingen, das einzustellen und ihm ggf. mit kündigung drohen.

Nein, das kann er nicht. Wenn die Gerichte besagen, dass schon das Rauchen innerhalb der Wohnung nicht verboten werden kann, dürfte das bei Räucherkerzen erst recht nicht der Fall sein.

noname68  17.09.2021, 09:22
@ChristianLE

das rauchen ist nur dann erlaubt, wenn es andere mitmieter eines mehrfamilienhauses nicht beeinträchtigt oder belästigt.