Prüft das Jobcenter den Vermieter?

4 Antworten

Meldungen zwischen verschiedenen Behörden kann es durchaus geben. Dein Vater sollte, wenn er es denn tatsächlich nicht tun sollte, die Einnahmen aus der Vermietung auch in der Steuererklärung angeben.

Das kann dazu führen, dass er mehr Steuern zahlen muss, wenn er auch mehr Miete vom Amt erhält. Es wäre dann möglichst genau zu ermitteln, inwiefern ihm höhere Mieteinnahmen evtl. sogar schaden könnten. Wenn er z. B. in eine höhere Steuerklasse rutscht und kaum Ausgaben dagegen setzen kann, könnte es sein, dass durch die zusätzliche Steuer, die dann auch zusätzlich auf sein Arbeitseinkommen anfällt, die höhere Miete wieder aufgefressen wird.

Wenn das geprüft wird und Du tatsächlich mehr Miete vom Amt bekommst, musst Du ihm das auch weiter geben. Es bleibt ihm aber unbenommen, Dir von Zeit zu Zeit Geld zu schenken. Das können alle Väter machen. Das Geschenk darf nur nicht regelmäßig und in einem Betrag sein, der mit der höheren Miete in Verbindung gebracht wird.

Beispiel: Du bekommst 50 € mehr Miete vom Amt und gibst das weiter. jeden Monat überweist Dir Dein Vater 50 € zurück. Das wäre ein großer Fehler.

Überweise ihm die komplette Miete (nicht bar!), sodass Du immer einen Zahlungsnachweis hast. Übers Jahr wären es 600 €, die Du mehr an den Vater zahlst und er könnte Dir zum Beispiel an Ostern 100 € schenken, zum Geburtstag 300 € und an Weihnachten 200 €. Das auch noch möglichst in bar. Wenn das Amt es schon mitmacht, dass sie Dir die Miete in kompletter Höhe zahlt (Marktmiete - keine überhöhte!), dann wird es kaum beim Vater ausspionieren, was er mit seinem Geld macht.

Aber, wie wäre es denn mal mit eigenem, selbst erarbeiteten Einkommen? Du machst ja schon einen fähigen Eindruck.

Ob der Vermieter ein Verwandter ist, ist völlig egal.

Für das Jobcenter zählt vorrangig welche Miete im Vertrag steht.

Sollte der Kunde weniger Miete an den Vermieter zahlen als angegeben, könnte er unter Umständen Probleme bekommen.

Ja, du musst einen Mietvertrag mit Name und Anschrift des Vermieters vorweisen. Wenn du über 25 bist ist es jedoch kein Problem eine Wohnung die deinem Vater gehört, zu mieten

die werden sicherlich nachforschen ob der Vater das erhaltene Geld versteuert

Das wird er wohl tun, denn nur so hat er eine Möglichkeit, den Einnahmen alle Ausgaben evtl. Zinsen und Abschreibungen entgegen zu setzen. Bei günstiger Vermietung an Familienangehörige kann Vermietung einer ETW nämlich leicht ein Verlustgeschäft sein.