Was für eine Mietminderung kann man bei 60 Dezibel Lärm aufgrund einer Lüftungsanlage geltend machen?

3 Antworten

Bei einer Mietminderung solltest du auch nicht im Internet suchen, sondern einen Anwalt kontaktieren, der sich im Mietrecht auskennt. Die Mietminderungen sind für jedes "Vergehen" unterschiedlich und können nicht einfach so beantwortet werden.

Okay, hätte ja sein können, das es sowas ähnliches schon mal gegeben hat ;)

@Yafra

Ja, hat es ganz sicher schon gegeben, nur kann man die Höhe der Mietminderung nach deinen Aufzeichnungen festsetzen. Das sollte aber ein Anwalt machen.

Mittlerweile ist klar, das dieses Ding zu unserem Vermieter bzw. dem Haus gehört. 

Für eine mögliche Mietminderung wäre das irrelevant gewesen.

Weiß jemand zufällig ob man diesbezüglich die Miete mindern kann/darf?

Das kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an, eine pauschale Antwort kann man dazu nicht geben. Am sinnvollsten ist es, das mit dem Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Fachanwalt zu besprechen.

Zweifellos stellt ein Dauerstörpegel von 60 bB eine Beeinträchtigung deiner Lebensqualität in der Mietwohnung dar. Dem Vermieter ist dieser Mangel seit ?? bekannt. Du solltest jetzt eine Frist zur Mangelbeseitigung nachweislich setzen, falls das nicht geschehen ist. Ist die Frist ohne Mangelbeseitigung verstrichen, könntest du eine Ersatzvornahme einleiten, wenn das ohne Eingriff in die Bausubstanz des Hauses möglich ist. Mit der Aufrechnung der Kosten der Ersatzvornahme kannst du mit der übernächsten Mietzahlung beginnen, wenn du die Kosten der ausführenden Firma erstattet hast.

Eine Mietminderung ist in diesem Fall sehr subjektiv zu werten. 100% >  die Wohnung ist unbewohnbar, 50% > die Wohnung ist nur noch temporär nutzbar, 20% > die Wohnqualität ist sehr eingeschränkt, 5-10 % die Wohnqualität ist nur in 1-2 Zimmern eingeschränkt. Ergo - schwer als Außenstehender zu beurteilen.

Bliebe noch als Hammer die Instandsetzungsklage, aber da kreischt der Lüfter noch mindestens ein halbes Jahr.