Pechsträhne Fahrerflucht.

14 Antworten

Wenn die Unfallgegnerin selbst aussagt, dass sie den Unfall nicht direkt, sondern erst später durch den Schaden bemerkt hat, dann kann von keiner Fahrerflucht die Rede sein. Nimm dir einen Anwalt sobald eine Anzeige kommt. Kannst du dir keinen Anwalt leisten, dann nimm die Anzeige, alle Einkommensnachweise und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und gehe zum Amtsgericht und beantrage dort einen "Beratungsschein für die anwaltliche Erstberatung".

das ist alles ziemlich mysteriös.1. dass keine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge stattfindet.Es müsste dann wenigstens eine Unfallspur an beiden Fahrzeugen passen.Beschädigung und Lackspuren.Die Schuldfrage muss erst festgestellt werden und solange gilt nach unserem Gesetz die Unschuldsvermutung.Was deine RS Versicherung macht,ist Vorveruteilung.Es ist nicht deren Aufgabe den Fall juristisch zu bewerten.Das würde dein Anwalt denen schon mit Nachdruck klarmachen.Sollten sich eure Fahrzeug touchiert haben,könnte ein Unfallsachverständiger immer noch zu dem Schluss kommen,dass es in dieser Situation nicht unbedingt bemerkt werden konnte.Dann wäre es auch keine Unfallflucht.Immerhin ist deine Zulassungsnummer im Spiel.Gegen wen soll sich die Gegenanzeige richten?Wenn du aus der Sache rauskommst,muss die RS sowieso dafür aufkommen.Eine Anwalt brauchst du auf jeden Fall,und zwar den richtigen.Es steht für dich zu viel auf dem Spiel

Ich hatte dieses Jahr einen ähnlichen Fall. Meine Rechtsschutzversicherung enthält Verkehrsrechtschutz und hat de Anwaltskosten übernommen. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trug der Staat.

azim1990 
Fragesteller
 12.06.2012, 09:06

ok, dann hoffe ich mal, dass meine das auch übernimmt. naja noch knapp 2stunden, dann werd ichs wissen...

Wenn du freigesprochen wirst mußt du eh keine Kosten übernehmen. Irgend jemand wird doch wohl bezeugen können, dass die Beschädigungen an deinem Auto bereits vorher waren?

azim1990 
Fragesteller
 12.06.2012, 09:22

mindestens 10-15 bekannte und freunde werden das bestätigen können.

DerHans  12.06.2012, 09:54
@azim1990

Es wird wohl kaum einer deiner "Freunde" die Kratzer in deinem Wagen gezählt haben. Die Zeugen kannst du vergessen.

azim1990 
Fragesteller
 20.06.2012, 00:24

ich hab mindestens 10 leuten davon erzählt und war auch bei 3-4 lackierern nachfragen was des kosten würde, aber mit 1200-1300€ wars für mich dann doch bissl zu arg, weil man den schaden an sich kaum sieht, aber es ist halt bissl was am kotflügel, bissl was an der tür und hinten auch nochn bissl, weswegen man halt die komplette seite machen muss...

Die Punkte 1 und 2 deiner Schilderung greifen meines erachtens nicht wirklich. Je nach Fahrbahngeräusch kann es vorkommen, dass man einen Unfall mal nicht bemerkt. Und dein Unfallgegner kann sich schließlich kein wettrennen mit dir liefern, damit er dich auf den Unfall aufmerksam macht.

Punkt 3 kommt mir aber sehr seltsam vor. Wieso merkt man sich ein Kennzeichen, wenn man nichts von einem Unfall bemerkt hat? Kann man denn beweisen, dass es wirklich dein Auto war und nicht ein anderes, das eine halbe minute später vorbeikam? Kann es sein, dass der andere Fahrer deshalb nichts bemerkt hat, weil sein Auto schon vorher beim Parken angefahren wurde?

Normalerweise sollte man durch Unfallspuren nachweisen können, ob zwei Unfallschäden zueinander passen. Da müsste es einen Farbabrieb vom anderen Auto geben und die Schäden müssen in Höhe und Richtung zueinander passen. Wenn du nicht der Verursacher bist, sollte das nachweisbar sein.