Pechsträhne Fahrerflucht.
Guten Morgen,
momentan hab ich anscheinend eine Pechsträhne. Vorgestern standen plötzlich 2 Polizisten vor meiner Tür und betrachteten sich meinen Wagen, dann wollten sie Führerschein und Fahrzeugschein sehen, dass habe ich dann auch vorgezeigt. Die haben mir dann erklärt, das ich einen Unfall gebaut und einfach weitergefahren bin.
Was ich daran komisch finde:
ich habe keinen Unfall bemerkt, sonst wäre ich ja stehengeblieben. Bei 50-60km/h wird man wohl sowas merken
wenn es wirklich einen Unfall gegeben hätte, wieso versucht dann der Unfallgegner nicht mich darauf aufmerksam zu machen und zum stehen aufzufordern.
laut Polizei will der/die Unfallgegner/in auch vom Unfall nichts bemerkt haben, jedoch als er/sie einen Schaden am Wagen fanden wussten sie zufälligerweise Uhrzeit, Unfallort und mein Kennzeichen, dies teilte er/sie dann der Polizei mit.
Blöderweise sieht man an meinem Wagen einen Unfallschaden, jedoch ist der Schaden schon mehr als 5-6 Monate her, dort hatte mich ein anderes Fahrzeug gestreift gehabt. Vom vorschaden her muss ich sagen, dass die komplette linke Seite bei mir mehrere kleine Kratzer und 2-3 Dellen hat. Kotflügel hatte ich damals Lackieren lassen und naja, der rest des Schadens besteht noch. Als ich der Polizei weissmachen wollte, dass das ein vorschaden ist, bekam ich die DUMME antwort, das es doch nicht sein kann, dass alles ein vorschaden sei... Nun habe ich noch irgendwo einen Kostenvoranschlag, der schon paar Monate zurück liegt, wegen dem ersten Schaden, damit denke ich, könnte ich ja mal was anfangen, um zu beweisen, dass das ein altschaden ist???
Ich hab heute um 11 Uhr einen Termin bei meinem Anwalt, jedoch denke ich mal, das ich anscheinend wegen Fahrerflucht angezeigt werde. Soweit ich weiss, übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht nicht...
Von daher rechne ich mit 500-600€ Anwaltskosten wegen nichts und wieder nichts.
Wie würde es mit einer Gegenanzeige aussehen, müsste er/sie dann meine Kosten übernehmen, wenn ich freigesprochen werde?
Ich werde euch auch noch auf dem laufenden halten.
Vielen Dank für eure mühen und hilfen
14 Antworten
Wenn die Unfallgegnerin selbst aussagt, dass sie den Unfall nicht direkt, sondern erst später durch den Schaden bemerkt hat, dann kann von keiner Fahrerflucht die Rede sein. Nimm dir einen Anwalt sobald eine Anzeige kommt. Kannst du dir keinen Anwalt leisten, dann nimm die Anzeige, alle Einkommensnachweise und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und gehe zum Amtsgericht und beantrage dort einen "Beratungsschein für die anwaltliche Erstberatung".
das ist alles ziemlich mysteriös.1. dass keine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge stattfindet.Es müsste dann wenigstens eine Unfallspur an beiden Fahrzeugen passen.Beschädigung und Lackspuren.Die Schuldfrage muss erst festgestellt werden und solange gilt nach unserem Gesetz die Unschuldsvermutung.Was deine RS Versicherung macht,ist Vorveruteilung.Es ist nicht deren Aufgabe den Fall juristisch zu bewerten.Das würde dein Anwalt denen schon mit Nachdruck klarmachen.Sollten sich eure Fahrzeug touchiert haben,könnte ein Unfallsachverständiger immer noch zu dem Schluss kommen,dass es in dieser Situation nicht unbedingt bemerkt werden konnte.Dann wäre es auch keine Unfallflucht.Immerhin ist deine Zulassungsnummer im Spiel.Gegen wen soll sich die Gegenanzeige richten?Wenn du aus der Sache rauskommst,muss die RS sowieso dafür aufkommen.Eine Anwalt brauchst du auf jeden Fall,und zwar den richtigen.Es steht für dich zu viel auf dem Spiel
Ich hatte dieses Jahr einen ähnlichen Fall. Meine Rechtsschutzversicherung enthält Verkehrsrechtschutz und hat de Anwaltskosten übernommen. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trug der Staat.
ok, dann hoffe ich mal, dass meine das auch übernimmt. naja noch knapp 2stunden, dann werd ichs wissen...
Wenn du freigesprochen wirst mußt du eh keine Kosten übernehmen. Irgend jemand wird doch wohl bezeugen können, dass die Beschädigungen an deinem Auto bereits vorher waren?
Es wird wohl kaum einer deiner "Freunde" die Kratzer in deinem Wagen gezählt haben. Die Zeugen kannst du vergessen.
ich hab mindestens 10 leuten davon erzählt und war auch bei 3-4 lackierern nachfragen was des kosten würde, aber mit 1200-1300€ wars für mich dann doch bissl zu arg, weil man den schaden an sich kaum sieht, aber es ist halt bissl was am kotflügel, bissl was an der tür und hinten auch nochn bissl, weswegen man halt die komplette seite machen muss...
Die Punkte 1 und 2 deiner Schilderung greifen meines erachtens nicht wirklich. Je nach Fahrbahngeräusch kann es vorkommen, dass man einen Unfall mal nicht bemerkt. Und dein Unfallgegner kann sich schließlich kein wettrennen mit dir liefern, damit er dich auf den Unfall aufmerksam macht.
Punkt 3 kommt mir aber sehr seltsam vor. Wieso merkt man sich ein Kennzeichen, wenn man nichts von einem Unfall bemerkt hat? Kann man denn beweisen, dass es wirklich dein Auto war und nicht ein anderes, das eine halbe minute später vorbeikam? Kann es sein, dass der andere Fahrer deshalb nichts bemerkt hat, weil sein Auto schon vorher beim Parken angefahren wurde?
Normalerweise sollte man durch Unfallspuren nachweisen können, ob zwei Unfallschäden zueinander passen. Da müsste es einen Farbabrieb vom anderen Auto geben und die Schäden müssen in Höhe und Richtung zueinander passen. Wenn du nicht der Verursacher bist, sollte das nachweisbar sein.
mindestens 10-15 bekannte und freunde werden das bestätigen können.