PCV-Boden in Mietwohnung bei Auszug kaputt gemacht, wer muss zahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich zunächst einmal informieren darüber, was für einen Aufwand das überhaupt darstellt, den Schaden zu beseitigen.

Reparieren kann man sowas eher seltener, d. H. der Boden muss "am Stück" getauscht werden (schaut doch mal nach, wie groß die Fläche etwa ist, wo ein neues Stück anfängt). Macht ein paar halbwegs brauchbare Bilder (Gesamteindruck, Halbdetail, Nahdetail und irgendwas noch, wo man die Dicke/Stärke erkennen kann. Und wie die Befestigung am Rand ist. Dann kann im Baumarkt einer ggf. ganz schnell euch sagen, was das für Boden ist, wie man den austauscht/verlegt, Kosten etc. pp.). Ist der Boden überhaupt geklebt, wurde der eventuell bloss gut zurechtgeschnitten und so reingelegt (was den Hochhebeeffekt mit dem Staubsauger erklären könnte)? Braucht ihr für die Haftpflicht (falls das darüber geregelt werden kann, nachfragen/anrufen) sowieso als Dokumentation des Schadens.

Weiter:

Eine Firma kann das natürlich machen, aber da kann man mit ein paar Stunden Zeitaufwand plus Materialkosten rechnen, was ganz schnell ein paar hundert Euro kosten kann - und was man vom Vermieter und der Firma, die dieser mit der Angelegenheit beauftragte, anschliessend für eine Rechnung bekommt, wenn man diesen das einfach machen lässt, das ist auch so eine Sache. Ich habe mal gehört, dass da dann gerne noch andere kleinere Arbeiten "inklusive" gemacht werden... ;-)

Was steht denn im Mietvertrag so alles drinn, vor allem bzgl. Reperaturen etc.? Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht und was steht da drinn über den Boden?

Rein grundsätzlich müsst ihr den Boden natürlich achtsam behandeln. Kleinere Abnutzungserscheinungen sind völlig normal und werden i.d.R. nicht moniert, aber ein Loch (auch in einem eher minderwertigen Bodenbelag) ist eben mehr als bloss normale Abnutzung.

Gibt es bei euch in der Nähe einen Mieterverein? Diese bieten oftmals günstige (zeitlich begrenzte) Mitgliedschaften an und können euch beraten/unterstützen und die kennen euer (und ähnlich gelagerte Probleme) sicherlich bereits vielfach.

Ist alles eine Frage des Aufwandes/Geldes. Wenn der Vemieter das selbst machen (lassen) will, dann einigt euch unbedingt vorher auf eine feste Summe und haltet das schriftlich, inkl. Unterschriften, fest im Übergabeprotokoll.

Lola243 
Fragesteller
 20.02.2019, 13:55

Wow danke für deine ausführliche Antwort! Ich muss mir den Boden nochmal genauer anschauen, denke nicht, dass er geklebt wurde.

Mim Mietvertrag steht, dass wir kaputte Sachen selber zahlen müssen, solange es nicht mehr als 100€ im Jahr sind. Wie sich das jetzt hier auswirkt ist noch zu klären..

wir sind auch im Mieterschutzbund dabei, stimmt. Vielleicht können die uns da auch zu etwas raten.

dankeschön!

LeFreak72  20.02.2019, 14:18
@Lola243

Gerne geschehen. Geh unbedingt zum Mieterverein/-schutzbund, wenn du da sowieso drinn organisiert bist. Dokumentiere die Schäden vorher (Fotos) und zeige diese dort vor. Und nimm den Mietvertrag (gg. inkl. aller Zusatzvereinbarungen) und das Übergabeprotokoll mit. Da du vorher sowieso anrufen musst wegen Terminen, frage gleich nochmal, was sonst noch mitzubringen wäre. (Wahrscheinlich: Unterlagen deiner Haftpflichtversicherung u. Ä.)

Lotta1965  20.02.2019, 15:00
@Lola243
Mim Mietvertrag steht, dass wir kaputte Sachen selber zahlen müssen

Die sog. Kleinreparaturklausel regelt, dass ihr Reparaturen an Dingen, die eurem ständigen Zugriff ausgesetzt sind, bis zu einer bestimmten Höhe selbst zahlt - egal wer sie verursacht hat.

Einen von euch verursachten Schaden müsst ihr immer ersetzen - egal wie hoch der ist. Das hat nichts mit der Kleinreparaturklausel zu tun.

Lola243 
Fragesteller
 20.02.2019, 15:05
@Lotta1965

Ach was ich vergessen habe: wir haben damals kein Übergabeprotokoll gemacht, typischer Anfängerfehler unsererseits 🤦🏼‍♀️

Lotta1965  20.02.2019, 15:06
@Lola243

Das ist zwar doof, aber da stünde ja auch nicht drin, dass der PVC Boden ein Loch hatte - obwohl er keins hatte.

oder das der Haftpflicht melden

Ja, auf alle Fälle. Das ist ein Mietsachschaden und den solltest Du bereits jetzt schon melden, bevor der Vermieter überhaupt von Schadenersatz gesprochen hat. Die Versicherungsgesellschaft wird sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

... der Kaputtmacher bezahlt den Schaden, was denn auch sonst?

Was ich nicht verstehe, warum wurde der Schaden vorsätzlich angerichtet?

Soll dem Vermieter eine ausgebügelt werden, oder dem Nachmieter, der jetzt nicht einziehen kann wie geplant?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lola243 
Fragesteller
 20.02.2019, 12:41

hä wer behauptet denn, dass das Absicht war? Es war natürlich keine Absicht :o 1. wollten wir dem Vermieter keine auswischen und 2. gibt es keinen Nachmieter. Ich hab nur gefragt wie die normale Vorgehensweise ist, Punkt.

schleudermaxe  20.02.2019, 12:57
@Lola243

... also, wenn ein Staubsauger schon zickt, dann kann sogar meine Großmutter noch einen Unterschied zwischen diesem und einem Schrank einplanen.

Lola243 
Fragesteller
 20.02.2019, 12:59
@schleudermaxe

also sorry, aber deine Kommentare sind weder hilfreich noch lustig.

schleudermaxe  20.02.2019, 16:51
@Lola243

.... fremdes ET beschädigen ist doch auch nicht lustig, seit wann denn auch?

Grundsätzlich gilt erst mal: wer kaputt macht bezahlt. Egal wie hochwertig der Boden war.

Wenn es eure Versicherung übernimmt ist doch alles gut.

Es bleibt aber euch überlassen ob ihr den Boden erneuert bzw erneuern lasst oder ob das alles über den Vernieter läuft.

Das sinnvollste wäre wenn ihr euch erst mal an den Vernieter wendet, ihm das Loch zeigt und mit im in Ruhe klärt wie ihr das regeln wollt.

Meldet das eurer Haftpflicht und dann sollen die sich mit dem Vermieter rumärgern. Entweder zahlt die Versicherung oder nicht. Wenn die nicht zahlen, kann der Vermieter die Kohle nicht von euch fordern.

Nervig finde ich übrigens immer dieses Getue: Mieter verursacht Schaden - aber das liegt nur an der schlechten Qualität die der Vermieter verwendet hat. Immer das Gleiche. Ihr habt den Schaden verursacht - also müsst ihr ihn auch bezahlen (oder eure Haftpflicht), aber eben nur für die gleiche Qualität.