Ablöse beim Auszug? (Österreich)?

5 Antworten

Weshalb hast Du das denn alles auf eigene Kosten gemacht und nicht mit dem Vermieter eine Kostenbeteiligung (resp. zB Übernahme der Materialkosten) vorab verhandelt?

Im Nachhinein hast Du keine Ansprüche (iS dass er zahlen muss), versuchen kannst Du es ja.

Du kannst mal den Zeitwert von Ausstattung, Möbel berechnen (beschränke Dich auf Materialkosten) https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm

und dies dem Vermieter mitteilen, allenfalls beteiligt er sich doch - rechne jedoch, wenn überhaupt, nur mit einem Bruchteil.

Sofern Du irgendwas rausnimmst musst Du den Urzustand wiederherstellen (was ebenfalls kosten dürfte resp. zumindest Arbeit verursacht).

pizzastangl 
Fragesteller
 02.06.2018, 21:13

Der Eigentümer hat die Wohnung vor meinem Einzug wahrscheinlich selber nie besichtigt (viel zu beschäftigt und unerreichbar) deswegen hat er Angestellte die solche Sachen erledigen, wurde aber nie informiert darüber und ich in sehr jungem Alter, die erste Wohnung, hatte leider keine Ahnung und hab nur eine gute Gelegenheit gesehen mir eine Wohnung nach meinen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Die Angestellten wissen jedoch wie viel ich investiert und gemacht habe in dieser Wohnung, sind jedoch ziemlich unprofessionelle Leute mit denen man kein normales Gespräch führen kann.

Was wäre, wenn ich die Wohnung in den Urzustand wiederherstelle, so wie sie vorher aussah und nicht bewohnbar gewesen wäre, kann da rechtlich gegen mich vorgegangen werden? Eigentlich beschädige ich ja nichts, sondern richte sie nur wieder so her wie sie vorher aussah.

gschyd  02.06.2018, 21:34
@pizzastangl

Mach eine Kostenaufstellung (am besten mit den Belegen)
dann berechne den Zeitwert
gut wäre es auch wenn Du Fotos von vorher, nachher hast

Und dann bitte um ein Gespräch mit dem Vermieter und leg ihm das Ganze dar.

Du kannst versuchen zu vrkaufen was sich leicht entfernen lässt (Möbel, die Du nicht mehr willst, Küche, sofern keine drin war, Boden, sofern der ursprüngliche noch drunter liegt!) - zu sehr ausreizen würde ich es nicht.

Beim rechtlich Belangen könnte ich mir vorstellen wird es darauf ankommen wer welche Beweise hat - am besten sind sicherlich Fotos - oder Du kennst den Vormieter (bringt er Zeugen die etwas anderes sagen stünde Aussage gegen Aussage)

heurekaforyou  23.06.2018, 05:36
@pizzastangl

Was du da alles behauptest passt doch nicht zusammen.

Du schreibst der Eigentümer ist zu beschäftig, deswegen hat er Angestellte die solche Sachen erledigen,

Frage: Womit ist der Eigentümer beschäftigt, wenn sich seine Angestellten um seine Geschäfte kümmern.

Weißt du eigentlich wie viele Immobilien der Eigentümer haben muss, damit sich die Beschäftigung von Angestellten rechnet?

Beispiel:

Du spricht von Angestellten. Die kleinste Einheit wären 2 Angestellte.

Nehmen wir an die arbeiten nur 6 Stunden täglich (30 Stunden/Woche).

Dann ergibt das bei 2 Angestellten eine monatliche Arbeitszeit von 240 Stunden!!!

Was glaubst du machen die in 240 Stunden? - Monat für Monat!!

Für den Eigentümer wäre eine Hausverwaltung schon aus wirtschaftlichen Gründen die bessere Lösung. Insbesondere dann wenn es darum geht seine Interessen im Bezug auf Mietangelegenheiten zu regeln.

Eine Hausverwaltung als Dienstleister haftet nämlich bei Fehlentscheidungen zu Ungunsten des Auftraggebers.

Diese Haftung kann ein Arbeitgeber aber nicht auf sein Personal abwälzen.

Du schreibst: hab nur eine gute Gelegenheit gesehen mir eine Wohnung nach meinen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten.

Woher hat man in sehr jungen Jahren 30.000,- EUR, die man mal eben in die Sanierung einer Bruchbude investiert? Erbschaft- richtig?

Und woher wusstest du ob du mit dem Geld auskommst, bzw. was dich der Spaß am Ende kostet?

Du schreibst: und ich in sehr jungem Alter, die erste Wohnung, hatte ......

Wir reden hier von 4 Jahren. Wie alt bist du denn heute, wenn du vor 4 Jahren in einem sehr jungen Alter warst??

Wenn ich mir deine Auflistung so ansehe, denke ich, dass du mit 30.000 EUR gar nicht hinkommst. Ohne Möbel selbstverständlich!!

Du hast eine Heizung und einen Kamin neu installiert? Womit wird die Heizung denn betrieben?

Du sprichst von neu verspachtelten Wänden, Komplette Isolierung, neue Fenster?

Auch in Österreich gibt es ein Energieeffizienzgesetz. Demnach sind bestimmte Maßnahmen, die du hier aufzählst überhaupt nicht zulässig! Zum Beispiel Dämmung/Isolierung einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Was genau damit gemeint ist kannst du unter anderem hier nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Energieeffizienzgesetz_(%C3%96sterreich)

Wer hat dir denn den erforderlichen Energie-Pass ausgestellt und was steht da drin?

Hier noch mal ein paar Infos :

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/849801/20_18_mrv.pdf/80cd5642-6ca0-4184-9bfc-b7714584f26b

Untypisch ist auch, dass man bei Auszug seine Möbel nicht mit nimmt.

Das mag eventuell auf Luxus-Villen zutreffen, aber nicht auf normale Wohnverhältnisse.

Für mich wird deine Geschichte im unglaubwürdiger.

Du stellst einen Geldbetrag in den Raum, den du angeblich ausgegeben hast.

Du zählst ein paar Gewerke auf, ohne detailliert zu beschreiben wofür du das Geld bezahlt hast.

Auf deinen Vermieter angesprochen, ist dieser angeblich nicht erreichbar und die Angestellten unfähig.

Dafür wissen sie aber angeblich wie viel du investiert hast. Woher eigentlich?

Nee, mein Freund - dass nehme ich dir alles nicht mehr ab.

  1. Warum hast du den ganzen Kram selbst renoviert?
  2. Warum steckt man 30 000 € in eine Mietwohnung?
  3. Gab es für diese Leistungen ein Entgegenkommen vom Vermieter wie z. B. xx Monate keine Mietzahlungen?
  4. Hast du überhaupt irgendwas mit dem Vermieter nachweislich ausgehandelt.
pizzastangl 
Fragesteller
 02.06.2018, 21:15

Der Vermieter ist leider unerreichbar und dessen Angestellte ziemlich unprofessionell und unmenschlich.

Das Einzige was ausgehandelt wurde war eine günstige Miete und ich konnte eine Wohnung nach meinen Vorstellungen herrichten, ich sah also im jungen Alter mit der ersten Wohnung eine Verwirklichung eines Wunsches und war dem sehr ehrgeizig hinterher.

In der Summe sind natürlich auch alle Möbel mit einberechnet.

Der Vermieter hat die Wohnung selbst wahrscheinlich vor meinem Einzug noch nie gesehen und nach meinem Einzug auch nicht.

Lotta1965  02.06.2018, 21:17
@pizzastangl

Aber hast du denn für solche Dinge wie Fenstereinbau, Heizung , Kamin überhaupt die Zustimmung des Vermieters?

pizzastangl 
Fragesteller
 02.06.2018, 21:21
@Lotta1965

Ja, die Zustimmung für die gesamte Renovierung habe ich von den Angestellten des Eigentümers, also für die Zuständigen, selbstverständlich erhalten. Sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht.

Auf welche Anspruchsgrundlage stützt du deine Vorstellung eine Ablöse durch den Vermieter verlangen zu können.

Offensichtlich gibt es zwischen dir und dem Vermieter keine Vereinbarungen diesbezüglich - oder?

Der Vermieter muss dir in diesem Fall gar nichts zahlen. Im Gegenteil, du musst froh sein, wenn der Vermieter von dir nicht verlangt alles in den ursprünglichen Zustand zu versetzen (Rückbau).

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, hat er das Recht dazu. Unabhängig davon ob es sinnvoll ist oder was du dafür bezahlt hast.

Du schreibst: Die Wohnung war vorher kaum bewohnbar.

Dann wirst du dementsprechend auch eine geringe Miete bezahlt haben, oder?

Und mal ehrlich. Ist es nicht auch ein wenig Dummheit, 30.000,- EUR in eine Bruchbude zu pumpen, ohne sich mit dem Vermieter zu einigen?

Was machst du denn, wenn dein Vermieter die Hütte einfach verkauft?

Was er natürlich nicht mal muss. Nachvollziehen kann ich auch nicht, weshalb du 30.000,- für Sanierungsarbeiten ausgibst und dann, wenn du die Investition genießen könntest, willst du ausziehen?

Nach einer professionellen und vorausschauenden Planung sieht das auch nicht aus.

Zeig doch mal ein paar Vorher- Nacher-Fotos, damit man sich mal eine Vorstellung machen kann.

Du schreibst: Nun würde ich gerne wissen was, wie und wie viel man denn dafür verlangen könnte, wenn ich ausziehe......

Verlangen wirst du wahrscheinlich gar nichts. Trotzdem frage ich mich, weshalb du dich noch nicht mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hast.

Vielleicht ist der tatsächlich bereit die einen vernünftigen Preis zu zahlen. Müssen tut er das nicht - jedenfalls nicht aufgrund deiner Beschreibung.

Was machst du wenn er den Rückbau von dir verlangt? Dann verschenkst du nicht nur die 30.000,- EUR, sondern zahlst ordentlich drauf.

Du investiert 30.000,- EUR ohne Absicherung. Bist aber nicht bereit 100,- EUR für eine anwaltliche Erstberatung auszugeben.

Alles sehr komisch.

gar nichts

wenn er dir nix gibt, kannst du es in den urzustand bringen oder ihm schenken

du hast da genau 0 ansprüche auf irgendwas

versuche ihm was zu entlocken, aber wenn er ich wäre, bekämst einen warmen händedruck

Das hättest du vorher klären müssen. Das die Kosten der Vermieter übernimmt