Gegensprechanlage in Mietwohnung kaputt - Hausratschaden - Haftpflichtschaden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

DIe Gegensprechanlage gehört dem Vermieter, da Du sie geschrottet hast, ist das ein Haftpflichtschaden (Privathaftpflicht für Mietschäden).

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Das wäre ein Mietsachschaden. Dabei wird die Reparatur gezahlt. Du musst den Schaden umgehe3nd dem Vermieter melden. Dieser stellt dann seinen Anspruch, den du an deine Versicherung weiter leiten kannst.

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Das mußt Du Deiner Privathaftpflicht melden. Die setzt sich dann mit Deinem Vermieter in Verbindung.

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Gehört die Gegensprechanlage Dir?

Nein, also Haftpflicht. Sofern denn Schäden an Mietsachen mit versichert sind.

Vielen Dank für deine Antwort :-)

Wenn duves nicht mit Absicht kaputt gemacht hast muss das der Vermieter bezahlen. Sind die kosten unter 100€ musst du das bezahlen. Kostet die Reparatur allerdings über 100 € dann muss dass der Vermieter bezahlen Ich hoffe ich konnte dir helfen Ich wünsche dir Viel Glück.

Wie kommt man denn auf solch eine abenteuerliche Idee? Rechtsgrundlage?

@werbon

Die Idee finde ich gut.

Dann schrotte ich noch ein paar andere Sachen in der Wohnung, damit es sich auch richtig lohnt, und ich garantiert auf über 100 Euro, besser noch einige 1000 Euro komme.

Dann bekomme ich alles neu, denn der Vermieter zahlts ja. :-)

Es wäre sinnvoller wenn man keine Ahnung hat, auch nichts schreiben würde.