Gegensprechanlage in Mietwohnung kaputt - Hausratschaden - Haftpflichtschaden?

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DIe Gegensprechanlage gehört dem Vermieter, da Du sie geschrottet hast, ist das ein Haftpflichtschaden (Privathaftpflicht für Mietschäden).

Das wäre ein Mietsachschaden. Dabei wird die Reparatur gezahlt. Du musst den Schaden umgehe3nd dem Vermieter melden. Dieser stellt dann seinen Anspruch, den du an deine Versicherung weiter leiten kannst.

Das mußt Du Deiner Privathaftpflicht melden. Die setzt sich dann mit Deinem Vermieter in Verbindung.

Gehört die Gegensprechanlage Dir?

Nein, also Haftpflicht. Sofern denn Schäden an Mietsachen mit versichert sind.

Wenn duves nicht mit Absicht kaputt gemacht hast muss das der Vermieter bezahlen. Sind die kosten unter 100€ musst du das bezahlen. Kostet die Reparatur allerdings über 100 € dann muss dass der Vermieter bezahlen Ich hoffe ich konnte dir helfen Ich wünsche dir Viel Glück.