Muss die Kfz Haftpflicht bei totalschaden nur netto zahlen?

9 Antworten

  • Wenn keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird, bei der Mehrwertsteuer anfällt, dann erfolgt die Abrechnung netto. Wichtig ist hierbei jedoch, das der Steueranteil im Wiederbeschaffungswert korrekt im Gutachten ermittelt wurde! Hierbei ist genau zwischen regelbesteuert, differenzbesteuert und steuerneutral zu unterscheiden. Das wird sehr oft falsch gemacht! Der Restwert ist bei Privatpersonen steuerneutral.
  • Wird eine Ersatzbeschaffung vorgenommen bei der Mehrwertsteuer (auch Fzg. mit Differenzbesteuerung) angefallen ist, so erfolgt die Abrechnung brutto.

Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur gezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist..

Bei einem Gewerbetreibenden wird sie auch nicht erstattet, wenn die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfolgt ist. Dafür hat er ja seinen Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

.... nein, natürlich nicht. Warum sollte sie denn auch nicht müssen? Der Anspruchsteller bekommt doch seinen Schaden ersetzt und wenn darin die vom ihm bezahlte Märchensteuer enthalten ist, wird sie auch erstattet. Es sei denn, es ist ein Firmenfahrzeug etc. und das Finanzamt hat die Finger da drin.

Ein Kollege hatte das gleiche Problem bei einem Diebstahl. Er musste dann ein Neufahrzeug kaufen oder ein gebrauchtes bei dem die MWST ausweisbar war. Sonst hätte er nur den damaligen Nettopreis vom geklauten Auto bekommen

Wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird, dann ist das nicht rechtens.

Bei Totalschaden wird ja ein Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zuzüglich Ausfall für die Wiederbeschaffungsdauer gezahlt.

Die Nettoabzugberechnung findet nur bei fiktiver Abrechnung, wenn der Schaden geringer ist, als der Wiederbeschaffungswert Anwendung.

Mahne den Fehlbetrag an und setze eine Frist, nach der Du den Rechtsweg beschreiten wirst (Anwalt).