Mietwohnung: Türen defekt; wer trägt die Kosten?
Hallo zusammen,
wir haben 7 Jahre eine Mietwohnung bewohnt. Erst nach dem Auszug (kein Protokoll) meldete sich die Vermieterin & reklamierte beschädigte Türzargen. Ist tatsächlich auch so der Fall: die Schließbleche in der Zarge hatten sich immer mal wieder gelockert & bei 4 Türen ist das Furnier um das Schließblech herum eingerissen/ausgebrochen. Und ja: unsere beider kleinen Söhne haben sicher auch die Klinken nicht immer ganz runtergedrückt. Wer kennt das nicht mit kleinen Kindern?!
Zu den Türzargen: Erstausstattung (34 ! Jahre alt); "günstige" Spanplattenversion, teilweise in Eigenleistung falsch eingebaut (eingeputz und damit ist der Austausch besonders teuer).
Entgegen der Absprache hat die Vermieterin nicht erstmal einen Kostenvoranschlag eingeholt, sondern gleich eine Firma mit dem Austausch der Zargen beauftragt. (keine Möglichkeit für Alternativangebot oder Eigenleistung). Kosten vierstellig!!!
Der Mietvertrag verpflichtet uns zu keinen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, da wir die Wohnung bei Einzug Total-Renoviert hatten. Instandhaltungen wurden in der Mietzeit seitens der Vermieterin (auch auf Anfrage) in der Wohnung nie erbracht.
Bin der Meinung, dass die jahrelang gezahlte Miete diese Reparatur beinhalten müßte. Die Haftpflicht will jedenfalls nicht zahlen.
Kann mir bitte jemand mit Argumenten oder einer klaren Rechtsposition helfen?
1000 Dank!
5 Antworten
Geh zu einem Anwalt.
Mehr Rat kann man dir hier nicht geben, das es keine Allgemeingültigen Urteile zu Mietthemen gibt. Es sind immer noch Einzelfallentscheidungen.
Wenn kein Protokoll vorlag und der Schaden bereits behoben ist, kann die Vermieterin unter Umständen auch nicht nachweisen, dass ihr den Schaden zu verantworten habt. Mit etwas Glück kommt ihr da sehr gut raus, je nachdem wie gut sie das Dokumentiert hat.
als erstes hätte die Vermieterin euch Gelegenheit geben müssen die Schäden selbst zu beheben.
Zweitens: wenn meine Kinder einen Schaden verursachen, dann stehe ich dafür auch gerade.
Existiert kein Übergabeprotokoll muss die Vermieterin beweisen, dass ihr den Schaden verursacht habt und wenn sie das nicht kann...
...Also wenn es kein Wohnungsübergabeprotokoll gibt, dann kann die Vermieterin Euch gar nix!!!
Da ja ein Anwalt immer recht teuer ist, geht doch zur Verbraucherzentrale! Die helfen mit Sicherheit auch weiter!
Mehr wüßte ich jeztt auch nicht auf Anhieb....
Vielen Dank zunächst für die Antworten. Werde den Tip mit der Verbraucherzentrale in jedem Fall ausprobieren.
Gibts in der community vielleicht noch jemanden, der antworten möchte? Vielleicht jemand mit einer ähnlichen Erfahrung?
Danke und Gruss
Wenn kein abnahmeprotokoll vorhanden, dass wird's schwirig überhaupt etwas nachzuweisen.