Mietwohnung: Türen defekt; wer trägt die Kosten?

5 Antworten

Geh zu einem Anwalt.

Mehr Rat kann man dir hier nicht geben, das es keine Allgemeingültigen Urteile zu Mietthemen gibt. Es sind immer noch Einzelfallentscheidungen.

Wenn kein Protokoll vorlag und der Schaden bereits behoben ist, kann die Vermieterin unter Umständen auch nicht nachweisen, dass ihr den Schaden zu verantworten habt. Mit etwas Glück kommt ihr da sehr gut raus, je nachdem wie gut sie das Dokumentiert hat.

als erstes hätte die Vermieterin euch Gelegenheit geben müssen die Schäden selbst zu beheben.

Zweitens: wenn meine Kinder einen Schaden verursachen, dann stehe ich dafür auch gerade.

Existiert kein Übergabeprotokoll muss die Vermieterin beweisen, dass ihr den Schaden verursacht habt und wenn sie das nicht kann...

Loumax 
Fragesteller
 08.04.2011, 13:00

hallo "guterwolf",

natürlich und ohne Frage stehe ich dafür gerade, wenn meine Kinder Schadensverursacher sind. Und ich bestreite auch der Vermieterin gegenüber nicht, dass die "Verschlechterung" der Mietsache während unserer Mietzeit eingetreten ist. Aber, vielleicht habe ich das schlecht ausgedrückt, ich kann nicht behaupten, dass ausschließlich unsere Kinder Schuld sind. Die ganze Familie hat die Türen x-mal betätigt und der Schaden ist auch nicht auf einen Schlag sondern schleichend über die Jahre eingetreten (was wir der Vermieterin auch schon mal gezeigt hatten).

Mir geht es hauptsächlich um die Frage, ob derartige (erhöhte?) Abnutzung in der Nettomiete abgegolten ist oder ob wir dafür gesondert aufzukommen haben. Falls ja, tue ich dies auch.

Allerdings möchte ich mir dabei auch sicher sein, da wir nicht über 2,50EUR reden und die Vermieterin uns in den 7 Jahren nicht gerade mit Instandhaltung/Werterhaltung überschüttet hat.

Was ist die faire Lösung?

Grüße

guterwolf  08.04.2011, 19:01
@Loumax

wenn die Teile wirklich schon so alt sind und auch noch Billigware, kann die Vermieterin froh sein, dass alles überhaupt so lange gehalten hat. Das ist meine Meinung.

Billiges verschleißt nun einmal schneller und Türen werden jeden Tag zig mal benutzt.

Ich würde Widerspruch derart einlegen, dass bei Auszug keine Beanstandungen vorgebracht worden sind und ihr demnach für keine "Schäden" aufzukommen habt, zumal diese "Schäden" unter normalen Verschleiß fallen.Außerdem muss sie euch vorher die Gelegenheit geben die Schäden selbst zu beseitigen, hat sie aber nicht, also müsst ihr keine überhöhten Kosten zahlen. Und schon gar keine neuen Türen.

Ich würde es darauf ankommen lassen.

 

...Also wenn es kein Wohnungsübergabeprotokoll gibt, dann kann die Vermieterin Euch gar nix!!!

Da ja ein Anwalt immer recht teuer ist, geht doch zur Verbraucherzentrale! Die helfen mit Sicherheit auch weiter!

Mehr wüßte ich jeztt auch nicht auf Anhieb....

Vielen Dank zunächst für die Antworten. Werde den Tip mit der Verbraucherzentrale in jedem Fall ausprobieren.

Gibts in der community vielleicht noch jemanden, der antworten möchte? Vielleicht jemand mit einer ähnlichen Erfahrung?

Danke und Gruss

Wenn kein abnahmeprotokoll vorhanden, dass wird's schwirig überhaupt etwas nachzuweisen.