Mietwohnung: Türen defekt; wer trägt die Kosten?

5 Antworten

Geh zu einem Anwalt.

Mehr Rat kann man dir hier nicht geben, das es keine Allgemeingültigen Urteile zu Mietthemen gibt. Es sind immer noch Einzelfallentscheidungen.

Wenn kein Protokoll vorlag und der Schaden bereits behoben ist, kann die Vermieterin unter Umständen auch nicht nachweisen, dass ihr den Schaden zu verantworten habt. Mit etwas Glück kommt ihr da sehr gut raus, je nachdem wie gut sie das Dokumentiert hat.

als erstes hätte die Vermieterin euch Gelegenheit geben müssen die Schäden selbst zu beheben.

Zweitens: wenn meine Kinder einen Schaden verursachen, dann stehe ich dafür auch gerade.

Existiert kein Übergabeprotokoll muss die Vermieterin beweisen, dass ihr den Schaden verursacht habt und wenn sie das nicht kann...

...Also wenn es kein Wohnungsübergabeprotokoll gibt, dann kann die Vermieterin Euch gar nix!!!

Da ja ein Anwalt immer recht teuer ist, geht doch zur Verbraucherzentrale! Die helfen mit Sicherheit auch weiter!

Mehr wüßte ich jeztt auch nicht auf Anhieb....

Vielen Dank zunächst für die Antworten. Werde den Tip mit der Verbraucherzentrale in jedem Fall ausprobieren.

Gibts in der community vielleicht noch jemanden, der antworten möchte? Vielleicht jemand mit einer ähnlichen Erfahrung?

Danke und Gruss

Wenn kein abnahmeprotokoll vorhanden, dass wird's schwirig überhaupt etwas nachzuweisen.