PayPal Käuferschutz Gewinne ich?

3 Antworten

Hab gehört Käufer gewinnt sogut wie jeden Fall bei Paypal, stimmt das?

Du kennst das Procedere doch bereits - hast es mehrfach durchgezogen .... was also ist die konkrete Frage?

Gucci Pullover akönnte ich ohne Probleme umtauschen.
auf Telegramm gekauft für 60€ per Paypal .....
hab ich erwähnt das es sich um ein gefälschten „Gucci“ Pullover handelt.

Und glaubst Du wirklich dass jetzt PP eine Markenrechtsverletzung unterstützt?

Multifunction  24.12.2020, 08:41
Und glaubst Du wirklich dass jetzt PP eine Markenrechtsverletzung unterstützt?

Sicher nicht.

Bei einem angeblich nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel erstattet PayPal aber nicht einfach so auf Zuruf, die wollen da durchaus Beweise, z.B. in Form eines Gutachtens sehen.

Multifunction  24.12.2020, 09:23
@wilees

Prima, gerade gesehen. ;-)

Also ich hatte mal ainen Fall da ging es zwar nur um 20€ ich habe mich da gemeldet und nach 10 minuten hatte ich das geld wieder.Ich hatte jedoch ausreichend beiweise und eine rechnung.

Comp4ny  24.12.2020, 07:19
Ich hatte jedoch ausreichend beiweise und eine rechnung.

Die sich PP nicht angeschaut hat, weil es nicht relevant ist.
Wer nen Antrag stellt (als Käufer), bekommt immer sein Geld wieder.

Multifunction  24.12.2020, 08:40
@Comp4ny
Wer nen Antrag stellt (als Käufer), bekommt immer sein Geld wieder.

Das mag bei einem nicht erhaltenen Artikel so sein, wenn der Verkäufer keinen Versandnachweis hat.

Bei einem angeblich nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel erstattet PayPal allerdings nicht einfach so auf Zuruf, die wollen da durchaus Beweise, z.B. in Form eines Gutachtens sehen.

Comp4ny  24.12.2020, 10:53
@Multifunction
Das mag bei einem nicht erhaltenen Artikel so sein, wenn der Verkäufer keinen Versandnachweis hat.

Dem ist leider nicht so. Warum erkläre ich im nächsten Absatz.

Bei einem angeblich nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel erstattet PayPal allerdings nicht einfach so auf Zuruf, die wollen da durchaus Beweise, z.B. in Form eines Gutachtens sehen.

PayPal entscheidet auch zu Gunsten des Käufers, selbst wenn dieser im Unrecht ist (!) & der VK im Recht. Selbst gegen gültige Gesetze entscheidet PP gegen den VK.

Ich hatte solche Fälle selber schon gehabt oder erst vor wenigen Monaten mit Online gekauften Tickets für den Schwimmbadbesuch. Hier ging es ua. um § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB .

Die Tickets konnten nicht wahrgenommen werden, der VK wollte keine Erstattung machen ua. auch mit der Aussage:

E-Tickets können nicht umgebucht, umgetauscht oder ausgezahlt werden. Wenn der gebuchte Zeitraum (Slot) nicht genutzt wird, verfällt das Ticket. Auszug aus den AGB der KölnBäder GmbH: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen […] zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Alles Gute, bleiben Sie gesund. Ihr E-Ticket-Team der KölnBäder GmbH

Dies erbrachte der VK auch bei PayPal als ich einen Fall eröffnet habe & schrieb dieses 2x mit leicht veränderter Schreibform.

Am Ende habe ich mein Geld wieder bekommen & es wurde gegen den VK entschieden.

nein, ich hatte auch schon offensichtliche Fälle, die dann pp für den Verkäufer entschieden hat -- bei mir eine Seiko Uhr von einem Verkäufer aus UK, die dann aus China kam und damit über 20% Mehrkosten für Einfuhr-USt und Nebenkosten verursachte. Die wäre dann bei amz.de billiger und schneller da gewesen...