Pauschalreise, Rechte beim Betrug und bei der Flughafenänderung bei ca. 12 Stunden vor dem Abflug?

4 Antworten

http://rtlnext.rtl.de/cms/flug-verspaetet-oder-gestrichen-so-holen-sie-sich-die-entschaedigung-1475144.html

siehe hier unter: Flugverlegung

Recht auf Schadenersatz - allerdings hat der Vorfall nichts mit Betrug zu tun.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 14:34

Wie soll es eigentlich heissen, wenn nicht Betrug. Das Flugzeug ist ja abgeflogen, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass das Flugzeug kaputt und der Abflug nicht möglich sei....! Ich mit einem kleinen 9-jährigen Kind wurde nach Stuttgart geschickt. Rail&Fly (Zug zum Flug war bei der Pauschalreise inklusive)

wilees  15.09.2016, 18:18
@vlxxxfa

Bedauerlicherweise kommen Überbuchungen immer wieder vor. Aber man könnte sagen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Erstmal langsam. Wo ist da der Betrug? Falsche Infos wurden dir gegeben, mehr nicht.

Du hast die normalen Fluggastrechte, das heisst dir müssen enstandene Kosten ersetzt werden, darüber hinaus hast du bei einer Ankunft die so stark verspätet ist je nach Flugstrecke das Recht auf eine Kompensation von 250 bis 400 Euro.

Wenn sich der Reiseveranstalter quer stellt, Anwalt beauftragen. Das ist eine sichere Sache, die du gewinnen wirst.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 14:45

Wie soll es eigentlich heissen, wenn nicht Betrug. Das Flugzeug ist ja abgeflogen, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass das Flugzeug kaputt und der Abflug nicht möglich sei....! Ich mit einem kleinen 9-jährigen Kind wurde nach Stuttgart geschickt. Rail&Fly (Zug zum Flug war bei der Pauschalreise inklusive)

Katzenreiniger  15.09.2016, 14:56
@vlxxxfa

Ach, zwei Passagiere? Um so besser, freu dich. Das sollte dann insgesamt 800 Euro Pauschalentschädigung geben!

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 15:24
@Katzenreiniger

Hm, eigentlich waren wir zu dritt :). Soweit ich herausgefunden habe, haben wir Anspruch auf eine Pauschalentschädigung in Höhe von insgesamt 750€, also 250€ pro Passagier, falls die Flugstrecke bis 1500km ist. In dem Fall geht es um den Flug von Stuttgart nach Korfu(Griechenland), also weniger als 1500km. Haben wir weitere Ansprüche? Ich habe ja auch noch gelesen, dass wir Ansprüche gegen Fluggesellschaft und nicht gegen Reiseveranstalter haben, falls die Mitteilung kürzer als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug zugegangen ist, bei uns is es nur 12 Std. Auf was können wir uns beziehen, damit wir sowohl gegen Reiseveranstalter als auch gegen Fluggesellschaft und zwar ohne Rechtsanwalt gewinnen könnten. Danke euch.

Katzenreiniger2  15.09.2016, 15:26
@vlxxxfa

Ohne Rechtsanwalt schwer, mit Rechtsanwalt aber eine sichere Sache. Alternativ könntet ihr eine Agentur wie flightright.de beauftragen.

soedergren  15.09.2016, 15:31
@Katzenreiniger2

Sorry, ich sehe hier nicht einmal einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der EU Fluggastrechte. Diese Ansprüche richten sich schließlich ausschließlich gegen die Fluggesellschaft und ausdrücklich nicht gegen den Reiseveranstalter. Wenn die Airline aber geflogen ist und nur der RV den Flug geändert hat (und so lese ich das aus den Ausführungen), dann greifen die Fluggastrechte überhaupt nicht.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 15:41
@Katzenreiniger2

flightright.de verlangt 25 % der durchgesetzten Entschädigungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer. Das ist fast die Hälfte... :(

jacky91t  15.09.2016, 15:57
@vlxxxfa

"Ich habe ja auch noch gelesen, dass wir Ansprüche gegen Fluggesellschaft und nicht gegen Reiseveranstalter haben, falls die Mitteilung kürzer als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug zugegangen ist,..:"

Das gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, nicht wenn der Veranstalter euch auf einen anderen Flug bucht.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 16:08
@jacky91t

Es sieht so aus, dass mehr Plätze für den konkreten Flug verkauft wurden und diejenigen, die rechtzeitig Check-In nicht durchgeführt haben, wurden einfach durch den Veranstalter woanders geschickt...... 

DanyXXY  15.09.2016, 18:22
@soedergren

Sehe ich genau so. Selbst wenn die Airline verantwortlich wäre (z.B. wegen Überbuchung) wäre sie nur im Innenverhältnis zum Reiseveranstalter erstattungspflichtig. Hat der Veranstalter aber gar nicht gebucht oder die Buchung zurückgezogen, bestehen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises nur gegenüber dem Veranstalter, eine Richtschnur für die Schadenbemessung gibt es ggfls. auf dieser Seite: https://www.verbraucherzentrale.de/Aerger-rund-um-den-Flug-bei-Pauschalreisen
"Verspätungen von über vier Stunden werden regelmäßig als Reisemangel betrachtet. Als Ausgleich erhält der Urlauber gemeinhin für jede Stunde zusätzliches Warten fünf Prozent des Tagesreisepreises. Auch eventuelle zusätzliche Kosten - zum Beispiel für ein Taxi - hat der Reiseveranstalter zu übernehmen."

Auf der Basis kann höflich mit dem Veranstalter verhandelt werden.

Also, zunächst, Betrug sehe ich hier nicht, allenfalls flasche Aussagen, die ggf auch aus Unkenntnis resultieren könnten. Ich wäre mit Betrugsvorwürfen da sehr, sehr vorsichtig, denn das kann ganz schnell nach hinten losgehen.

Um das ganze genauer bewerten zu können, bräuchte man zudem mehr Infos. Welcher Veranstalter. Welche Airline? Kennst du die genaue Flugnummer oder nur die Flugzeit und das Ziel ab MUC?

HolidayCheck ist kein Veranstalter, sondern nur Vermittler - also im Prinzip ein Reisebüro. Wenn die eine falsche Aussage machen, hat das mit dem eigentlichen Veranstalter, der aus welchen Gründen auch immer den Flug geändert hat, erstmal nichts zu tun.

Eine Flugverlegung ist bei Pauschalreisen prinzipiell möglich (wobei es darauf ankommt, wann und wie dies mitgeteilt worden ist) und das hat dann auch nichts mit den Fluggastrechten zu tun, schon erst recht nicht mit der Fluggesellschaft, wenn diese den Flug wie geplant durchgeführt hat.

Worfür der Veranstalter auf jeden Fall  aufkommen muss, ist eure Fahr nach STR und ggf. (anteilig) für einen Urlaubstag. Ansprechpartner für diese Forderungen ist auf jeden Fall der Veranstalter.
Diesem würde ich an euerer Stelle zunächst (freundlich aber bestimmt) schreiben. Von einem (letztlich nicht zu beweisenden Betrug) würde ich da aber auf keinen Fall etwas sagen, das schadet dir mehr als es nuzt.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 15:34

1-2-Fly ist der Veranstalter, TUIfly ist Airline. Die Flugnummer für den Flug ab MUC ist X3 4468, 23. August um 05:50. Laut dem Münchner Flughafen ist das Flugzeug um 6:25 gestartet. Laut dem Vermittler (HolidayCheck): "Ihr Flug am 23.08.2016 von München nach Korfu kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden". Danke sehr für deine Info. Zum Thema Betrug habe ich verstanden, schade. Ich finde es aber nicht in Ordnung.

soedergren  15.09.2016, 15:42
@vlxxxfa

Okay, die History für diesen Flug zeigt in der Tat, dass er geflogen ist, und zwar mit 35 Minuten Abflugsverspätung und pünktlicher Ankunft, siehe https://www.airportia.com/flights/x34468/munich/kerkyra\_island/2016-08-23/ (das würde ich mir an deiner Stelle auch noch mal ausdrucken).

Die Airline trifft da wohl eher keine Schuld, es scheint eher ein Problem beim Veranstalter oder Vermittler zu sein. In solchen Fällen kann man versuchen, beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung zu verlangen. Die Mitteilung nur 12 Stunden vor Abflug ist mE zu kurz.

Hast du die MItteilung von HC schriftlich (Mail) oder nur telefonsich?

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 16:02
@soedergren

Von HC-Mitarbeiterin habe ich erst einen Anruf aus der Schweiz erhalten. Sie hat mir nur telefonisch mitgeteilt, dass das Flugzeug kaputt ist und ich 2 Möglichkeiten habe, entweder vom Stuttgart abzufliegen, oder die Reise komplett zu stornieren. Ich habe die Alternative für den Abflug von Stuttgart angenommen, da ich dabei keine anderen Chancen sah. Nach weniger als eine Stunde habe ich für bessere Alternativen zurückgerufen, erfolglos. E-Mail vom Vermittler (HC): wir wurden heute am späten Nachmittag von Ihrem Veranstalter über eine Flughafenänderung informiert.Ihr Flug am 23.08.2016 von München nach Korfu kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Hinflug ab Stuttgart umgebucht:Stuttgart (STR) 18:05 Uhr - Korfu-Stadt (CFU) 21:15 Uhr TUIfly (X3 4702) Korfu-Stadt (CFU) 12:30 Uhr - München (MUC) 13:30 Uhr TUIfly (X3 4469)Zum gebuchten Termin gibt es leider keine Flüge ab München und auch keine weitere Alternative. Daher hat Ihnen der Veranstalter Stuttgart reserviert.Flüge ab München gibt es bei 1-2-Fly erst wieder ab 27.08.2016.Ansonsten haben Sie die Möglichkeit die Reise kostenfrei zu stornieren.Im Namen von 1-2-Fly entschuldigen wir uns für die entstehenden Umstände und bitten Sie nochmals um Verständnis für die Änderung.Als Ihr Reisebüro sind wir verpflichtet, Sie umgehend über Flugänderungen zu informieren.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 16:04
@vlxxxfa

Ist es kein Betrug, im Ernst? kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden, obwohl wurde wie geplant, nur halt mit kleinen Verspätung durchgeführt...... 

soedergren  15.09.2016, 16:13
@vlxxxfa

Ob es Betrug ist oder nicht, mag dahin gestellt sein. Du müsstest diesen Betrug beweisen - und da wird man sich einfach auf einen Irrtum berufen und schon ist der Betrugsvorwurf aus dem Fenster. Sorry, aber damit kommst du nichg weiter.

Reklamiere das beim Veranstalter, und schick auch eine Reklamation an HC.

vlxxxfa 
Fragesteller
 15.09.2016, 16:39
@soedergren

Reklamation an HC wäre ja eine Idee. Was kann ich beim HC verlangen und wie kann ich es argumentieren? Vorschläge? 

soedergren  15.09.2016, 16:48
@vlxxxfa

Also, Ansprechpartner für die Reklamation bezüglich der Flugverlegung ist der Veranstalter. HC wäre ggf ein "Nebenschauplatz", da von diesen zunächst die falsche Auskunft mit dem kaputten Flugzeug kam.

Beim Veranstalter kannst du nur die zusätzlichen Fahrtkosten nach STR (d.h. bei Rail&Fly leider nix) sowie die Kosten für den einen entgangenen Urlaubstag geltend machen, wobei das auch etwas wackelig ist, da An- und Abreisetage rechtlich gesehen eben nur das und keine Urlaubstage sind. 

Insofern würde ich persönlich so vorgehen: (freundlich) Ersatz für einen Urlaubstag sowie eventuelle Aufwendungen bei der Fahrt nach STR einfordern, dabei auf die Streßsituation der stark verlängerten Anreise mit Kind hinweisen und nebenbei erwähnen, dass du hier wirklich schon deswegen ein Entgegenkommen erwartest, da RV und Airline zum selben Konzern gehören und man ja auch doch auf die Idee kommen könnte, dass etwaige Überbuchungen dem RV zugerechnet werden könnten.

Ich würde dir gern besseres schreiben, aber es bringt ja nichts, wenn du damit nicht ansatzweise durchkommst.

HC würde ich eine Kopie dieses Schreibens schicken und die Enttäuschung zum Ausdruck bringen, dass du am Telefon falsch informiert wurdest - das ist einfach kein guter Service.